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2025 Grundsteuer – Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die reformierte Grundsteuer in Kraft, aber viele Eigentümer und Mieter sollten diese vorerst nicht zahlen. Der Hauptgrund dafür ist, dass etwa zwei Drittel aller Eigentümer und Vermieter noch keinen neuen Grundsteuerbescheid von den Behörden erhalten haben.
2025 Grundsteuer – der Überblick:
◆ Die neue Grundsteuer tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft
◆ Die Grundsteuer wird nach einem neuen Ertragswertverfahren berechnet
◆ Berechnungsformel: Grundsteuer = Immobilienwert x Steuermesszahl x Hebesatz
◆ Faktoren: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche und Lage
◆ Alle Grundstückseigentümer mussten eine neue Grundsteuererklärung einreichen
◆ Eigentümer können gegen fehlerhafte Bescheide Einspruch einlegen
2025 Grundsteuer – vorerst keine Grundsteuer zahlen
Lars Bergmann – Immovation AG über die neue Grundsteuer 2025: Kai Warnecke, der Verbandschef von Haus&Grund, rät Betroffenen, die noch keinen neuen Bescheid erhalten haben, die Grundsteuer vorerst nicht zu zahlen. Er betont: „Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig, muss ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr überwiesen werden. Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen“. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Empfehlung nur für diejenigen gilt, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben. Sobald ein neuer Bescheid vorliegt, muss die Grundsteuer entsprechend den neuen Berechnungen gezahlt werden
Berechnung der neuen 2025 Grundsteuer
Die Grundsteuer wird künftig anhand folgender Faktoren berechnet:
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Grundsteuerwert: Dieser spiegelt den aktuellen Wert des Grundstücks oder der Immobilie wider.
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Steuermesszahl: Ein vom Bund festgelegter Prozentsatz, der je nach Art der Nutzung variiert. Für Wohngrundstücke beträgt sie 0,031 %, für Nichtwohngrundstücke 0,034 %.
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Hebesatz: Dieser wird von den jeweiligen Gemeinden festgelegt und kann regional unterschiedlich sein. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze bereits angepasst oder planen dies, um ein aufkommensneutrales Ergebnis zu erzielen.
Wichtig – Versand der Grundsteuerbescheide
Aufgrund der umfangreichen Neubewertungen und Berechnungen kann es zu Verzögerungen beim Versand der neuen Grundsteuerbescheide kommen. Einige Kommunen haben angekündigt, die Bescheide erst im Laufe des Jahres 2025 zu versenden. Eigentümer sollten daher ihre bisherigen Daueraufträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen
Empfehlungen für Eigentümer:
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Prüfung der Bescheide: Nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids sollte dieser sorgfältig auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Unstimmigkeiten besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen.
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Anpassung von Zahlungen: In der Übergangsphase ohne neuen Bescheid sollten bisherige Daueraufträge für die alte Grundsteuerzahlung überprüft und gegebenenfalls pausiert werden. Bei bestehenden Lastschriftverfahren wird der Betrag von den Gemeinden automatisch angepasst.
2025 Grundsteuer – was kann ich tun?
1. Einspruch einlegen
- Frist beachten: Nach Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag kann innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.
- Gründe für den Einspruch: Mögliche Gründe sind Fehler in der Berechnung, falsche Bodenrichtwerte, unrealistische Nettokaltmieten oder andere Ungenauigkeiten im Bescheid.
- Formloser Einspruch: Ein Einspruch kann schriftlich per Post, E-Mail oder über ELSTER erfolgen. Es reicht zunächst ein formloses Schreiben mit Angaben wie Name, Adresse und Aktenzeichen.
2. Gutachter beauftragen
- Eigentümer können einen Gutachter hinzuziehen, um den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Dabei können objektspezifische Besonderheiten wie Lärmbelastung oder schlechte Lage geltend gemacht werden.
3. Widerspruch gegen den finalen Bescheid
- Nach Erhalt des endgültigen Grundsteuerbescheids (Ende 2024 oder Anfang 2025) ist ein Widerspruch bei der Gemeinde oder Stadt möglich. Dieser ist jedoch oft mit Gebühren verbunden und hat geringere Erfolgsaussichten als ein Einspruch beim Finanzamt.
4. Musterklagen unterstützen
- Organisationen wie Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklagen gegen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerbewertung. Eigentümer können sich diesen Klagen anschließen und das Ruhen ihres Verfahrens beantragen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt.
5. Prüfung der Verfassungsmäßigkeit abwarten
- Einige Experten halten die neuen Bemessungsmodelle für verfassungswidrig. Sollte dies gerichtlich bestätigt werden, könnten betroffene Eigentümer rückwirkend profitieren.
Durch diese Schritte können Eigentümer ihre Belastung durch die neue Grundsteuer möglicherweise reduzieren oder zumindest Zeit gewinnen, um finanzielle Maßnahmen zu ergreifen.
Ist die Grundsteuer 2025 verfassungswidrig?
- Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof hält das Bundesmodell für verfassungswidrig und rät Eigentümern, sich gegen die Grundsteuer zu wehren.
- Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellungen im Bundesmodell geäußert.
- Verbände wie Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklagen, um das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Hauptkritikpunkte an der neuen Grundsteuer
- Mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die Verwendung von Bodenrichtwerten, die nicht überall vergleichbar sind und Lücken aufweisen.
- Erhöhte Komplexität und Intransparenz der Grundsteuerberechnung.
- Unzureichende Berücksichtigung wertmindernder Faktoren wie Baumängel, Altlasten oder Denkmalschutz bei der Grundstücksbewertung.
Angesichts der anhaltenden Diskussion und der laufenden Gerichtsverfahren empfehlen Experten, Feststellungsbescheide über Grundsteuerwerte mittels Einspruch „offen“ zu halten, bis eine höchstrichterliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts vorliegt.
2025 Grundsteuer – Kritik
► Verfassungsmäßigkeit
Einige Experten, darunter der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, halten das neue Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellungen im Bundesmodell geäußert.
► Komplexität und Transparenz
Die neue Berechnungsmethode wird als komplizierter, intransparenter und ungerechter kritisiert, statt einfacher zu werden. Viele Eigentümer und Experten bemängeln, dass das neue Verfahren für Laien schwer verständlich ist.
► Ungleiche Belastung
In städtischen Gebieten und Ballungszentren wird befürchtet, dass die Grundsteuer erheblich steigen könnte, da die neuen Bewertungsgrundlagen aktuelle Marktwerte widerspiegeln. Es wird als ungerecht empfunden, dass Eigentümer in strukturschwachen Regionen im Vergleich zu Ballungsgebieten verhältnismäßig weniger Steuern zahlen, obwohl die Belastung für sie prozentual gesehen höher ausfallen kann.
► Verwendung von Bodenrichtwerten
Die Nutzung von Bodenrichtwerten wird als problematisch angesehen, da sie oft auf unzureichenden oder veralteten Daten basieren und nicht überall vergleichbar sind.
► Fehlende Berücksichtigung wichtiger Faktoren
Wertmindernde Faktoren wie Baumängel, Altlasten oder Denkmalschutz werden bei der Grundstücksbewertung nicht ausreichend berücksichtigt.
► Bürokratischer Aufwand
Die Kritik konzentriert sich auch auf den bürokratischen Aufwand der neuen Regelung. Diese vielfältigen Kritikpunkte haben zu zahlreichen Einsprüchen und Klagen gegen die neue Grundsteuer geführt.
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