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Kann die künstliche Intelligenz auch als Erfinder eingetragen werden? KI ist der Versuch, menschliches Lernen und Denken auf den Computer zu übertragen und ihm damit Intelligenz zu verleihen. Statt für jeden Zweck programmiert zu werden, kann eine KI eigenständig Antworten finden und selbstständig Probleme lösen. Der US-Unternehmer und Programmierer Stephen Thaler wollte vor dem Londoner Court of Appeal, das höchste Berufungsgericht für England und Wales, die KI als Erfinder bestätigt wissen.
Künstliche Intelligenz – Londoner Court of Appeal entscheidet
Wie die BBC berichtet, hat der Londoner Court of Appeal, die Klage von Stephen Thaler mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Damit ist auch in England der Versuch gescheitert, ein neuronales Netzwerk als Erfinder anerkennen zu lassen. Erfinder könnten nur Personen sein, so der Tenor des Urteils. Thaler versucht seit einiger Zeit auf der ganzen Welt Präzedenzurteile zu bekommen, die ihm bestätigen sollen, dass eine künstliche Intelligenz sehr wohl als Erfinder in Patentanträgen eingetragen werden darf. Einen Erfolg konnte er bereits verbuchen, ein Gericht in Australien gab ihm recht.
Experten weisen darauf hin, dass sich die Urteile nicht widersprüchlich sind. Denn das bedeute nicht, dass neuronale Netze nicht Erfindungen hervorbringen könnten, so die Argumentation.
Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience
Dabei geht Thaler stets so vor, dass er im jeweiligen Land Patentanträge einreicht und als Erfinder ein von ihm entwickeltes neuronales Netz namens Dabus („Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience“) eintragen lassen will. Dass ihm das Eigentum am Patent trotz des Umstandes, dass er nicht Erfinder sei, zustehe, begründet Thaler damit, dass er „das Eigentum an der Kreativitätsmaschine“ halte.
Dabus-System als Erfinder
Der Versuch beim britischen Patentamt einen Eintrag zu bekommen – scheiterte. In zwei Patentanträgen wurde von Thaler das Dabus-System im dafür vorgesehenen Formular als Erfinder eingetragen. Das Patentamt forderte ihn daraufhin auf, eine reale Person in der Anmeldung anzugeben. Der Aufforderung kam Thaler aber nicht nach. Das Patentamt lehnte die Anträge in der Folge ab.
Der Programmierer Stephen Thaler war auch in den Vereinigten Staaten mit seinen Klagen gescheitert. Das Gericht gab zu bedenken gegeben, selbst wenn in der Zukunft alle Merkmale einer Erfindereigenschaft von einer KI erfüllt werden könnten, es immer noch am Gesetzgeber liege, zu entscheiden, ob er dieser Art von Erfindenden den Schutz des Patentrechts zusprechen will. (AH)
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