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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf Kleinanzeigen-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die Kleinanzeigen-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 66. Sitzung am 10. November 2022 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 20/4376 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts – Drucksachen 20/3436, 20/4228 – in beigefügter Fassung (Drucksache 605/22) angenommen.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Meldepflicht der Verkaufsportale
Ab dem 01.01.23 tritt das sogenannte Plattformen Steuertransparenzgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Plattformen Betreiber verpflichtet die Daten über Verkäufe an das Finanzamt automatisiert weiter zu leiten. Es betrifft alle Marktplätze und Plattformen die für gewerbliche und private Verkäufe zur Verfügung gestellt werden. Darunter fallen unter anderem folgende Portale: Amazon – Ebay – Ebay-Kleinanzeigen – Facebook-Shop – Google-Shopping – Hood – Yatego – Avocadostore – Alibaba – Rakuten – Fairmondo – Shopify – Shpock. TaxPro erklärt im Video – Welche Rechte haben Betroffene?
Digitale Plattformen zur Erzielung von Einkünften
Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsge schäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind.
Austausch von Informationen – Plattformbetreiber – Finanzamt
Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
Auf Bundestag.de heißt es unter anderem: „.. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden ..“.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Gültig ab 1. Janaur 2023
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts*
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG)
Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht von Plattformbetreibern und den automatischen Informationsaustausch aufgrund der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1; Amtshilferichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2021/514 (ABl. L 104 vom 25.3.2021, S. 1).
Im Text zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) heißt es:
Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der ..
im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – automatischer Informationsaustausch
In dem Gesetz heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften.
Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen nun verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant. Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.
Alle Verkäufe werden europaweit transparent
Prof. Dr. Christian Rödl erklärt auf seiner Seite die Einführung des Gesetzes (*Auszug/Zitat): „Artikel 1 sieht die Neueinführung des „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTGPStTG)“ vor. Damit wird der durch DAC 7 neu eingeführte Artikel 8 ac / Anhang V der Amtshilferichtlinie umgesetzt. Um das Plattformen-Steuertransparenzgesetz soll es im Folgenden gehen:
Ziel des Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist die Herstellung von Transparenz über geschäftliche Aktivitäten auf digitalen Plattformen, um deren korrekte steuerliche Erfassung sowohl bei den Ertragsteuern als auch bei der Umsatzsteuer sicherzustellen. Bisher konnten Finanzbehörden diese Geschäfte nur schwer ermitteln und es besteht die Vermutung, dass ein erhebliches Steuerpotential nicht erfasst wird. Daher werden nun spezifische Melde- und Sorgfaltspflichten eingeführt, da die Betreiber digitaler Plattformen als diejenigen gelten, die über die notwendigen Informationen im Rahmen ihres Geschäftsmodells verfügen bzw. diese erlangen können. Die gewonnenen Informationen werden im Wege der EU-Amtshilfe bzw. auf Basis internationaler Abkommen automatisch mit betroffenen EU-Mitgliedstaaten bzw. den Behörden qualifizierter Drittstaaten ausgetauscht. Damit müssen Nutzer von digitalen Plattformen damit rechnen, dass alle entgeltlichen Aktivitäten über diese Plattformen europaweit und international für den Fiskus transparent werden“.
Hilfsangebot für Darlehen, Kredite und Anleihen (socialcreditfaures@gmail.com)
Guten Tag!
Wenn Banken oder Verwandte nicht mit Ihnen mithalten können, ist es gut zu wissen, dass es irgendwo eine gegenseitige Hilfe gibt. Wenn Sie einen Kredit zwischen Privatpersonen beantragen möchten, schicken Sie eine E-Mail direkt an diesen integren Herrn namens FAURES, der mich innerhalb von 48 Stunden zufrieden gestellt hat.
Zunächst glaubte ich nicht daran, aber meine Neugier trieb mich dazu, es zu versuchen, und schließlich konnte ich dieses Darlehen von 80.000 € erhalten.
Hier ist seine E-Mail: socialcreditfaures@gmail.com
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe immer normal gewählt, war (und bin noch) immer für Demokratie. Aber was hier und jetzt steuermäßig für die kleinen Normalbürger abgeht, die nur etwas dazuverdienen wollen, um nicht in die Sozialhilfe zu gelangen, ohne gleich als gewerblich zu gelten, weil es sich kaum lohnt wegen dem ganzen Aufwand, ist unfassbar. Stichwort: Liebhaberei. Das betrifft ganz viele Sammler. Und wenn man eine Sache repariert und dann wieder verkauft für ein paar Euro mehr, hilft man nicht nur dem Umweltschutz und der NAchhaltigkeit, sondern wird auch noch mit Steuern bestraft.
SO kann man die Bürokratie bestimmt nicht eingrenzen, sondern es wird eher schlimmer. Das sieht man hier an etlichen Beispielen, wo Menschen nicht wissen, wann ist man gewerblich, wann nicht… Die meißten befinden sich in der Grauzone, das fängt beim Autoverkauf ja schon an. Ein E-Auto unter 20k muss man erst mal finden das gut in Schuss ist…
Schaut euch z.B. Jens Spahn an was er so immobilienmäßig alles macht, oder diese Maskengeschichten im Bundestag (zur Erinnerung die haben WIR gewählt) ihm passiert nix und den anderen auch nix. Ich glaube es gibt zwei Gesetzbücher: eins für die Reichen und eins für die Armen. Ich denke auch, dass viele einfach gezwungen werden die AFD zu wählen und das finde ich ja noch schlechter, kann’s aber mittlerweile verstehen, LG KArl (auf die Schnelle geschrieben, sorry)
Unbedingt sich erinnern welche Parteien gegen das Gesetz waren .
Ich wähle nicht die CDU
Ich verstehe das nicht ganz:
Wenn ich z.B. 200 Verkäufe jährlich auf eBay tätige, aber unter 2000€ Einnahmen erziele, was passiert dann?
Bitte helft mir!
Unter Vorbehalt: Ich vermute, dass Sie evtl. dem Finanzamt auf Anfrage erklären müssen, dass Sie nur alten Hausrat oder Bücher für kleines Geld verkaufen, um es nicht wegwerfen zu müssen.
Die selbe Situation wird mich auch betreffen, ausschliesslich beim Booklooker – viel Verkäufe, verhältnismässig wenig Erlös.
Ich sehe es gelassen …
Nachtrag – ein Link zu Booklooker, wo sehr verständlich erklärt wird:
https://www.booklooker.de/faq/steuer-privatverkauf/197
Ich bin ein Dienstdarlehensgeber und biete ein 2%-Darlehen an. Dies ist ein seriöses Unternehmen mit Ehre und Unterschiedlichkeit, und wir sind bereit, Ihnen bei allen finanziellen Problemen zu helfen, die Sie möglicherweise haben. Wir bieten alle Arten von Darlehen an. Wenn Sie also an diesem Darlehensangebot interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte unter unserer E-Mail-Adresse: stevengoodman1226@gmail.com
Und diese Kommentarseite benutzen Sie als reine Werbeplattform. 🙄
Naja – was man davon halten kann, schreibe ich besser nicht….
Die Höchstsumme von 2000 Euro finde ich noch gerade so in Ordnung, aber dies dann gleichzeitig auf 30 Verkäufe im JAHR zu beschränken ist absurd. Im Monat würde ich noch verstehen. Wie schnell hat man 30 CDs oder DVDs, die man sich neu gekauft hat und dann noch für ein paar Euro versilbern will ? Und was für ein Verwaltungsaufwand. !Eine „Reichensteuer“ wird doch immer mit der Begründung abgelehnt, die Kosten für die Ermittlung wären viel zu hoch, ohnehin kein Personal da in den Finanzämtern. Aber jetzt will und soll man sich durch 100000nde Steuererklärungen durcharbeitetn, bei denen Privatverkäufer ein paar überzählige Spielzeugfiguren, Modellautos, DVDs oder CDs verkaufen ?
Da Ebay eben sehr transparent ist, sollte man hier eher die Anzahl der Verkäufe auf mindestens 300 im Jahr festsetzen, die Mindestsumme von 2000 Euro kann man ja beibehalten.
Schon die neue Grundsteuer legt die Finanzämter lahm.
Ich habe das etwas anders verstanden.
Auch wenn man mehr als 30 Verkäufe im Jahr hat, aber unter 2000 € bleibt, wird das zwar dem FA gemeldet, bleibt aber unbesteuert.
Das träfe z. B. auf kleinpreisige Artikel wie gebrauchte Bücher, DVDs u. a. Kleinkram zu.
Z. B. bei Booklooker kommt man als privater „Bücherwurm“ schnell auf viele Verkäufe, aber eher geringen Umsatz.
Hat doch auch seine Vorteile, das neue Gesetz. Man kann also nach Jahren der Nutzung seiner Gegenstände diese nun mit dem Verlust beim Finanzamt geltend machen.
Besonders gut um alte Technikprodukte noch mal abzuschreiben.
Rechnungen hebt man ja auf.
(Stern Quelle)
Wie soll das praktisch funktionieren?
Praktisch können die Plattformen nur die Verkäufe melden, über die sie auch Kenntnis haben. Das betrifft alle Portale, die eine eigene Bezahlfunktion haben, über die Transaktionen abgewickelt werden. Bei manchen Plattformen ist das der Standardweg. Bei Geschäften auf Ebay Kleinanzeigen nutzen hingegen nur die wenigsten Privatpersonen die eingebaute Bezahlfunktion „Direkt kaufen“. „In der Regel erlangen wir keine Kenntnis darüber, ob sich Anbieter und Interessent einig werden, es also tatsächlich zu einem Verkauf kommt“, sagt Ebay-Kleinanzeigen-Sprecher Du Bois. Was Kleinanzeigennutzer via Paypal oder bar an der Haustür abwickeln, meldet die Plattform somit auch nicht. Daher seien viele Kleinanzeigen-Nutzer von dem Gesetz auch gar nicht betroffen, sagt Du Bois. „Die Zahl der Anzeigen, die ein Nutzer aufgegeben hat, ist für die Beurteilung jedenfalls unerheblich.“
Ich sehe es auch so, dass dieses Gesetz zumindest bei den üblichen Kleinanzeigen-Portalen garnicht umsetzbar ist. Dort verhandeln Käufer und Verkäufer direkt miteinander … wie soll das Portal dann wissen, ob tatsächlich etwas verkauft wurde, und zu welchem Preis ?
Offenbar kriegt der Staat, der Milliarden sinnlos im Ausland verschleudert, bei den einfachen Bürgern schon wieder den Hals nicht voll !
Leute, keine Panik.
2 Dinge sollte man nicht vergessen:
1.
Wir haben ein Gewinnbesteuerungs System, d. h. solange ich Dinge verkaufe, die ich gebraucht / genutzt habe und nicht nur mit der Absicht gekauft habe, sie gewinnbringend weiter zu verkaufen, und der Einkaufspreis incl. aller Kosten höher war als der Verkaufspreis incl. aller Kosten, gibt es keinen Stress, sprich keine Gewinn-Steuerzahlung.
Was man allerdings machen sollte, sofern man die genannten Grenzen reißt, ist, dass man die Ankaufsbelege aufbewahrt, bzw. glaubhaft machen kann, dass der EK höher als der VK war.
2.
Man sollte unbedingt den Eindruck vermeiden, dass der Handel gewerblich ist, was eigentlich immer der Fall ist, wenn eine feste Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, sprich Waren mit der Absicht gekauft werden, sie mit höherem Preis weiter zu veräußern.
In diesem Fall greift nämlich, unabhängig von Gewinn und Verlust, das Umsatzsteuerrecht, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung gilt.
Ist der Handel aber gewerblich, dann hat man natürlich innerhalb bestimmter Fristen
( Liebhaberregelung) aber das Recht Verluste steuerlich geltend zu machen.
Sofern aber gewerblich gehandelt wird, sollte man sich sowieso steuerlich beraten lassen, bzw. sich selbst kundig machen.
Das neue Gesetz setzt an einer Stelle an, die jedem Gewerbetreibenden bisher Probleme bereitet hat und steuerrechtlich bedenklich ist.
Nämlich bei all denjenigen, die gezielt Waren, ob Klamotten, Unterhaltungselektronik etc. ,auf Grund welcher Umstände auch immer, billiger erworben haben mit der Absicht sie kurzfristig gewinnbringend weiter zu verticken.
Das führt nämlich letztendlich dazu, dass die Marktpreise kaputt gemacht werden und diejenigen, die ein Gewerbe haben, unterboten werden und entnervt aufgeben, was dazu führt, dass dem Staat von dort keine Steuern mehr zufließen.
Nicht getroffen werden soll m. M. nach, entgegen dem Tenor vieler Kommentare hier, nicht der, der einmal im Jahr seinen Keller oder Dachboden ausmistet und die Sachen verkauft.
Wie da allerdings der Nachweis hinsichtlich der Erwerbskosten geführt werden soll, dass weis nur die Finanzverwaltung.
Und PS.
Man kann über unsere Steuerbehörden denken was man will, aber ich traue denen durchaus zu, zu erkennen wo Steuerhinterziehung beabsichtigt war .
Und ob man dann, auch wenn E Bay die mehr als 30 Verkäufe gemeldet hat, der jungen Familie, die die gebrauchten Babyklamotten mit Verlust verkauft hat, auf die Pelle rückt, wage ich zu bezweifeln.
Schauen Sie sich den Fall der vierfachen Mutter an, die in einem Monat 80 Babykleider verkaufte und in die Kategorie „Unternehmen“ eingestuft wurde und Steuern zahlen musste.
Der Staat will für alles Steuern nehmen, auch für abgelaufene Luft
Zählen auch Seiten wie z.B. zoxs.de dazu, oder sind solche „An- und Verkaufsseiten“ von diesem Gesetz nicht betroffen? Hier kann man Neuwaren, aber auch gebrauchte Artikel verkaufen.
Hi,
ich sammle seit über 30 Jahren Modellautos .
Was ist denn, wenn ich meine Sammlung verkleinern möchte bzw. ganz von ihr trennen will. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo das aus Alters- oder Platzgründen ansteht.
Es gibt viele Leute hier im Land, die irgendwas seit vielen Jahren sammeln, Briefmarken, Modellautos, etc.
Was ist denn damit?
Gruß Michael
Also, ich bin dabei, mir den Gesetzestext durchzulesen. Ca 140 Seiten. Erstens wird dort eine Speicherdauer von 15 Jahren genannt. Soll heißen, dass auch nach 10 Jahren noch eine Nachforderung oder Beweispflicht greifen kann. Die 15 Jahre sind aus meiner Sicht gewählt, damit man darauf spekuliert, dass sich Rechnerleistungen erhöhen und das Ganze durch eine gut eingestellte Künstliche Intelligenz, bearbeitet werden kann. Die benötigt aber erstmal Präferenz Parameter. Es wird auch gesagt, dass die Plattformen maschinell aufbereitete Datensätze übermitteln sollen. Weiterhin sind alle Plattformen, die Geldwerte Rechtsgeschäfte vermitteln, verpflichtet sich anzumelden. Kosten dafür einmalige 5000,-. Wer dem nicht nachkommt, wird mit Löschung oder Bußgeldern bis 50000,- belegt. Für kleine online Nachbarschafts Flohmarktseiten der Tod. Man kann nur jedem raten, seine Ankaufsquittungen über Jahre zu sammeln, damit im Zweifelsfall ein Ausgabennachweis geführt werden kann. Auch die Privaten! Krass ist auch zu lesen, dass im Fall einer Prüfung, dem Prüfer, uneingeschränkter Zugang zu den online Geräten gewährt werden muss. Also, Passwörter müssen angegeben werden. Das Zwangsgeld, bei Nichteinhaltung beträgt 100,-/ täglich auf max 100 Tagessätze. Hier wird der Datenschutz ganz erheblich ausgehebelt. Was heißt das im Endeffekt? Keine Preise angeben, alle Quittungen auf mindestens 10 Jahre aufheben, usw. Das ist eine erhebliche Sache und wird sicher noch die Gerichte beschäftigen.
Mich würde interessieren, wie die Begriffe „Plattform“ und „Plattformbetreiber“ definiert sind, der letztendlich die Meldungen machen muss, wenn die entsprechenden Verkäufe (> 30 oder > 2000 € im Jahr) .
Ebay, FB Market etc sind klar…aber wie ist das z.B. wenn in einem privat geführtem Forum in der Verantwortung (Administration) eines Mitglieds eine Art Verkaufsportal, Kleinanzeigenportal implementiert ist. Also wo im Forum angemeldete User Gegenstände mit Verkaufpreis einstellen und über dieses Forum dann der Kontakt zu einem Kaufvertrag zustande kommt.
Ist hier dies eine Plattform im Sinne dieses Plattform-Steuertransparenzgesetz und wenn ja, ist dann der Admin dieses Forums der Plattformbetreiber und müsste zum einen alle Verkäufe/Käufe mitplotten und bei Erreichen der o.g. Grenze dies melden?
Etwas habe ich noch, die Quelle ist auch die Bildzeitung.
Wer pro Jahr privat mehr als 30 Artikel verkauft oder mehr als 2000 Euro einnimmt, muss gemeldet werden. BILD fragte einen Experten
Sascha Matussek ist Steuerberater und Managing Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Winheller. Er sagt zu BILD: „Zunächst wird das Finanzamt die Daten sammeln. Es passiert wohl nichts sofort, die Auswertung wird erst in einem halben Jahr gemacht. Die Finanzbehörden wollen Steuerhinterzieher aufdecken.“
Die Plattform-Betreiber müssen die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die jeweiligen Finanzämter haben dann Zugriff auf die Daten. Aber nicht nur die. „Künftig könnten auch alle anderen Behörden Zugriff haben, etwa Zoll oder Jobcenter“, sagt Sascha Matussek.
Jetzt hat sogar die Bildzeitung einen Bericht. Deshalb gilt von nun an: Verkaufen Sie über 30 Artikel pro Jahr oder nehmen mehr als 2000 Euro ein, muss der Plattform-Betreiber Ihre Daten an den Fiskus weiterleiten. Die Behörde nimmt dann mitunter Ihre Steuererklärung genauer unter die Lupe.
Welche Online-Portale müssen die Daten übermitteln?
Alle Online-Marktplätze, auf denen Ware verkauft werden kann, müssen die Daten ans Finanzamt weitergeben. Dazu gehören zum Beispiel
Amazon, Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy und Booklooker.
Aber auch solche Plattformen, mithilfe derer man Geld durch Vermietung, Verpachtung oder Dienstleistungen machen kann, müssen die Daten melden. Dazu zählt etwa Airbnb.
Welche Daten werden an die Steuerbehörden weitergegeben?
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, spätestens bis zum 31. Januar 2024 unter anderem folgende Daten des abgelaufenen Kalenderjahres 2023 an die Steuerbehörden zu übermitteln:
Name des Verkäufers
Steuer-Identifikationsnummer
Postanschrift
Bankverbindung
betreffende Transaktionen
Das man nirgends mehr etwas wirklich wichtiges findet . Überall wird nur noch beleidigt, in Ecken geschoben…..
Das geht aber in den Regierungsparteien schon los und zieht sich bis in die Familien, fast Mafia mäßig.
Die Partei darf nicht mit der und die nicht mit der und in den Familien wird nicht mehr ehrlich gesprochen, geschweige denn auf Arbeit.
In den 90 ern sind noch die Parteileute gemeinsam in die Kneipe und im Familienkreis gab es auch unterschiedliche Ansichten, da wollte aber keiner über den anderen kommen und man konnte noch zusammen feiern ( zu wenigstens im Osten der Republik).
Außerdem haben hier Anschuldigungen zum Thema überhaupt nichts mit der Sache zu tun , also folglich auch nichts zu suchen.
Schaltet doch alle wieder mal eure Köpfe ein , statt die Medien.
Was ist wenn ich mein privates Auto verkaufe? Muß ich dann auch Steuern darauf zahlen?
Hallo
Wie sieht es aus wenn man bei getttansfer Fahrten anbietet und man da viele Fahrten anbietet und man da über 2000 kommt ???
Ich weiß gar nicht, warum hier alle in Panik verfallen. Dem Finanzamt interessiert es doch nicht, wenn jmd. seine gebrauchten Artikel zu einem Bruchteil des Neupreises verkauft. Es geht doch um die Leute, die unter dem Deckmantel der Privatpersonen bei diesen Plattformen neue Artikel mit Gewinn verkaufen. Als „Otto-Normalverbraucher“ verkaufen Sie doch normaler Weise keine Artikel deutlich über dem Einkaufspreis.
Vielleicht sollten Sie die positive Seite dieser Regelung sehen. Wie viele gewerbliche Online-Händler verkaufen z.B. Bei Ebay Artikel als Privatperson? Um z.B. die Gewährleistung, die diese eigentlich geben müssten, zu umgehen? Oder deren Einkünfte ( Einnahmen-Ausgaben) so hoch sind, das eigentlich Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer zu entrichten müssten?
Ich bin z.B Uhrenliebhaber.
Wie ist das wenn man eine höherpreisige Uhr aus seiner Privatsammlung verkauft?
Ist bei mir in der Vergangenheit schon öfters mal vorgekommen das ich mir ne Uhr gekauft habe, die aber dann doch nicht so geil fand und sie darauf verkauft habe.
Da is man ja direkt über 2000,- Euro, heisst das dann muss ich Steuern zahlen für ne Luxusuhr für die ich beim Einkauf schon Steuern gezahlt hab und die eh schon mit Verlust verkaufe?
Wird immer besser in unserer Bananenrepublik.
Bitte meinen Beitrag lesen, ist längst beantwortet!
Leute, keine Panik! eBay Kleinanzeigen hat doch schon im Dezember vorgesorgt um uns private Verkäufer zu schützen! Denn nun kann man einen verkauften Artikel nur noch LÖSCHEN und nicht mehr als „VERKAUFT“ beenden bzw. markieren! D.h. , und das ist doch völlig offensichtlich: Artikel werden nicht mehr verkauft sondern die betreffenden Anzeigen werden gelöscht. Somit ist der Artikel also offiziell nicht mehr verfügbar, jedoch offiziell nicht verkauft welches dann als Erlös zu bewerten wäre! Merke: ein verkaufter Artikel muss gemeldet werden, ein gelöschter Artikel nicht! Alles klar?So einfach ist das! Da hat eBay KA mal clever Voraus gedacht!
Wenn es wirklich so ist, weiss man halt nicht was die melden und was nicht.
Ich trau mich garnicht mehr was reinzusetzen, wenn ich was aus meinem Besitz verkaufe ist es meist auch hochpreisig.
Deshalb bin ich doch aber kein Händler.
Soviel mir bekannt ist, werden Chatverläufe bei eBay Kleinanzeigen nicht gespeichert. Wer versehentlich Nachrichten löscht hat die A-Karte, darauf wird hingewiesen.
Auch die eingestellten Anzeigen werden nicht im System gespeichert; man stellt ein … und löscht … Jeder ist in Eigenverantwortung.
Aber Vorsicht mit „sicher bezahlen“ und „direkt kaufen“, das wird über den Zahlungsdienstleister registriert. Biete ich nicht an bzw. lehne ab. Wem’s nicht passt – danke, tschüss.
Das gewöhnliche ebay Kleinanzeigengeschäft ist vom Anwendungsbereich nicht umfasst, da der Betreiber regelmäßig keine Kenntnis von der Vergütung hat oder haben muss. Anders ist das nur, sofern „sicher bezahlen“ zur Anwendung kommt, da ebay Kleinanzeigen dann als Inkasobeauftragter fungiert.
Und du glaubst ernsthaft das, weil man es jetzt nur noch löschen kann, der Statt sagt “ Ja, ok, schade aber auch“….??????
Glauben Sie, dass dies auch den Verkauf über Apple AppStore und Google Playstore betrifft? Sind das Online-Plattformen?
Diese Aktivitäten sind vom Anwendungsbereich des PStTG nicht erfasst, da nur der Verkauf von Waren, also körperlichen Gegenständen meldepflichtig ist.
Danke, aber warum verkauft Udemy ja und der AppStore nicht? Nicht klar
Danke, aber warum verkauft Udemy Kurse (keine körperlichen Gegenständen) und der AppStore nicht? Nicht klar
Um den vielen Fehlannahmen hier entgegenzutreten: Das PStTG dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und kommt so in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung, einschließlich der Bagatellgrenzen. Was die deutsche Finanzverwaltung nicht interessiert (2.000 Euro Erlös aus Warenverkauf), ist in anderen Mitgliedstaaten ein beträchtlicher Betrag.
Die beiden Anforderungen (Anzahl von Verkäufen und Gesamterlös) sollen gerade solche Fälle von der Meldung ausnehmen, bei denen ein gewerbliches Handeln nicht zu vermuten ist und es sich um private, nicht steuerpflichtige Privatveräußerungen handelt. Das PStTG ändert am eigentlichen Besteuerungsrecht des EStG nichts, es handelt sich lediglich um Regeln, die das Steuerverfahten betreffen.
Von dem Plattformbetreiber werden aggregiert die Höhe der Vergütung und die Zahl der Verkäufe gemeldet. Selbst wenn der Betrag von 2000 Euro überschritten wird, bspw durch den Verkauf eines Autos, erhält die Verwaltung auch Kenntnis davon, dass dies aus einer Transaktion stammt und wird den Schluss ziehen, dass es sich um kein gewerbliches Handeln handelt.
Nur die Anzahl der Verkäufe ist mit 30 im JAHR (!!!!= eben völlig lebensfremd ! Die bringt hier sicher mehr auf die Palme als die 2000 Euro Erlös.
Ich habe da jetzt keine Statistik, aber als jemand der Ebay seit seiner Anfangszeit beobachtet, stelle ich fest, daß eine sehr hohe Anzahl von Artikeln im Bereich von 1-5 Euro liegt. Sehr viele bleiben sogar nur bei 1 Euro. Von Gewinn kann da keine Rede sein, schon wegen der Zeit fürs Einstellen.
Und die ganzen Beschwichtungen der offiziellen Politik kann ich schon lange nicht mehr ernst nehmen, siehe z.B. der Ärger mit dem Rundfunkbeitrag und ein völlig außer Plan geratenes Mahn- und Vollstreckungsverfahren.
Mein Vertrauen in diesen Staat geht schon seit 2005 ( Hartz IV ) gegen Null.
Hier mal als Gegenüberstellung aus einem seriösen Beitrag:
Unter Plattformen versteht man hier Webseiten (aber auch Apps oder andere Formen von Software), die den Verkäufern dabei helfen, ihre Angebote an Kunden zu platzieren und über diese Plattform zum Verkauf anzubieten. Bei den Angeboten kann es sich um physische oder digitale Produkte, Dienstleistungen (egal ob online oder offline) aber auch die Vermietung von Immobilien handeln.
Populäre Beispiele wären z.B.
Fivver
Upwork
Ebay
Amazon
AirBnB
Booking.com
Uber
Click&Boat
Udemy
Skillshare
Facebook Marketplace (nur wenn auch via FB bezahlt wird)
Nicht betroffen sind hingegen reine Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion).
Ebenfalls außen vor sind die Plattformen, die zwar eigentlich unter die Definition von „Plattform“ fallen, aber deren Geschäftsmodell so aufgebaut ist, dass sie keine Verkäufer haben, die gemeldet werden müssen (siehe folgender Punkt), z.B. ein Gebrauchtwarenportal, bei dem die Umsatzschwellen nicht erreicht werden.
Leute, lasst euch nicht verrückt machen. Eure Kleinanzeigen interessieren das Finanzamt einen Sch…, solange sich dahinter kein gewerblicher Handel verbirgt.
Ich bin hier jetzt raus, frohes Neues.
Vielen Dank für die Aufklärung, sehr hilfreicht! (Eine Quellenangabe wäre aber gut gewesen.)
@Besserwisser Danke für deinen Beitrag aber Ebay Kleinanzeigen ist per Google Suche eine Platform:
„eBay Kleinanzeigen ist DIE Plattform, um Kleinkram & Co. zu kaufen und zu verkaufen. Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine ganze Reihe weiterer Dienste, mit denen Sie Schmuck, Möbel oder Technikgeräte erwerben bzw. loswerden können“
Auch bei vielen anderen Internetseiten, Anwalts-Blogs,Youtube Videos usw wird ebk als eine der seiten genannt die betroffen sind. Die Definition per Gesetz ist dabei aber sehr weiläufig und schwammig meiner Meinung nach, wäre nicht das erste mal dass es da genug Menschen gibt die dagegen angehen und sich das ganz noch ändert.
Es ist ein starker Eingriff in den Datenschutz und das Privatleben der Bürger. Es ist auch immer wieder die Rede von Datenaufnahme alá Adresse und Steuer ID. Diese wird entweder mit einem Update kommen bei ebk, dann wird wahrscheinlich die Hälfte der User ebk nicht mehr nutzen, oder aber es wird erstmal geschaut was machbar ist und nächstes Jahr hart durchgegriffen.
Zum Thema Auto,Elektrogeräte,Kinderkleidung usw gibt es einen interessanten Beitrag nennt sich „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“
https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte
Wilde Hilde hat recht, dass dank der Funktionen bei ebk und Thema Abholung nach Nachverhandlung vieles nicht nachvollziehbar sein kann. Problematisch wird es wenn man trotzdem im Fadenkreuz ist und dann in der Pflicht ist das ganze nachzuweisen.
Man sollte sich davon nicht verunsichern lassen. Einfach richtig informieren und abwarten wie die Anbieter darauf reagieren. Wenn sie dort Ihre Käufer und Verkäufer verlieren hat sich das Thema auch schnell erledigt.
Das bedeutet, wenn ich über 2000€ Artikel aus meinem Haushalt verkaufen möchte, muss ich ein Gewerbe anmelden. Absurd!
Oder die Verkäufe auf viele Jahre verteilen!
War ja klar, dass das natürlich von den rechten blauen Vollhonks gleich wieder zur Stimmungsmache genutzt wird. Keine Ahnung, aber davon jede Menge….
Nachweisen bzw. melden kann ein Plattform-Betreiber Umsätze von registrierten Nutzern ggü. den Finanzbehörden natürlich nur Verkäufe/Umsätze, wenn die Kaufabwicklung & Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist. Bei den meisten anderen Verkaufsportalen wie Ebay-Kleinanzeigen (EKA) muss man diese ja a nicht nutzen und kann die Zahlung direkt per Überweisung, Paypal oder bar abwickeln, was ja auch bei lokalen Verkäufen wie auch am Flohmarkt auch üblich ist. Auch kann man bei EKA beim Preis auch einfach nur VB ohne konkrete Betragsangaben auswählen. Wenn man einen eingestellten Artikel einfach löscht oder EKA löscht ihn nach Ablauf von einigen Wochen weil er nicht verkauft wurde, kann weder das FA noch der liebe Gott nachweisen oder behaupten,dass dieser Verkauft wurde. Also chillt mal Euer Leben. Gedacht ist dieses Gesetz wohl vorrangig (und zu Recht) für die vielen Steuerbetrüger, die kein Gewerbe anmelden und jeden Monate tausende € mit solchen Online-Verkäufen erzielen, ohne diese zu versteuern und davon sehr prächtig Leben. Leute, die Ihren gebrauchten Krempel online anbieten und damit dicke Kohle (steuerfrei) scheffeln, brauchen sich bestimmt deshalb nicht ins Hemd zu machen. Zudem wage ich zu bezweifeln dass die Finanzbehörden über personelle Kapazitäten verfügen und jeden kleinen Privatverkäufer in Deutschland zu kontrollieren. Da müssten die ja auch auf jedem Flohmarkt-Stand einen Kontrolleur abstellen, der die Umsätze mitzählt. Das ist doch absurd!
Bei einem Sammler-Hobby kaufe ich gebrauchte Sammlerstücke, die der Staat längst besteuert hat, erfreue mich eine Zeit lang daran und verkaufe das gute Stück dann, um mir ein anderes, gebrauchtes Sammlerobjekt zu kaufen. Solche Sammel-Objekte gehen dann durch viele Hände und wechseln 10, 20, 30 Mal oder öfter den Besitzer. Dann müssen sie jedes Mal wieder besteuert werden? Ist das wirklich rechtens?
Und was ist mit Tauschen? Soll dann auch der Wert ermittelt werden und ans Finanzamt gemeldet werden?
Das Ganze geht für Privatleute definitiv in die falsche Richtung! Und mit Umweltschutz und Nachhaltigkeit hat das ohnehin nichts mehr zu tun!
Ein Gesetz, von richtig „fähigen Fachkräften“ des Bundestages 😉 beschlossen und für wirklich echte Finanzfachkräfte, die derzeit überall händeringend gesucht werden, ein wahrer Albtraum bei der Umsetzung.
Da sieht man mal wieder wie Theorie und Praxis harmonieren bei der unfähigsten Regierung aller Zeiten.
Viel Spaß den unterbesetzten echten Finanzbeamten, die an den Unmengen der gemeldeten Daten ersticken werden. 🥳
Das hat man davon wenn man nicht Blau wählt, sondern diese verlogenen Heuchler und Betrüger! Siehe Scholz Cum Ex, , Bärbelkotz, die ihren Lebenslauf schönt,,,,usw:!
es wird zeit für einen umschwung in diesem Land! Duetsche steht endlich auf !
Deutschland immer zuerst!
Da gebe ich Ihnen Recht , aber wie es im Deutschen Grundgesetz steht es ist alles zum Wohle des Volkes , ich frage mich nur welches Volk die meinen ?
Wo liegt das Problem? Dann meldet man halt ein Kleingewerbe an. Da darf man bis 22500 € jährlich dazu verdienen ohne eine MWST auszuweisen! Und am Jahresende reicht man die Umsätze beim Finanzamt ein mit der gewerblichen Steueridentnummer. Man braucht halt nur noch eine Verpackungslizenz zusätzlich für die EU. Und das geht alles online. Für Reseller schaut die Anmeldung dann so aus: An- und Verkauf von Non-Food-Produkten (Geschenkartikel, Schreibwaren, Sportartikeln, Textilien, Haushaltswaren, Elektro-Geräten, Schuhen usw. ausgenommen überwachungspflichtige Güter.)
Auch ein Kleingewerbe ist gewerblich. Also musst Du für alles was Du verkaufst eine Garantie übernehmen. Viel Spaß!
Scheinbar merkt hier niemand das wir den 02.01.2023 haben und die Frist bis zum 01.01.2024 nur 12 Monate beträgt und nicht 2 Jahre.
Außerdem steht unter dem Bild mit der Deutschland Flagge „Janaur und darunter steht es nochmal in Fettschrift“
@Andreas:
Tatsache! – Da bin ich jetzt echt einem gedanklichen Irrtum aufgesessen! 🥴
Grosses SORRY an alle, die ich bisher verbessern wollte. Tut mir leid. 🤦
Hallo Ihr lieben User……..
Ich sag nur
wer hats gewält
wer hat die falschen Kreutze gemacht
nur wenn wir die Basis der kleine Mann aufstehen und massiv für unsere Werte einstehen wird sich was ändern.
Mundhalten und im stillen meckern bringt rein gar nichts.
Ausserdem kommt die Neue Deutsche Mark (NDM) sicher bald wenn der Euro weiter so abfällt.
Milliarden wurden schon gedruckt und eingelagert.
Alles nur ein Frage der Zeit.
Rofl
Ich fände es, wie sehr viele Bürger, auch schön, wenn die D-Mark wieder zurückkäme. Aber wir sind gefangen im EUR-Netz, die gesamte Wirtschaft und Versicherungswelt ist darauf aufgebaut, es kann keinen Alleingang geben, Deutschland würde sich sofort ins Aus katapultieren. Wir könnten zwar einen German Brexit vollziehen, aber die Abschaffung der Eurowährung wäre ein wesentlich tiefgreifenderer Schritt mit unabsehbaren Folgen. Nicht der Euro als Gemeinschaftswährung ist das Problem, sondern die Überwachung und Gängelung seiner Bürger durch Ämter und Behörden. Unsere nach dem 2. Weltkrieg teuer errungene neue Freiheit haben wir schon mit der Einführung der Montanunion – später EWG und dann EG – wieder angefangen stückchenweise abzugeben. Immer schön unter dem Deckmantel der Sicherheit! Jetzt haben wir also den Euro, die Firmen freuen sich über vereinfachte Geschäftsprozesse, die Privatbürger brauchen für den Urlaub in Europa kein Geld mehr umzutauschen. Aber war das so schlimm? Ich würde es sofort wieder tun, wenn ich dafür meine bis Ende 2001 halbwegs noch existierende Freiheit zurück bekäme. Nur wird die NDM ganz sicher nicht wegen des Euro-Verfalls kommen. Ob da bereits „Milliarden gedruckt und eingelagert“ wurden, wage ich zu bezweifeln. Sollte es jedoch den Tatsachen entsprechen, wäre dies vermutlich am Tage eines erfolgreichen Umsturzes durch die Reichsbürger in Kraft getreten. Dieser wurde nun aber rechtzeitig verhindert und hätte nur national Folgen gehabt. International hätte kein Staat, keine Regierung und keine Behörde das „Großdeutsche Reich“ in jedweder Form und Gestaltung anerkannt. Hier sollte man weiter denken als nur bis zum nächsten Morgen. Ich wünsche uns allen trotzdem ein gutes und erfolgreiches Jahr in Frieden und (zunehmend eingeschrankter, beschnittener) Freiheit.
Tja, da sieht man doch wohin die Reise gehen soll …. das Bargeld wird ja auch so langsam abgeschafft … Überwachung pur …..
Dann wohl mal wieder häufiger aufn Flohmarkt die Sachen verkaufen
Ist ja lustig, hier scheinen sich in den Kommentaren die AFD – Wähler, Corona – Schwurbler und Wagenknecht Fans zu treffen und mit üblicher Polemik Stimmung zu machen.
Es gibt für jede Herausforderung eine Lösung…
Jammern ist nicht die Lösung… 😉
Und nun, weil ich weiß, dass die Wahrheit weh tut, möchte ich mindestens 50 Daumen runter… 🙂
Wieviele Flüchtling:innen hast du bei dir aufgenommen? 😉
Jo, Toni, da habe ich wohl mit Dir die richtige Zielgruppe getriggert… 😎
Komm schalte deine Birne ein, bevor du so ein Dünnschiss labert. Wahrheit tut weh oder?!
Die – (nicht nur) meiner Meinung nach – schlechteste Regierung die wir mit Abstand jemals hatten, braucht halt Geld, um die Folgen des permanenten Versagens in Grenzen zu halten. Milliarden für Ukraine und Co., aber Nichts für die eigene Bevölkerung, die man ins finanzielle Chaos gestürzt hat. Die Flutschäden im Ahrtal sind nicht beseitigt, zwielichtige Gestalten verdienen sich in Bundestag und Europaparlament dumm und dusselig, aber dass Bürger einen € unentdeckt dazu verdienen könnten, muss natürlich unbedingt verhindert werden. Viele Politiker, Berater, Mit-läufer und -verdiener haben so viel Dreck am Stecken, dass sie hoffentlich eines Tages unter der Last zerbrechen. Macht ist ein schmutziges Geschäft…
genauso ist es. Das haben wieder, die Drecks EU Korruptionsdemokraten mit zu verantworten.
Ihr bekommt, was ihr gewählt habt…..es gibt nur eine wirkliche Alternative mit einer realen Chance, der Rest ist alles gleich !
Hallo Oliver.
Was ist denn Ihrer Ansicht nach diese eine wirkliche Alternative? Die AFD, die bereits vom Verfassungsschutz argwöhnisch belauert wird und das Wort „Alternative“ bereits im Namen trägt? Hat sie denn eine reale Chance? Oder erarbeitet sich die wachsende Zahl der im Untergrund aktiven Gruppierungen, Foren usw. – also Reichsbürger, Querdenker, Impfgegner, Geschichtsrevisionisten bis hin zu strafbaren Holocaust-Leugnern und Antizionisten diese reale Chance durch Umsturzpläne? Ist doch klar, dass sich unser Staat dagegen wehrt. Sehr spät und lange Zeit viel zu halbherzig, aber letztlich doch noch erfolgreich in der Verhinderung der Umsturzpläne durch die Reichsbürger. Das war haarscharf und wenn es geklappt und ein Sturz der Regierung wie auch immer stattgefunden hätte, so wäre doch das Ergebnis niemals durch die anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt worden. Und auf uns allein gestellt, in einer isolierten Inselposition, wäre Deutschland dem Untergang geweiht. So geht’s also nicht. Eine Revolution ist nie so nachhaltig wie eine Evolution, die mit Mut und Verstand durchgeführt wird. Es müssen nur andere Leute an die Schalthebel der Macht gelangen. Womit wir wieder bei Ihrem Eingangsposting angelangt wären.
Wozu ist eigentlich dann noch ein Passwort nötig, wenn alle privaten Daten eh offen gelegt und ans Finanzamt gemeldet werden sollen? Wer hat dieser Bande denn das Recht gegeben all unsere privaten Aktivitäten im Leben zu überwachen und wann ist das passiert? Und was denken die sich dabei, Dinge, die ich von versteuertem Geld gekauft, darauf noch mal Steuern gezahlt habe und nun verkaufen will, noch ein drittes mal besteuern zu wollen? Ich will, verdammt noch mal, dass diese gierigen Grapscher ihre klebrigen Pfoten aus meinem Geldbeutel nehmen und aufhören in mein Privatleben zu kriechen, um alles zu belauschen und überwachen, was sie einen Dreck angeht!!!
Neben den Rechtschreibfehlern sind hier auch noch inhaltliche Fehler enthalten, die nicht der Realität entsprechen. Sämtliche Verkäufe über Kleinanzeigenportale, die via Abholung an der Haustür erfolgen, sind für DAC-7 überhaupt nicht relevant. Es werden nur Plattformen eine Rolle spielen, wo die Bezahlung auch online geschieht. Es ist daher völlig egal, ob ich weiterhin über 30 Artikel verkaufe oder mein Gebrauchtfahrzeug für 5000€ veräußere, solange die eigentliche Kaufabwicklung NICHT direkt auf dem Portal durchgeführt wird.
Es geht darum, dass man lediglich bis 2000 Euro im Jahr etwas veräußern kann im Jahr, wenn man Artikel angeboten hat, die mehr als 2000 Euro eingebracht haben, egal ob an der Haustür das Geld gewechselt ist, wirst Du nachweisen müssen, was mit den angebotenen Sachen passiert ist. Auch die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer werden dokumentiert.
Oh ein Besserwisser, der aber nichts verstanden hat. Es geht um die Plattformen und die Verkäufe die auf selbiger getätigt werden. Der Post, ich verkaufe mein Auto an der Haustür verfehlt das Thema deutlich. Wer lesen kann ist somit deutlich im Vorteil.
@Addi: Im Text oben steht aber, bis 2000 € bis Jan. 2024, also in 2 Jahren.
Und Ihren letzten Satz halte ich für ein Gerücht. Woher haben Sie das?
Bei Kleinanzeigen z. B. wird nichts dokumentiert!
Petra B. sorry, bei mir sind – vom 1.1.2023 bis Jan. 2024 gleich 1 Jahr!!
@heini.
Ja, ich habs gemerkt und mich weiter oben schon entschuldigt.
@Klaus Reichel: Schön für Sie, wenn Sie es verstanden haben. Die meisten kapieren es aber nicht, dieser Beitrag wird in vielen Foren gepostet und die Schwurbler bekommen gleich Angst, dass sämtliche Kleinanzeigen nur noch unter staatlicher Kontrolle ablaufen. Oder lieber Dinge weggeworfen werden.
@Addi: Du hast es leider nicht verstanden. Es kommt sehr wohl darauf an, wo die Übergabe und Bezahlung stattfindet. Übrigens hat sich Ebay Kleinanzeigen auch schon darauf eingestellt, es können nur noch Anzeigen gelöscht werden, ein „Verkauf“ findet nicht mehr statt. Und das Portal hat auch solange keine Kenntnis über mich, solange ich nicht deren „Sicheres Bezahlen“ nutze.
Hier liegt auch der wahre Grund, weshalb Ebay schon vor Jahresfrist die Bezahlungsmodalitäten dahingehend geändert hat, dass Käufer nicht mehr direkt an den Verkäufer Geld überweisen – egal, ob mit Paypal oder per Banküberweisung – sondern an Ebay direkt. Ebay hat uns Nutzern das als Fortschritt präsentiert, da man als Käufer nun neben den genannten Optionen auch diverse Kreditkarten zur Auswahl hat. Darauf ist doch gesch….! Desgleichen die Einführung der „sicheren Bezahlung“ auf den EKA. Für die Nutzer hat dies zur Folge, dass man entweder nur noch Barzahlung bei Abholung anbietet oder aber doch wieder seine Telefonnummer im Inserat angeben muss, um Verkaufsverhandlungen „spurenlos“ via Telefon führen zu können. Viele scheuen dies, weil es so viele unseriöse Anrufer gibt, die einem das Ohr abquatschen, beleidigend werden, nie kommen oder absurde Preisvorstellungen haben. In den sauren Apfel werden wir aber wohl oder übel beißen müssen, um uns dieser staatlichen Kontrolle zu entziehen.
So und wenn ich nun den Artikel einfach in ebay-kleinanzeigen stehen lasse oder lösche und sage er wurde dann nicht verkauft, kommt dann jemand zu mir und kontrolliert das ? Na auch so kann man Arbeitsplätze schaffen…..Es wird Plattformen geben , vielleicht in der Schweiz oder anderen Ländern über die man dann einstellen kann, oder wollen die dann dazu auch noch whazz app anzapfen ?
sowas zu kontrollieren ist fast unmöglich ! Es werden immer Mittel und Wege gefunden um sowas zu umgehen , Flohmärkte etc. es ist nur eine Verlagerung des Problems , wieviel Steuern werden eigentlich fällig wenn man die 2000 euro Grenze überschreitet ?
Wie viel Steuern – ich denke, dann kommt die normale Umsatzsteuer von 7% oder von 19%
Einkommensteuersatz….
Hier reden alle von den max. 30 Verkäufen, aber im Text steht „… oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. “
Also wenn man innerhalb 2 Jahren mit Kleinstverkäufen nicht über diese Obergrenze kommt, ist doch alles easy. Man muss halt eine kleine Buchführung machen!
Nachtrag: Die Meldung von Verkaufserlösen klappt auch nur bei Festpreisen wie bei z. B. Ebay und Booklooker, wo auch entsprechende Gebühren generiert werden.
Bei Ebay Kleinanzeigen sollte man unbedingt auf die penetrant angepriesene Option „direkt kaufen“ verzichten, denn wenn man sich per Chat abspricht und einigt, kann das unmöglich registriert und weiter gemeldet werden, ebenso Verkäufe per Abholung und Barzahlung.
Ebenso kann ich mir bewiesene Verkauferlöse auf Seiten wie „Quoka“, „markt.de“ u.ä. nicht vorstellen, da auch dort Verhandlungen und Absprachen stattfinden und Preise sehr veränderlich sind. Wer will da was be- und nachweisen, zumal auch Geschäfte „platzen“ können.
Da müssten FAer ja von allen irgendwo gemeldeten, aktiven Verkäufern alle Kontauszüge akribisch auswerten! – Ein Ding der Unmöglichkeit!
Also nichts wegschmeissen – weiter verkaufen, aber im Rahmen bleiben und gut ist’s …..
Wieder so ein total sinnfreies Gesetz, das wohl nur der Überwachung dient.
Ich habe bisher viele Dinge, bevor man diese in den Müll wirft, für einen Euro zum Verkauf eingestellt. Die Artikel selbst waren voll in Ordnung und konnten so vor der Vernichtung bewahrt bleiben.
Jetzt werden diese Dinge in den Müll wandern. Ich bin nicht bereit bei 30 Artikeln im Jahr für einen Euro, ne Meldung an das Finanzamt zu machen.
Fazit: Es wird mehr weggeworfen, es kommt mehr Müll. Denkt nur mal an die Menschen, die z.B. Kinderkleidung die noch gut ist, verkaufen, oder das Spielzeug was nicht mehr benutzt wird. Wer so ein Gesetz macht hat weder Umwelt noch Nachhaltigkeit im Blick, sondern nur wie der Staat noch mehr kontrollieren kann und noch mehr Steuern bekommen kann.
Auf der anderen Seite gibt es viele Personen welche steuerfrei auf diesen Plattformen Gewinne erzielen. Diese werden nun erfasst und dadurch fließt letzten Endes mehr Geld zum Staat
Jenny, nicht nur mehr Geld für den Staat auch mehr Gerechtigkeit!
Denn es gibt sehr viele Anbieter die ihren Lebensunterhalt mit solchen Seiten bestreiten und aktuell keine Steuern dafür zahlen
Nichts verstanden, aber einfach mal etwas posten, weiter so.
Zuerst einmal: Meine zu verkaufenden Artikel wurden doch irgendwann mal neu aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt! Von daher sage ich: Finger weg von meinen privaten Verkaufserlösen! Ich kaufe niemals etwas mit dem Vorsatz einer Wiederverkaufsabsicht, aber ich wechsle eben gern mal z.B. meine Garderobe aus. Wenn ich mich dann also von irgendwelchen Dingen trenne, liegt doch keine Gewinnerzielungsabsicht vor, solange ich sie mit einem Startpreis von 1 EUR als Auktion bei Ebay einstelle. Das Risiko, hierbei einen Verlust zu erleiden, dürfte größer sein als die Chance, eine Wertsteigerung zu erzielen. Ich gehöre halt zu denen, die gern mal etwas aus Neugier ersteigern – Musikinstrumente, CDs, Klamotten, Schuhe usw. Wenn mir nach einer gewissen Zeit was Besseres (Schöneres) über den Weg läuft, kaufe ich es wiederum und gebe was anderes ab. Bei Kleidungsstücken oder Schuhen passiert es immer wieder, dass sie nicht richtig passen, weil der Verkäufer leider falsche Maßangaben gemacht hat. Kein Problem, verkaufe ich’s halt weiter, diesmal mit exakten Maßangaben. Bin ich deshalb ein Händler? Ich glaube echt, mein Schwein pfeift!
Schade, denn es handelt sich wieder mal um reine Abzocke.
Wen ich also 31 Artikel zu 1,- € das Stück verkaufe, gelte ich als Steuersünder.
Zeitlich ist es ein riesen Aufwand. Und das doch eigentlich nur, um
die Artikel nicht dem Müll zu zu führen.
Nachhaltigkeit scheint dann hier kein Thema mehr zu sein.
Geld steht doch immer an erster , noch vor Umwelt.
Glückwunsch !
Da haben Sie wohl nur die Hälfte zur Kenntnis genommen.
Sie haben einen Freirahmen vo n 2000 € in 2 Jahren und das bei nur nachweisbaren Erlösen!
jetzt wird der Rentner, der sich wegen seiner kleinen Rente etwas dazu verdient wieder zur Kasse gebeten. In Zeiten wo das Leben sowieso schon extrem teuer geworden ist will man dem kleinen Verkäufer, Rentner und der Familie mir den.kleinen Kindern wieder in die leeren Taschen greifen. Die Freikontingente von 30 Verkäufen oder ein Umsatz von 2000€ sind schnell erreicht und schon wird man zum Steuersünder. Das Gesetz dazu haben sie wieder schnell und unauffällig vor Weihnachten durchgepeitscht, als alle mit den Weihnachtsvorbereitungen befasst waren, damit es niemand merkt. Ist ja gelungen, Bravo!!!
Abzocke pur ! Schämt euch.
Grober Unsinn. Die allermeisten Verkäufe von Privatpersonen sind Gebrauchtwaren und liegen UNTER dem Einkaufspreis und sind somit VERLUSTGESCHÄFTE, ich würde mich freuen wenn das Finanzamt automatisch eine Verlustzuweisung ausstellt.
Extrem selten bieten Privatpersonen neue extra für den Verkauf hergestellte Waren an, auch bei denen liegt aber oft der Verkaufspreis kaum über den Kosten.
Viel Spass dem Finanzamt beim Ersticken in der Datenmenge.
Stattdessen sollte man vielleicht die waren Steuervermeider wie McDonalds ,IKEA, quasi alle Global Player dingfest machen. Aber daran besteht offensichtlich kein Interesse
Ja eine absolute Dreistigkeit: Passt zu den Abzockerregimen, die uns seit 20 Jahren mit weltweiten Höchstabgaben, Armutsrenten sowie Mondpreisen für Energie drangsalieren und die halbe Welt zu uns einladen und mit unseren Geldern alimentieren sowie die halbe EU finanzieren!
Ich habe nur aus Nachhaltigkeit den Kram für kleines Geld verkauft. Der Ertrag war Schmerzensgeld für die Unzuverlässigkeit der Menschen.
Jetzt habe ich alle Anzeigen u. 10€ raus genommen und der Kram landet im Müll.
Peter v. D.
auf die „gebrauchte“ Ware soll/wird jetzt nochmals versteuert, obwohl beim Neukauf ja schon 19%. MwSt. angefallen sind, OK
Private werden hiermit jetzt wie Gewerbetreibende gleichgestellt;
diesbezüglich kann ich doch, die vorher bezahlte 19% MwSt., mit den niedrigen erzielten Abgabepreis für die Gebrauchten Sachen verrechnen, …..somit bekomme ich vom Finanzamt die Differenz zurück, oder habe ich das „falsch“ verstanden.
Bei Clan-Kriminalität, illegale CUM-EX Geschäfte, Drogen-Dealer, Menschen-Händler, Politische gewollte Verhinderung der Vermögens-Steuer, Steuerverschwendung ohne Konsequenzen, ein aufgeblähter Bundestag, Steuersparmodelle für PS-strotzende Firmenfahrzeuge, Erbschaftsteuer mit großzügigen Regelungen, Steuerparadiese für Firmen und Reiche, hier sollte der Staat mal Kante zeigen.
Nein lieber in die Tasche der „Kleine“ Leute greifen, die wehren sich nicht.
…..und was ist mit Nachhaltigkeit; wieder alles „Entsorgen“ statt eine 2. Chance.
Aber Vorsicht: bitte nicht anfangen alles zu „verschenken“, sonst muss man auf den nicht erhaltenen Betrag auch noch Steuer zahlen.
Wir sind doch die diese Menschen wählen gehen und denen die Vollmacht über uns erteilen, unsere Gelder zu verschwänden in z.B Ukraine Krieg, dieser statt muss seine Amtszeit aufgeben, dieser Staat finanziert alles aus unsern Einkünften, es wird überhaupt nicht im Interesse des Volks gehandelt sondern im Interesse der USA und Israel, die lassen sich immer wieder was einfallen, wie sie Gelder aus den Taschen der Bürger klauen, in einer Zeit wo die Kaufkraft des Geldes Stark nachgelassen hat.
Wir Bürger tragen allein das Leid in allen Angelegenheiten, wie Bürger müssen was gegen diese Politik unternehmen
Na da schmort’s aber ordentlich unterm Aluhut, du Schwachmat.
Da bin ich gespannt, wenn alle Käufe dann so transparent sind, ob die Betrugsrate zurück geht. Selbst die Polizei kann nicht, trotz vollständigen Namen, Kontonummer und eine vermeintliche Anschrift, ermittelt wer der Betrüger war.
Frage mich auch, wo ich mein Motorrad im Frühjahr verkaufen kann ohne mehrere hundert € Steuerschulden zu haben. Muss ich dann jetzt auch als Privatperson die Umsatzsteuer ausweisen und kann auch endlich Sachen im vollen Umfang abschreiben?
Ich verstehe das als Abzocke!!! Wenn ich etwas neu kaufe, es benutze und irgendwann für mich dieses Teil keinen Nutzen mehr hat, verkaufe ich es anstatt es wegzuwerfen. Das habe ich gelernt, ist nachhaltig. Beim Kauf hat der Staat schon verdient und zwar 19% vom Neupreis. Mit welchem Recht wird auf den Betrag der niedriger als der Neupreis ist, nocheinmal eine Steuer erhoben. Mehrwert hat das Teil ja nicht. Bedeutet das Finanzamt macht sich an Kleinverkäufen die Taschen voll.
Aber unser Wirtschaftsminister sucht für 400.000€ einen Fotografen…..
frohes neues Jahr
Dann werde ich wohl öfter meinen Account löschen und unter neuer Email Adresse wieder neu registrieren… Ist zwar etwas Aufwand, aber das ist es mir wert…
Leute, merkt ihr es, die wollen uns das Bargeld abschaffen, das dürfen wir nicht zulassen…
Bisschen arg dumm diese Aussage, wenn es um Online-Transaktionen geht.
Uiuiui, sowas darf wählen …
Soviel zur Nachhaltigkeit 😳eine junge Familie verkauft ihre babysachen weiter, da kommen schnell 30 Verkäufe zusammen. Die werden das sein lassen wenn sie das ganze in ihrer Steuererklärung festhalten müssen, naja und die Käufer gehen dann wieder zu den Discountern u d kaufen Wegwerfprodukte super gute Idee p
genau so wie der Rainer sehe ich es auch,die Reichen wollen nicht das die Armen einen Euro oder mehr verdienen ……es hat angefangen mit Corona und wird noch weiter gehen mit irgentwelchen beschissenen Gesetzten Hauptsache die Reichen werden Reicher und die Armen werden Ärmer….
Bei Ebay-Kleinanzeigen werden nur nette Menschen zusammengebracht. Was die dann miteinander machen, weiß Ebay nicht.
Bei Ebay werden Transaktionen abgewickelt. Die werden dann gemeldet.
Übrigens: „Melden“ – das kenne ich noch von früher.
Mein Vater hat mich früher gewarnt vor Leuten mit dem großen Porsche, die mir mein altes verrostetes klappriges Damenrad nicht gönnen. Unsere Entitäten heute fahren Flugzeugträger und gönnen uns nichtmal ne Glühbirne.
Aber Spaßverderbern wird der Spaß auch verdorben. Fresse halten und Rückzug ins Private, das war früher bei uns Grundausbildung. Wers anwendet, für den wird der Spaß größer, nicht kleiner.
Das wird schwierig, denn man kann sich ja auch z.B. als Hans Wurst beim ebay Kleinanzeiger anmelden… – Die Käufer zahlen dort u.a. auch bei Abholung in bar, also lässt sich nicht feststellen, wie oft ein Artikel verkauft wurde oder ob überhaupt… . Die unwissenden – ehrlichen werden natürlich erwischt!
Bei Ebay Kleinanzeigen muss man ja mittlerweile eine Telefonnummer zu „Echtheitsprüfung“ abgeben..