Das Wegerecht ist unter vielen Nachbarn ein Streitpunkt. Kann man sich nicht untereinander einigen, hat der Gesetzgeber im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geregelt, wie ein Nachbar den Zugang zu einer öffentlichen Straße über ein fremdes Grundstück nutzen darf. Möchte man den Weg des Nachbars nutzen oder wird der eigene Weg vom Nachbar benutzt, entstehen dem Gesetz nach Pflichten und Kosten.

Das Wichtigste zum Wegerecht in Kürze

  • Das Wegerecht erlaubt es dem Begünstigten, einen Weg oder Zugang über ein fremdes Grundstück zu nutzen, entweder nur als Gehweg oder für Autos zugelassen.

  • Das Wegerecht als Gewohnheitsrecht ohne schriftlichen Vertrag ist im Ernstfall vor Gericht nicht gültig.

  • Das Wegerecht kann im Grundbuch, im Baulastverzeichnis oder in Form eines privatrechtlichen Vertrags festgehalten werden.

  • Allgemein kostet das Wegerecht Geld. Für die Eintragung des Wegerechts ins Grundbuch des Grünstücks kann eine Gebühr anfallen.

  • Den Eintrag im Grundbuch wirkt sich auf den Immobilienwert aller am Wegerecht beteiligten Grundstücke aus.

  • Sollte ein neuer Zugang entstehen, bleibt das alte Wegrecht weiterhin bestehen.

Wird eine Straße plötzlich unpassierbar, muss man vielleicht seinen Nachbarn nach einem Wegerecht fragen
Wird eine Straße plötzlich unpassierbar, muss man vielleicht seinen Nachbarn nach einem Wegerecht fragen

Definition vom Wegerecht und Beispiel

In Deutschland ist eines der häufigsten Beispiele für ein Wegerecht, wenn ein großes Grundstück in zwei Einzelgrundstücke geteilt wird, ohne dass dabei eigene Zugänge zu den neuen Besetzern entstehen. Ein weiteres Beispiel sind höhere Umstände oder Katastrophen, welche die eigene Zugangsstraße zerstören oder so weit beschädigen, dass kein Zugang mehr zum eigenen Haus möglich ist. Je nach Lage der Zugangstrasse kann das Wegerecht schnell zu einem Streitpunkt werden. Fallen zum Beispiel die Reinigungsarbeiten auf eine einzelne Partei oder geht die Straße an der Terrasse des Nachbarn vorbei, kann das auf Dauer zu einem ernsten Streit werden.

Das Wegerecht besagt, dass ein Grundstückseigentümer das Grundstück seines Nachbarn betreten darf, um zu seinem eigenen Grundstück zu kommen. Dabei wird zwischen dem Geh- und dem Fahrtrecht unterschieden. Gibt es nur ein Gehrecht, dürfen die letzten Meter vom Auto nur zu Fuß absolviert werden. Besonders bei großen Einkäufen oder Renovierungen kann dies lästig sein. Um Streit zu vermeiden, ist das Wichtigste im BGB klar definiert, sodass im Ernstfall ein Richter entscheidet.

Wegerecht Gesetz im Grundbuch BGB

Nach § 96 BGB gelten Rechte, die mit dem Grundstück verbunden sind, als Bestandteile des Grundstücks selbst und bleiben damit auch beim Verkauf erhalten. Trägt man das Wegerecht im Grundbuch ein, bleibt es also erhalten.

Grunddienstbarkeit

Nach § 1018 BGB bezeichnet die Grunddienstbarkeit bestimmte Rechte an fremden Grundstücken, wenn diese notwendig sind. Das Wegerecht ist eine besonders gängige Grunddienstbarkeit. Andere Grunddienstbarkeiten sind zum Beispiel das Leitungsrecht oder die Bebauungsbeschränkung.

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Nach § 1090 ff BGB legt fest, dass ein Grundstück mit beschränkter, persönlicher Dienstbarkeit belastet werden kann. Das heißt, die jeweilige Fläche und Art der Nutzung des fremden Grundstücks wird eindeutig beschränkt (Zweck und Personen) und bezieht sich nur auf eine bestimmte Person.

Notwegerecht

Ein unerwarteter Fall kann plötzlich den Zugang zum eigenen Grundstück zunichtemachen. Falls man sich nicht besonders gut mit seinem Nachbarn versteht, kann man das Notwegerecht nutzen, um wieder in sein eigenes Haus zu gelangen. Dabei kann man von einer Notlage sprechen, die gesetzlich auch so festgehalten ist. Rechtlich gesehen ist eine solche Notsituation Voraussetzung, um vom Nachbarn gemäß § 917 BGB ein Notwegerecht verlangen zu dürfen. In der Amtssprache ausgedrückt, muss der Nachbar den Zugang über sein „dienendes“ zum anderen, dem „herrschenden“ Grundstück gestatten.

Auf dem Land sollte man als Nachbar eines Bauern daher vorsichtig sein. Neben dem Geh- und Fahrtrecht ist auch das Reiten oder der Viehtrieb mit umfasst und muss gegebenenfalls von dir gestattet werden. Das Fahrtrecht kann demnach auch landwirtschaftliche Geräte erlauben. Notfalls kann das Recht per Duldungsklage gegen den Nachbarn durchgesetzt werden. Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb würde die Entschädigung in Form einer Geldrente entsprechend größer ausfallen, als bei einem Wohnhaus.

Geld und Winterdienst beim Wegerecht

Bei der beschränkten, persönlichen Dienstbarkeit gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Nutzungsentgelt, dennoch kann es freiwillig vereinbart werden. Auch wenn es üblich oder selbstverständlich ist, dass der Berechtigte für das Wegerecht auch für die Instandhaltungskosten aufkommt und auch die Pflichten zum Winterdienst wahrnimmt, kann es hier abweichende Regelungen geben. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, müssen sich beide Partien am gesetzlich vorgegebenen Winterdienst beteiligen. Gilt das Wegerecht nur für die externe Partei, muss sich diese auch um den Winterdienst kümmern und nicht der eigentliche Besitzer. Der Grundstückseigentümer muss gelegentlich kontrollieren, ob der Berechtigte den Winterdienst auch tatsächlich ausführt. Verletzt er diese Kontroll- und Überwachungspflicht, kann eine Haftung des Eigentümers gegenüber geschädigten Dritten in Betracht kommen.

Passiert ein Unfall auf dem zugeteilten Weg, haftet der Begünstigte des Wegerechts, solange keine Sonderregelung im Grundbuch eingetragen ist. Die Eintragung des Wegerechts in das Grundbuch ist abhängig vom Bodenwert des zu belastenden Grundstücks. Bei einem Grundstückswert von 5.000 Euro, fallen Ausgaben von ca. 50 bis 90 Euro für das Amt an. Die Notarkosten variieren je nach Bundesland, wodurch unterschiedliche Preise entstehen. Es können regelmäßige Zahlungen festgelegt werden oder eine Einmalzahlung, damit kauft man das Stück Land aber noch nicht ab, es geht nur um das Wegerecht. In der Regel übernimmt der Begünstigte alle Kosten und Instandhaltungskosten für die Zufahrt, die er benutzt. Um die Grundsteuer (GrSt) für den eigentlichen Besitzer auszugleichen, kann eine regelmäßige Geldrente vereinbart werden.

Bei dem Sonderfall des Notwegerechts ist die sogenannte Notwegerente davon abhängig, wie stark das Grundstück oder die Immobilie durch das Wegerecht beeinträchtigt wird. Sollte keine Beeinträchtigung vorliegen, kann die Zahlung bei einem Notfall auch ganz entfallen. Bei einem freiwillig vereinbarten Wegerecht entsteht logischerweise auch kein Rechtsanspruch auf eine Geldrente oder eine Einmalzahlung im Nachhinein. Der Betrag für das Wegerecht richtet sich allgemein nach dem Wert der zu belastenden Immobilie.

Wer vom Wegerecht begünstigt ist, muss sich um den Winterdienst kümmern und ist im Zweifel haftbar
Wer vom Wegerecht begünstigt ist, muss sich um den Winterdienst kümmern und ist im Zweifel haftbar

Wegerecht in der StVO – freie Bahn

Das Wegerecht findet auch in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anwendung, allerdings bezieht es sich in der StVO auf etwas anderes, als im BGB. Das Wegerecht erlaubt es Rettungsdiensten unter bestimmten Umständen, das Wegerecht zu nutzen, um gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen, das Recht auf „freie Bahn“.

  • § 35 StVO beschreibt die Sonderrechte des Rettungsdienstes

  • § 38 StVO beschreibt den Einsatz von blaues und gelbes Blinklicht zur Nutzung vom Wegerecht im Straßenverkehr.

Zu den berechtigten Fahrzeugen für das Wegerecht gehört der Vollzugsdienst (Polizei, Zoll, Militär), Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Nach § 70 StVZO sind Ausnahmen zugelassen, wie z.B. zur Versorgung kritischer Infrastruktur (Gas-, Wasser-, Stromversorgung).

(TB)