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Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation – auf der 75. Weltgesundheitsversammlung – vom 22. bis 28 Mai 2022 der WHO in Genf wurde unter anderem über einen Änderungsvorschlag der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) – der International Health Regulations (IHR) beraten, den die USA vorgelegt haben. Die WHO Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften, das WHO-Abkommen One Health. Die Idee, einen Pandemievertrag zu schließen, wurde erstmals vom Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, vorgetragen. Begründet wurde der Vorschlag mit einer Reihe von Vorteilen, die mit einem Vertrag verknüpft sind: Er zwingt die nationalen politischen Entscheidungsträger zu einem ständigen Engagement in der globalen Gesundheitspolitik. Der Generaldirektor der WHO erklärte seine Zustimmung zu der Initiative.
Pandemievertrag – Lauterbach sichert die volle Unterstützung zu
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert. 75. Weltgesundheitsversammlung: Der Entwurf, der unter den 194 Mitgliedsländern zirkulierte, sei „ein guter Anfang“, sagte der Minister nach einem Treffen mit WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus. Wichtig sei, dass die WHO-Entscheidungen stets auf wissenschaftlicher Basis stünden und nicht politisch basiert seien. Jens Spahn berichtete: „Die WHO hat Impfgegner – ist ja auch eine interessante Feststellung, aber auch eine – die wir in der aktuellen Debatte auch nochmal sehen, die Impfgegner zu den 10 größten Risiken der Weltgesundheit definiert“.
Pandemievertrag – Ratifizierungsverfahren
Nach der Abstimmung in der Weltgesundheitsversammlung müssen die Beschlüsse der WHO noch von innerstaatlichen Organen, wie Parlamenten, genehmigt werden. Wenn diese Zustimmung erfolgt ist, übermitteln die Staaten eine Ratifizierungsurkunde, in der sie sich auch zur legalen Verbindlichkeit des Rechtsakts bekennen. Die Abkommen wird somit erst dann verbindlich, wenn das gesamte Ratifizierungsverfahren durchlaufen wurde, und nur für jene Mitgliedstaaten, die dies in ihren Parlamenten bestätigt haben.
Verbesserung der multilateralen Pandemiepolitik
Verschiedene internationale Foren und Gremien, darunter die G7, die G20, das Independent Panel for Pandemic Preparedness and Response (IPPPR) und das Global Preparedness Monitoring Board (GPMB), haben konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der multilateralen Pandemiepolitik vorgelegt. Darauf aufbauend wurden zwei wesentliche Prozesse zur Verbesserung globaler Strukturen gestartet. Derzeit wird die Novellierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), das zentrale Instrument im Umgang mit Krankheitsausbrüchen mit internationalem Gefahrenpotential, verhandelt. Die endgültigen Änderungsvorschläge sollen bis 2024 vorliegen.
Pandemievertrag – internationales Pandemieabkommen
Bereits am 1. Dezember 2021 haben sich die Mitglieder der WHO auf den Beginn des Prozesses geeinigt und die Etablierung eines Verhandlungsgremiums (Intergovernemental Negotiating Body (INB)) für ein neues internationales Pandemieabkommen oder -instrument beschlossen. Geplant ist, dass bei der 77. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 ein Verhandlungsergebnis vorgelegt werden soll. Es ist erforderlich, dass die beiden Prozesse zur internationalen Regulierung der Bewältigung von Pandemien die leitende Rolle der WHO in der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion berücksichtigen und stärken.
Klimawandel – die größte Gesundheitsbedrohung
Die WHO bezeichnet den Klimawandel als die größte Gesundheitsbedrohung für die Menschheit und betrachtet das Pariser Abkommen (2015) als das wichtigste Gesundheitsabkommen des 21. Jahrhunderts. Angesichts dieser Tatsache ist das Klimaprogramm der WHO von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Globalen Gesundheitsstrategie ebenfalls die wichtige Rolle der WHO beim Klimaschutz und unterstützt das Mandat der Organisation im Bereich Umwelt und Gesundheit.
Pandemievertrag – Kontroll- und Überwachungsbefugnisse
Das Portal – Unser-Mitteleuropa berichtet: Zur Verhinderung von Virusübertragungen von Tieren auf Menschen müsse die WHO die gesamte Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft kontrollieren. Umfassende Impfprogramme von Tieren und Menschen müssten in Zukunft vermehrt der Pandemieprävention dienen. Nach dem 32 Seiten umfassenden Entwurf der geplanten Vorhaben, würde demnach die Weltgesundheitsorganisation weltweit die Kontrolle über die Landwirtschaft und die Lebensmittelversorgung übernehmen.
Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften
Die Stiftung Wissenschaft und Politik – Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit – berichtet über den Pandemievertrag auf ihrer Webseite (*Auszug): “ Nach Artikel 19 bzw. 21 der Verfassung der WHO kann die Weltgesundheitsversammlung rechtsverbindliche Konventionen und Vorschriften erlassen.
Gemäß Artikel 60 der WHO-Verfassung gelten für die Annahme von Vorschriften, Konventionen oder Verträgen durch die Weltgesundheitsversammlung unterschiedliche Abstimmungsquoten. Für die Verabschiedung von Verträgen oder Abkommen ist nach Artikel 60 (a) der WHO-Verfassung eine Zweidrittelmehrheit der in der Versammlung anwesenden und abstimmenden Mitgliedstaaten erforderlich. Vorschriften können gemäß Artikel 60 (b) mit einfacher Mehrheit angenommen werden, es sei denn, die Staatenvertreter stufen sie ad hoc als »wichtige Fragen« ein, so dass die besagte Zweidrittelmehrheit erforderlich wird.
Realisierung des neuen Pandemievertrag
Die Weltgesundheitsversammlung kann jedoch jenseits eines Pandemievertrags in fünf Bereichen rechtsverbindliche Regelungen erlassen:
- Gesundheits- und Quarantänevorschriften und andere Verfahren zur Verhinderung der internationalen Ausbreitung von Krankheiten
- Nomenklaturen von Krankheiten, Todesursachen und Praktiken des öffentlichen Gesundheitswesens
- internationale Normen für Diagnoseverfahren
- internationale Handelsnormen für die Sicherheit, Reinheit und Wirksamkeit biologischer, pharmazeutischer und ähnlicher Produkte
- Normen für die Werbung und Kennzeichnung biologischer, pharmazeutischer und ähnlicher Produkte, die dem internationalen Handel unterliegen
Nach Artikel 21 der WHO-Verfassung kann die Weltgesundheitsversammlung Vorschriften annehmen, die für die Staaten rechtlich bindend sind, es sei denn, diese lehnen sie ab (»opt out«). Sobald die in den Vorschriften festgelegte Frist für die Ablehnung oder die Anmeldung eines Vorbehalts verstrichen ist, sind die betreffenden Regelungen für alle Staaten, die keine Einwände geäußert haben, verpflichtend. Das Hauptmerkmal der WHO-Vorschriften besteht darin, dass in ihrem Fall die Beteiligung der nationalen Gesetzgeber nicht nötig ist.
Pandemievertrag – Führungsfunktion der WHO
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Reformen der WHO voranzutreiben und zu unterstützen, um ihre Governance,Effizienz, Unabhängigkeit, Kapazität, Rechenschaftspflicht und Durchsetzungsfähigkeit von Regeln zu stärken, sodass sie ihr Mandat als führende und koordinierende Institution im Bereich der globalen Gesundheit vollumfänglich ausführen kann und die Handlungsfähigkeit, Führungs- und Koordinierungsfunktion der WHO im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu stärken. Der Deutsche Bundestag fordert weiterhin, dass die WHO im Bereich der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion eine zentrale Rolle einnimmt.
Der Pandemievertrag der WHO
Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (PDF 51 Seiten)
*Auszug/ Artikel 3 (maschinelle Übersetzung: „Die Umsetzung dieser Verordnungen erfolgt unter voller Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten der Personen auf der Grundlage der Grundsätze der Gerechtigkeit, Inklusivität, Kohärenz und im Einklang mit ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten unter Berücksichtigung ihrer sozialen Aspekte und wirtschaftliche Entwicklung„.
Die wichtigsten Punkte des Pandemievertrages der WHO
- Änderung des Charakters der Weltgesundheitsorganisation von einer beratenden Organisation, die lediglich Empfehlungen ausspricht, zu einem Leitungsorgan, dessen Erklärungen rechtlich bindend werden. (Artikel 1)
- Ausweitung des Geltungsbereiches der Internationalen Gesundheitsvorschriften, um sämtliche Szenarien einzubeziehen, die das „Potenzial haben, die öffentliche Gesundheit zu beeinträchtigen“.
- Der Generaldirektor der WHO erhält die Kontrolle über Produktionsmittel. Mit einem „Zuteilungsplan für Gesundheitsprodukte“, sind die entwickelten Vertragsstaaten dazu verpflichtet, Produkte für die Pandemieabwehr nach Vorschrift zu liefern. (Artikel 13a)
- Die WHO erhält die Befugnis, medizinische Untersuchungen, den Nachweis der Prophylaxe,den Nachweis des Impfstoffs und die Durchführung von Kontaktverfolgung, Quarantäne und BEHANDLUNG zu verlangen und der Verfolgung anzuordnen. (Artikel 18)
Einführung eines Systems globaler Gesundheitsbescheinigungen in digitaler Form oder auf Papier, einschließlich
- Testbescheinigungen
- Impfstoffbescheinigungen
- Prophylaxebescheinigungen,
- Genesungsbescheinigungen
- Formulare für die Fluggastlokalisierung und eine Erklärung über den Gesundheitszustand des Reisenden.
(Artikel 18, 23, 24, 27, 28, 31, 35, 36, 44, Anhänge 6, 7 und weitere) - Umleitung von nicht näher bezeichneten „Geldmengen“ in den pharmazeutischen Krankenhaus-Notfall-Industriekomplex ohne Rechenschaftspflicht.
(Artikel 44a) - digitale Patientenakte – einschließlich der Erlaubnis der Weitergabe von persönlichen Gesundheitsdaten. (Artikel 45)
- Ausweitung der Möglichkeiten der Weltgesundheitsorganisation, zu korrigieren, was sie als Fehlinformation und Desinformation ansieht. (1 Anhang, Seite 36 )
- Verpflichtender Aufbau einer Bereitstellung und zum Unterhalt einer Personalinfrastruktur an den Einreisepunkten. (Anhang 10)
WHO-Pandemie-Vertrag 75 Jahre WHO – Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation
Am 12. Mai 2023 fand im Bundestag eine Debatte über den geplanten WHO-Pandemie-Vertrag 75 Jahre WHO – Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation“ und die Verschärfung der Internationalen Gesundheitsvorschriften statt.
Der Bundestag hat den Antrag für eine Reform der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit 497 Stimmen angenommen
Pandemievertrag – Abstimmung im Bundestag
Der Deutsche Bundestag (Drucksache 20/6712) stimmte in namentlicher Abstimmung über den Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit dem Titel: 75 Jahre WHO – Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation – ab.
Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag zum Antrag zur „Stärkung der Weltgesundheitsorganisation“ Pandemievertrag WHO – waren bei der Abstimmung nicht anwesend:
- Bundeskanzler Olaf Scholz
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
- SPD-Bundesvorsitzender Lars Klingbeil
- Carsten Schneider (Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland)
- Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
- Außenministerin Annalena Baerbock
- Bundesvorsitzender Omid Nouripour
- Claudia Roth (Bundesbeauftragte für Kultur und Medien)
- Bundesfinanzminister Christian Lindner
- Bildungs- und Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger
- Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
- Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
- Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
- Sahra Wagenknecht
- Bundesvorsitzende „Die Linke“ Janine Wissler
- Alice Weidel
So stimmten die Abgeordneten der Parteien im Bundestag über den Pandemievertrag ab:
- SPD = 206 Mitglieder (38 stimmten nicht ab) – mit „JA“ = 206 Abgeordnete
- Grüne = 118 Mitglieder (19 stimmten nicht ab) – mit „JA“ = 99 Abgeordnete
- FDP = 92 Mitglieder (13 stimmten nicht ab) – mit „JA“ = 92 Abgeordnete
- CDU/CSU = 197 Mitglieder (50 stimmten nicht ab) – mit „JA“ = 146 Abgeordnete / Jens Koeppen stimmte mit „NEIN„
- AFD = 78 Mitglieder (13 stimmten nicht ab) – mit „NEIN“ = 65 Abgeordnete
- Die Linke = 39 Mitglieder (10 stimmten nicht ab) – mit „JA“ = 4 Abgeordnete und 25 Enthaltungen
- Fraktionslos = 6 Abgeordnete – mit „JA“ stimmte EIN Abgeordneter, Zwei mit „NEIN“ und 3 Abgeordnete nahmen nicht Teil
Kritik gegen den WHO Pandemievertrag
Das es von vielen Seiten – zum Teil harte Kritik am neuen Pandemievertrag der WHO gibt, ist nicht ungewöhlich. Viele haben dabei noch die Maßnahmen (die heute selbst von den Befürwortern und den Verantwortlichen als falsch eingestuft werden) im Blick, die während der Corona-Pandemie zu massiven Beschränkungen der Freiheitsrechte führten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die digitale Patientenakte und den digitalen Impfausweis verwiesen.
Eine auf dem Portal citizengo.org gestartete Petition – Sag Nein zum Pandemievertrag – haben (Stand 25. Mai 2023) 483.003 User unterzeichnet.
Der WHO-Experte und Rechtsanwalt Philipp Kruse äußert sich kritisch zum WHO Pandemie-Vertrag auf seinem Telegramkanal: „Individuell abgestimmte Diagnose- und Behandlungsansätze sollen nach Annahme der totalitären Pandemieverträge im Pandemiefall nicht mehr zulässig sein. Abweichende Meinungen zu Diagnose- und Behandlungsmethoden werden künftig noch konsequenter verfolgt werden als bisher – zum Schaden unserer Gesundheit, unserer Grundrechte und unserer gesamten Existenz“.
Christof Plothe, Vorstandsmitglied der WCH (World Council for Health), warnt eindringlich vor dem globalen Pandemieabkommen der WHO. Der Vertrag öffnet Tür und Tor für die globale Impfpflicht, die Ausrufung von Pandemien oder verpflichtende Lockdowns. Mit dem Vertrag würde die WHO eine neue Machtstellung bekommen.
Die US-Politikerin und ehemalige Präsidentschaftskandidatin Michele Bachmann sieht ebenfalls eine Gefahr beim Zustandenkommen eine Pandemievertrages. Sie behauptet, beim Zustandekommen des Vertrages könne die WHO jederzeit und aus beliebigen Gründen eine Pandemie erklären und Maßnahmen wie drakonische Lockdowns nach chinesischem Vorbild verhängen.
Wer hat die Macht bei der WHO? Feindbilder in der Pandemie
Dazu soll ein Beitrag der „Zeit“ aus dem Jahr 2017 in Erinnerung gebracht werden, damals mit dem Titel: „Der heimliche WHO-Chef heißt Bill Gates.“ Es bestehe somit ein „gewisser Verdacht“, dass in der WHO nicht alles auf Basis objektiver Wissenschaft entschieden werden würde, sondern auf Basis finanzieller Macht.
(AH)
Die Lüdenscheider Aktivistin Marianne Grimmenstein hat gemeinsam mit Uwe Kranz, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamtes in Thüringen, im Juni beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen zwei vorgesehene neue Verträge der Weltgesundheitsorganisation WHO eingereicht.
https://www.come-on.de/luedenscheid/who-vertraege-luedenscheiderin-zieht-wieder-vors-bundesgericht-92388699.html
Im Mai 2024 sollen auf der 77. Weltgesundheitsversammlung nicht nur ein neuer supranationaler WHO-Pandemievertrag, sondern auch eine Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet werden. Die Bundesregierung überlässt es der EU-Kommission, die deutschen Belange zu vertreten.
https://apps.who.int/gb/wgihr/pdf_files/wgihr1/WGIHR_Compilation-en.pdf
Zwei deutsche Aktivisten haben eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BverfG) muss sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung auseinandersetzen. Es geht um eine noch stärkere Machtübertragung an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf durch einen internationalen „Pandemievertrag“ („WHO CA+“), der im Mai 2024 von den derzeit 194 Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden soll.
Es existieren auch mehrere Online-Petitionen, die eine deutsche Unterschrift unter den Pandemievertrag verhindern wollen, zum Beispiel direkt beim Bundestag und auf der Seite „Citizengo.org“. Beide haben das nötige Quorum von 50.000 Stimmen schon überschritten. Der Citizengo.org-Petition schlossen sich sogar über eine halbe Million Menschen an. Nun muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befassen.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_12/Petition_150793.nc.html
https://citizengo.org/de/node/210669
Petition 150793
Keine Zustimmung zum Pandemievertrag mit der WHO vom 12.05.2023
Mitzeichnungsfrist bis 20.06.2023
Mit der Petition wird gefordert, dem Pandemievertrag mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht zuzustimmen.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_12/Petition_150793.$$$.a.u.html