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Das Provisionsverbot für Versicherungsmakler, welches von der EU-Kommission geplant war, ist vorerst gescheitert. Die Entscheidung der Kommission, auf ein solches Verbot zu verzichten, hat heftige Kritik bei Verbraucherschützern hervorgerufen. Sie werfen der EU-Kommission vor, vor der Finanzlobby einzuknicken und die Interessen der Verbraucher zu vernachlässigen. Die Verbraucherschützer betonen, dass weiterhin zu viele teure und ineffiziente Produkte verkauft werden, die die Altersvorsorge der Verbraucher beeinträchtigen. Provisionen und Interessenkonflikte bleiben weiterhin an der Tagesordnung. Die Verbraucherschützer zeigen sich enttäuscht über das Scheitern des Provisionsverbot für Versicherungsmakler und bedauern, dass die Bemühungen der EU-Kommission, die vorhandenen Fehlanreize zu beseitigen, politischem Widerstand zum Opfer gefallen sind. Verbraucherschützer kritisieren die Entscheidung und argumentieren, dass durch Provisionen Interessenkonflikte weiterhin bestehen bleiben. Sie sehen in der Entscheidung eine Einflussnahme der Finanzlobby und befürchten, dass der Verkauf von Produkten im Vordergrund stehen könnte, anstatt eine unabhängige Beratung zu gewährleisten.
Provisionsverbot für Versicherungen zunächst gescheitert
EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness erklärte, dass die Kommission vorerst auf ein Provisionsverbot verzichten werde. Stattdessen sollen andere Maßnahmen, wie mehr Transparenzpflichten in Betracht gezogen werden. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund des Drucks aus der Finanzbranche und verschiedenen EU-Regierungen, darunter auch der deutsche Finanzminister Christian Lindner von der FDP. Lindner hatte sich mehrfach in Brüssel für den Erhalt des Status quo eingesetzt. Das Provisionsverbot konnte unter anderem dank des schnellen Eingreifens des deutschen Finanzministeriums und der FDP-Fraktion vorerst gestoppt werden konnte. Ein Verbot von Provisionen hätte vielen Bürgern den Zugang zu professioneller Finanzberatung verschlossen. Bundesfinanzminister Christian Lindner und die meisten EU-Finanzminister unterstützen diese Entscheidung, da sie der Ansicht sind, dass ein Provisionsverbot die Beratungskosten erhöht und die Wahlfreiheit der Kunden einschränkt. Sie betonen die Bedeutung einer privaten Altersvorsorge und die Notwendigkeit, den Kunden verschiedene Optionen zu bieten. Die Entscheidung der EU-Finanzminister, gegen ein Provisionsverbot bei Finanzprodukten zu stimmen, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.
Die EU-Kommission hat betont, dass trotz der Ablehnung eines Provisionsverbots für Versicherungsmakler weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes geprüft werden. Hierbei könnte die Transparenz eine wichtige Rolle spielen, um Kunden klare Informationen über Kosten und Provisionen zur Verfügung zu stellen.
Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Bezug auf Finanzprodukte ergriffen werden. Die Debatte über Provisionsverbote und alternative Ansätze zur Regulierung des Vertriebs von Finanzprodukten wird voraussichtlich fortgesetzt, um den Interessen der Verbraucher gerecht zu werden und gleichzeitig einen funktionierenden Finanzmarkt zu gewährleisten.
EU will sucht neue Wege, um das Provisionsverbot durchzusetzen
Die EU-Kommission hat beschlossen vorerst kein Provisionsverbot für Finanzberater einzuführen. Stattdessen plant sie, Interessenkonflikte auf andere Weise anzugehen. Die Entscheidung der Kommission wurde von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und der Bankenlobby begrüßt, da diese befürchten, dass ein solches Verbot Kleinanleger davon abhalten würde, in den Kapitalmarkt zu investieren.
In Deutschland verdienen Anlageberater ihr Geld durch Provisionen, die sie auf den Verkauf von Fonds und Versicherungspolicen aufschlagen. Verbraucherschützer fordern seit Langem ein Verbot dieser Praxis und die Einführung unabhängiger Honorarberatung. Sie sehen die Provisionen als intransparent und zu hoch an. Die Niederlande haben bereits 2014 ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler eingeführt, das als Vorbild dient.
Der offizielle Entwurf der EU-Kommission für die Kleinanlegerstrategie sieht lediglich ein Vergütungsverbot für beratungsfreie Tätigkeiten vor, während Makler weiterhin Versicherungsanlageprodukte gegen Provision vermitteln dürfen. Es sind auch strengere Regelungen für Interessenkonflikte sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten vorgesehen. Die europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA sollen zudem mehr Aufsichtsbefugnisse erhalten.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Entwicklung und sieht seine Arbeit als Vermittlerverband jedoch nicht als abgeschlossen an. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband und die Bürgerbewegung Finanzwende hatten große Hoffnungen auf ein Provisionsverbot, da EU-Kommissarin McGuinness sich in der Vergangenheit als Verbraucheranwältin positioniert hatte. Obwohl kein Provisionsverbot vorgeschlagen wird, will McGuinness die Vorschriften für Provisionen verschärfen, um die Verbrauchern vor Übervorteilung zu schützen. Sie plant eine bessere Auflistung der Kosten und eine verstärkte Kontrolle durch die Finanzaufsicht.
„Wir begrüßen es sehr, dass darin kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist“, so der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute, Michael H. Heinz. „Das ist nicht zuletzt auf unsere intensive Interessenvertretung bei der EU und auf nationaler Ebene zurückzuführen – zuletzt nach Bekanntwerden des Vorentwurfs mit unseren Forderungen an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und an Bundesfinanzminister Christian Lindner.“
Michael H. Heinz : „Denn wir halten es für unangemessen, strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind. Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen. Wie auch immer: Der BVK wird sich in die weitere Diskussion einbringen und das anschließende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.“
Der Kommissionsentwurf wird nun zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt . Dieser Abstimmungsprozess wird erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch nehmen.
Trotz des gescheiterten Provisionsverbotes gibt es weitreichende Änderungen
Experten aus der Finanz- und Versicherungsbranche gehen davon aus, dass bedeutende Veränderungen sowohl auf Anleger als auch auf die Finanz- und Versicherungsbranche zukommen werden. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich des Interpretationsspielraums, der zu Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen führen könnte. Die EU-Kommission wird aufgefordert, ihre Vorschläge detaillierter zu formulieren, um Klarheit und Sicherheit für die Unternehmen zu schaffen.
Die EU-Kommission betonte, dass die im Vorfeld durchgeführten Befragungen Argumente für ein generelles Provisionsverbot für Versicherungsmakler geliefert haben. Sie plant, drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln zu überprüfen, ob die gewünschten Verbesserungen eingetreten sind. Sollten weiterhin Praktiken festgestellt werden, die aus Sicht der Kommission den Verbrauchern schaden, könnte ein generelles Provisionsverbot bei Versicherungen spätestens in drei Jahren eingeführt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion und die Regelungen in den kommenden Jahren entwickeln und inwieweit sie die gewünschten Verbesserungen für Anleger und die Finanz- und Versicherungsbranche bringen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU-Kommission in drei Jahren einen neuen Versuch für ein Provisionsverbot unternehmen wird, ist somit recht hoch.
Was ist neu an der Kleinanlegerstrategie?
Die neue Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um den Anlegerschutz zu stärken und mehr Europäer zum Investieren zu ermutigen. Die Strategie zielt darauf ab, irreführendes Marketing, Interessenkonflikte von Anlageberatern und hohe Produktkosten anzugehen. Die Kommission möchte sicherstellen, dass Verbraucher besser informiert sind und von Finanzunternehmen einen „faireren Deal“ erhalten.
Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist die Verschärfung der Transparenzpflichten und Verhaltensregeln für Anlageberater. Ein neuer „Best-Interest“-Test sieht vor, dass Anlageberater eine breitere Produktpalette berücksichtigen und das kostengünstigste Produkt empfehlen müssen. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit von Produkten zu verbessern. Die EU-Finanzaufsicht ESMA und die Versicherungsaufsicht EIOPA sollen Benchmarks entwickeln, um nachzuweisen, dass die Kosten eines Produkts gerechtfertigt und angemessen sind.
Die Strategie wird von der Finanzbranche kritisiert, die Widerstand ankündigt und Teile des teilweisen Provisionsverbots für Versicherungen rückgängig machen will. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion und die Umsetzung der Strategie entwickeln werden und inwieweit sie dazu beitragen wird, mehr Bürger in Europa zum Investieren zu ermutigen und gelichzeitig den Anlegerschutz zu verbessern.
Weitere Aspekte der EU-Kleinanlegerstrategie umfassen:
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Verbesserung der Informationen für Anleger: Die EU-Kommission strebt an, die Qualität und Vergleichbarkeit der Informationen zu Finanzprodukten zu erhöhen. Hierzu sollen einheitliche Standards für Produktinformationen eingeführt werden, damit Anleger die verschiedenen Angebote besser verstehen und vergleichen können.
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Bekämpfung irreführender Werbung: Die Strategie zielt darauf ab, irreführende oder täuschende Werbung für Finanzprodukte zu unterbinden. Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die beworbenen Produkte den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen der Anleger entsprechen.
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Förderung des digitalen Finanzwesens: Die EU-Kommission erkennt die Bedeutung digitaler Lösungen im Finanzsektor an und will den Zugang zu digitalen Angeboten erleichtern. Hierbei sollen innovative Technologien, wie Künstliche Intelligenz und Blockchain, genutzt werden, um den Anlegern bessere Dienstleistungen anzubieten.
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Stärkung der Finanzbildung: Die Strategie sieht vor, die Finanzbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, um ihre finanzielle Kompetenz zu stärken. Durch bessere Kenntnisse und Fähigkeiten sollen Anleger in der Lage sein, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich vor betrügerischen oder risikoreichen Angeboten zu schützen.
Auch sieht die Kleinanlegerstrategie vor, dass Vermögensverwalter, Versicherer und Banken in der EU nur dann Fonds und andere Anlageprodukte verkaufen dürfen, wenn diese nachweislich ein gutes oder angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Die Entwicklung objektiver Maßstäbe und Benchmarks durch die Aufsichtsbehörden Esma und Eiopa soll sicherstellen, dass Anlageprodukte transparent bewertet werden können.
Falls einem Anleger unangemessene Kosten in Rechnung gestellt werden, sieht die Richtlinie eine Entschädigung für die betroffenen Anleger vor. Dies soll sicherstellen, dass Anleger angemessen geschützt werden und im Falle von unangemessenen Kosten eine angemessene Entschädigung erhalten.
Diese Maßnahmen sollen insgesamt dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger zu stärken, den Schutz der Verbraucher zu verbessern und die Effizienz und Transparenz der Finanzmärkte in der EU zu erhöhen.
Die zentralen Punkte der EU-Kommission
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Verbot von Provisionen für reine Ausführungsgeschäfte: Finanzdienstleister dürfen keine Provisionen mehr verlangen, wenn sie lediglich die Order eines Kunden ausführen, ohne eine Beratung anzubieten. Provisionen für Beratungsleistungen bleiben jedoch erlaubt.
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Verbesserte Darstellung von Kosten und Risiken: Das Informationsblatt für Anleger beim Kauf eines Finanzprodukts muss sämtliche Kosten und Risiken prominent auf der ersten Seite darstellen, um Transparenz zu gewährleisten.
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Neuer Test für Anlageberater: Anlageberater müssen dem Kunden eine breitere Produktpalette anbieten, einschließlich mindestens eines Produkts ohne zusätzliche Leistungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Berater im besten Interesse des Kunden handelt.
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Entwicklung objektiver Maßstäbe: Die Aufsichtsbehörden Esma und Eiopa sollen Benchmarks für jedes Anlageprodukt entwickeln, um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu kennzeichnen. Abweichungen von diesen Benchmarks können dazu führen, dass das betreffende Produkt nicht zugelassen wird. Stärkere Kontrolle von Finfluencern: Die Aktivitäten von Finfluencern, (selbstständigen Unternehmern, die in Internetvideos zum Kauf von Finanzprodukten aufrufen) sollen stärker kontrolliert werden. Unternehmen, deren Produkte von Finfluencern beworben werden, haften für irreführende Angaben und die daraus entstandenen Schäden.
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Vereinfachter Kaufprozess für erfahrene Anleger: Erfahrene Anleger müssen künftig weniger Formulare ausfüllen, was den Kauf neuer Produkte erleichtert.
Anzumerken wäre, dass der Kommissionsentwurf noch von verschiedenen Institutionen, wie dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten, beschlossen werden muss. In den folgenden Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen können noch weitreichende Veränderungen erwartet werden.
Wieviel Provision bei Versicherungen verdient der Makler?
Wieviel Provision bei Versicherungen für den Versicherungsmakler drin ist war wohl immer ein Mythos. Die genauen Provisionssätze können in der Tat von verschiedenen Faktoren abhängen. Im Versicherungsbereich werden Provisionen in der Regel in Prozent des Versicherungsbeitrags oder der Bewertungssumme berechnet. Hier sind einige spezifischere Beispiele für Provisionssätze in verschiedenen Versicherungsbereichen:
Sachversicherungen:
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- Haftpflichtversicherung: Ca. 15% – 20% des Jahresbeitrags
- Hausratversicherung: Ca. 20% – 25% des Jahresbeitrags
- Rechtsschutzversicherung: Ca. 15% – 20% des Jahresbeitrags
- Unfallversicherung: Ca. 15% – 20% des Jahresbeitrags
- Wohngebäudeversicherung: Ca. 20% – 25% des Jahresbeitrags
Lebensversicherungen:
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- Kapitallebensversicherung: Ca. 2% – 4% der Bewertungssumme
- Risikolebensversicherung: Ca. 2% – 4% der Bewertungssumme
- Private Rentenversicherung: Ca. 2% – 5% der Bewertungssumme
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Ca. 2% – 5% der Bewertungssumme
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Zu beachten ist, dass dies nur grobe Schätzungen sind und die tatsächlichen Provisionssätze von Unternehmen zu Unternehmen und von Vermittler zu Vermittler unterschiedlich sein können.
Provisionsverbot: Verbände wehren sich gegen die EU-Entscheidung
Die geplante Reform der EU-Kommission, insbesondere das Provisionsverbot für „Execution only“-Geschäfte, stößt bei vielen Verbänden der Finanz- und Versicherungsbranche auf Widerstand. Diese Verbände argumentieren, dass sie bereits mit einer Vielzahl von Vorschriften und Informationspflichten konfrontiert sind und dass die geplante Reform noch weiter geht.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beispielsweise kritisiert, dass die Branche bereits mit einer Vielzahl von Regulativen konfrontiert ist und dass die geplanten Maßnahmen noch mehr Belastungen bedeuten würden. Der Deutsche Derivateverband (DDV) hofft sogar darauf, das geplante Provisionsverbot für „Execution only“-Geschäfte rückgängig zu machen, da Provisionen aus seiner Sicht einen Mehrwert oder zusätzlichen Service für den Anleger bieten können.
Auch der Deutsche Fondsverband (BVI) und die konservative EVP-Fraktion im Europaparlament äußern Kritik an der Reform. Der BVI lehnt das Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb ab und sieht die zusätzlichen Anforderungen an die Provisionsberatung als überflüssig an. Die EVP-Fraktion bemängelt, dass die Reform nicht zu einer substantiellen Verringerung der Formulare für Anleger führt und dass die Chance zum Bürokratieabbau verpasst wurde.
Diese unterschiedlichen Meinungen und Interessen werden voraussichtlich in den weiteren Beratungen und Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die geplanten Maßnahmen letztendlich durchsetzen oder angepasst werden.
Der Versicherungsmarkt braucht klare Regeln – auch ohne Provisionsverbot
Die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarkts hat laut einer neuen Studie zu einer Vielzahl von Produkten und exzessiven Kosten geführt. Professor Hermann Weinmann vom Institut für Finanzwirtschaft an der Hochschule Ludwigshafen kritisiert, dass die Bemühungen der Aufsichtsbehörden und der Politik nicht ausreichend seien. Er betrachtet die Deregulierung als eine der größten politischen Fehleinschätzungen im Wettbewerbsumfeld des Versicherungsmarkts.
Weinmann untersucht regelmäßig die Bilanzkennzahlen deutscher Lebensversicherer und kritisiert insbesondere die hohen Kosten einiger Anbieter. In seiner aktuellen Analyse, die in der „Zeitschrift für Versicherungswesen“ veröffentlicht wird, plädiert er für eine umfassende Regulierung von Produkten und Kosten, bei der die Regeln im Voraus festgelegt werden. Er ist der Ansicht, dass das Kostenproblem nicht allein durch Information der Verbraucher oder Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden gelöst werden kann.
Laut Weinmann beschränkt sich das Kostenproblem nicht nur auf Provisionen, die an große Vertriebsorganisationen gezahlt werden. Ein Provisionsverbot würde seiner Meinung nach nicht ausreichen. Stattdessen sollte eine Regulierung alle Abschlusskosten umfassen, einschließlich der Kosten für Antrags- und Risikoprüfung, Werbung und Schulungen von Vertriebsmitarbeitern.
Das Ausmaß der Probleme lässt sich anhand der erweiterten Betriebskostenquoten der Versicherer ablesen, die den Anteil der Kundenbeiträge widerspiegeln, der für die genannten Aktivitäten und weitere Betriebskosten verwendet wird. In seiner letzten Analyse der zwölf größten Lebensversicherer in Deutschland identifizierte Weinmann beispielsweise Generali Deutschland Leben und Axa Leben als Anbieter mit vergleichsweise hohen Kosten. Im Jahr 2021 lagen ihre erweiterten Betriebskostenquoten bei 16,7 Prozent bzw. 12,2 Prozent.
Weitere Untersuchungen zeigen jedoch, dass es unter den mittelständischen Lebensversicherern sogar noch gravierendere Fälle gibt. Hier wurden erweiterte Betriebskostenquoten von bis zu 32,1 Prozent festgestellt. Weinmann nennt in der Studie keine konkreten Namen, da die Daten für das Jahr 2022 noch nicht in allen Fällen vorliegen. Er betont jedoch, dass das Kostenproblem kein vorübergehendes Phänomen ist.
Provisionsverbot bei Versicherungen – Die Bafin soll es nun richten
Finanzbranche will eine Neuordnung des Lebensversicherungsmarkts
Professor Weinmann vom Institut für Finanzwirtschaft an der Hochschule Ludwigshafen schlägt vor, dass die Bundesregierung aktiv wird und eine Zweiteilung des Lebensversicherungsmarkts in Erwägung zieht. Seiner Meinung nach könnte der Gesetzgeber eine umfassende Produkt- und Kostenregulierung für staatlich geförderte private Altersvorsorgeprodukte einführen, während den Lebensversicherungsunternehmen bei nicht geförderten Produkten weiterhin Freiheit gewährt wird.
Diese Zweiteilung würde es Verbrauchern ermöglichen, selbst zu entscheiden, welche Variante sie wählen möchten. Weinmann hofft, dass die „Fokusgruppe private Altersvorsorge„, die derzeit vom Bundesfinanzministerium eingesetzt wurde und Reformen sowie Alternativen zur kritisierten Riester-Rente prüft, eine rasche Lösung vorantreibt. Ihm liegt daran, dass die Lebensversicherung weiterhin als wichtiges Instrument zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos in der privaten Altersvorsorge erhalten bleibt.
Diese Maßnahme würde eine gezielte Regulierung und Kontrolle der staatlich geförderten Produkte ermöglichen, während den Lebensversicherungsunternehmen mehr Spielraum für Innovationen und verschiedene Angebote auf dem nicht geförderten Markt gegeben wird. Es wird darauf abgezielt, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl den Verbraucherschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherungsbranche berücksichtigt.
Digitalisierung und KI fordern ihren Tribut
Die Digitalisierung hat in der Finanzbranche zu Veränderungen geführt und wird weiterhin einen erheblichen Einfluss haben. Eine der Auswirkungen ist die potenzielle Verdrängung von Finanzberatern und Maklern durch digitale Lösungen. Durch den Zugang zu Online-Banking, mobilen Anwendungen und automatisierten Investitionsplattformen haben Kunden nun die Möglichkeit, viele Finanzdienstleistungen selbstständig und ohne direkte Unterstützung von Beratern durchzuführen.
Diese digitalen Plattformen bieten eine Vielzahl von Funktionen, die es den Nutzern ermöglichen, Konten zu eröffnen, Überweisungen durchzuführen, Investitionen zu tätigen und ihre finanzielle Anlagen zu verwalten. Darüber hinaus bieten sie oft Tools zur Risikobewertung, Anlageberatung und Portfolioverwaltung an.
Die zunehmende Verbreitung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen ermöglicht es diesen Plattformen, personalisierte Empfehlungen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die zuvor möglicherweise den Diensten von Finanzberatern vorbehalten waren. Dies kann zu einer Reduzierung der Nachfrage nach persönlicher Finanzberatung führen.
Anzumerken bleibt, dass nicht alle Kunden auf eine vollständig digitale Erfahrung umsteigen möchten. Einige Kunden bevorzugen nach wie vor den persönlichen Kontakt und schätzen die individuelle Beratung und Unterstützung durch Finanzexperten. In solchen Fällen kann die Rolle von Finanzberatern und Maklern weiterhin relevant sein, insbesondere bei komplexen finanziellen Angelegenheiten oder bei der Suche nach spezialisierten Produkten und Dienstleistungen.
Es ist wahrscheinlich, dass sich die Finanzbranche in eine Richtung entwickeln wird, in der digitale Lösungen und persönliche Beratung nebeneinander existieren. Unternehmen, die in der Lage sind, eine Kombination aus Technologie und persönlichem Service anzubieten, werden wahrscheinlich erfolgreich sein und auch in der Zukuft den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Digitalisierung zweifellos die Finanzbranche verändert und die Rolle von Finanzberatern und Maklern herausfordert. Kunden haben nun Zugang zu einer Vielzahl von Online-Tools und Plattformen, die es ihnen ermöglichen, viele Finanzdienstleistungen eigenständig durchzuführen. Die Zukunft wird wahrscheinlich eine Kombination aus digitalen Lösungen und persönlicher Beratung in der Finanzbranche bringen.
n einer Konferenz zur Kleinanlegerstrategie ließ EU-Kommissarin Mairead McGuninness keinen Zweifel an ihrem mittelfristigen Bemühen, ein komplettes Provisionsverbot zu erreichen. Zwar ist dies im aktuellen Entwurf nicht enthalten – allerdings auch nicht gänzlich vom Tisch. Bei der Argumentation wurde die massiv kritisierte Regensburger Studie herangezogen. „Ein unreflektiertes Zitieren der meiner Meinung nach befremdlichen Zahlen aus dieser Studie erfolgte. Auch andere inzwischen überholte und widerlegte Zahlen werden weiter konstant wiederholt, um massive Markteingriffe zu begründen“, sagte AfW-Vorstand Norman Wirth.
Leisten Makler unabhängige Beratung im Sinn der EU-Kleinanlegerstrategie? Diese Frage entzündete sich an einem Meinungsbeitrag. Wie Vermittlerverbände darauf reagierten.
Mit seinem Kommentar „Endlich geben sie es zu: Versicherungsmakler sind nicht unabhängig!“ sorgte Niklas Hoyer von der WirtschaftsWoche für teilweise heftige Reaktionen. So antwortete Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), mit einem Leserbrief, in dem er Hoyer vorwarf, selbst „interessengeleitete Fehlinformation“ zu verbreiten
https://www.versicherungsbote.de/id/4911082/Unabhangige-Beratung-Verband-fordert-Klarstellung/
Schlecht beraten und 98 Milliarden Euro ärmer
Weil sich die EU gegen ein Provisionsverbot entschieden hat, leidet die Rendite deutscher Sparer, zeigt eine Studie. Die Branche könnte sich radikal wandeln.
Als die Europäische Kommission vor wenigen Wochen ihre Kleinanlegerstrategie vorstellte, vermisste Steffen Sebastian darin einen wichtigen Punkt. Er hatte sich im Vorfeld der Entscheidung dafür eingesetzt, dass die Kommission Banken und Finanzdienstleistern verbietet, die europäischen Sparer gegen Provision zu beraten.
Der Finanzprofessor und Direktor des Centre for Finance an der Universität Regensburg hatte dazu eigens eine Studie angefertigt, das Ergebnis: In Ländern, in denen Provisionen verboten sind, erzielen Haushalte 1,7 Prozent mehr Rendite im Jahr. Trotzdem entschied man in Brüssel: Ein allgemeines Provisionsverbot wird es erst einmal nicht geben.
https://www.zeit.de/geld/2023-05/versicherungen-geld-beratung-provision