Infektionsschutzgesetz – Die Ampelkoalition im Bundestag der Bundesrepublik Deutschland hat die Meldepflicht für Erkältungskrankheiten, hier das Respiratorisch Synzytial Virus (RS-Virus, RSV) beschlossen. Meldepflicht für das Respiratorisch Synzytial Virus (RSV) – Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag bereits Mitte Juni verabschiedet. Die Ärztezeitung schreibt dazu: „Nachdem das Vakzine Arexvy gegen das Virus in Europa zugelassen worden seien, schafften die Regierungsfraktionen nun die Voraussetzungen für eine Impfstrategie. Mit Einführung einer Meldepflicht sind Ärzte aufgefordert, mit RSV infizierte Menschen namentlich den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden zu melden. Mit dem Antrag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wollen die Regierungsfraktionen auch ein Arzneimittelengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beschließen. Bisher gab es die Meldepflicht für das RS Virus nur im Freistaat Sachsen.

Infektionsschutzgesetz - Meldepflicht für Erkältungskrankheiten - Respiratorisch Synzytial Virus
Infektionsschutzgesetz – Meldepflicht für Erkältungskrankheiten – Respiratorisch Synzytial Virus

Infektionsschutzgesetz – Meldepflicht bei Erkältungskrankheiten

Die Bundesregierung und das Gesundheitsministerium mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich fachlich fundiert abzuschätzen, ob es im Herbst/Winter 2023 zu einer erhöhten Welle an RSV-Infektionen kommen könne. Ob entsprechende Maßnahmen (unter anderem eine neue Impfstrategie) ergriffen werden müssten, hänge von der jeweiligen Lage ab. Da es seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Zeit keine aktuelle Impfempfehlung gegen das RS Virus gebe, sei „eine Impfkampagne zur Inanspruchnahme einer RSV-Impfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll“.

Namentliche Meldepflicht bei Erkrankung mit dem Respiratorischen Synzytial Virus

Nach Impfstoffen gegen das Respiratorisch Synzytial Virus – RS Virus – wurde bereits seit 1956 geforscht. Nach dem Tod zweier Kinder wurde die Entwicklung beendet. Der sogenannte inaktivierte Impfstoff hatte die Erkrankung bei ihnen verstärkt, anstatt sie zu verhindern. Dieses „Desaster“ beendete die Entwicklung eines Impfstoffes gegen RSV für einige Jahrzehnte. Jetzt wurde im Rahmen des beschleunigten Bewertungsverfahrens vom CHMP bei der EMA geprüft, und der RSV -Impfstoff Arexvy für Erkältungskrankheiten des Respiratorisch Synzytial Virus Anfang Juni 2023 zugelassen. Das RS-Virus wird als Ergänzung meldepflichtiger Krankheiten im § 7 des Infektionsschutzgesetz aufgenommen.

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Wikipedia beschreibt das Respiratorische Synzytial Virus:

Das Humane Respiratorische Synzytial-Virus ist ein umhülltes Virus, das den Atemtrakt befällt, vor allem die Schleimhäute der oberen Atemwege und das Flimmerepithel der Luftröhre und der Bronchien. Dort bewirkt es unter anderem eine Verschmelzung der betroffenen Zellen zu Synzytien. Humane Respiratorische Synzytial-Viren werden meistens über Schmierinfektionen und Tröpfcheninfektion übertragen und verursachen Symptome im Bereich der oberen Atemwege: Schnupfen (Rhinitis, Erkältung), Husten, akute Bronchitis, Mittelohrentzündung. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis acht Tage. Weltweit sterben jährlich schätzungsweise 600.000 Menschen direkt oder indirekt durch RSV-Infektionen.

Infektionsschutzgesetz – Meldepflicht für RS-Virus

Das RSV ist ein weit verbreitetes Atemwegsvirus, das in der Regel leichte, erkältungsähnliche Symptome verursacht. Das Respiratorische Synzytial-Virus (kurz RS-Virus oder RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger von Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. In Mitteleuropa treten RSV-Infektionen besonders oft zwischen November und April auf. Die Symptome respiratorischer Infektionen können sich in Form von Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, als Pharyngitis, Sinusitis, Bronchitis oder Pneumonie äußern.

RSV -Impfstoff Arexvy für Erkältungskrankheiten des Respiratorisch Synzytial Virus

Das Paul-Ehrlich-Institut informiert: „Der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) hat am 26.04.2023 eine positive Stellungnahme für den Impfstoff Arexvy abgegeben. Das Impfstoffprodukt des Unternehmens GlaxoSmithKline Biologicals S.A. soll bei Menschen ab einem Alter von 60 Jahren eingesetzt werden, um vor Erkrankungen der unteren Atemwege zu schützen, die durch Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus verursacht werden. Die Europäische Kommission ist dieser Empfehlung am 06.06.2023 gefolgt und hat die Zulassung für Arexvy erteilt“.

RSV -Impfstoff Abrysvo – für Neugeborene im Eilverfahren zugelassen

Wie die EU-Kommission mitteilt, hat sie am 25. August 2023 den Impfstoff Abrysvo zugelassen. Es handelt sich um einen Impfstoff zum Schutz von Säuglingen bis zu einem Alter von sechs Monaten sowie von älteren Erwachsenen vor Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) verursacht werden. Die Zulassung erfolgte im Rahmen des beschleunigten Bewertungsverfahrens der Europäischen Arzneimittelagentur EMA.

Infektionsschutzgesetz – Zulassung von Impfstoffen

Arexvy wurde im Rahmen des beschleunigten Bewertungsverfahrens vom CHMP bei der EMA geprüft, da die Vorbeugung von RSV-Infektionen in der älteren Bevölkerung als von großem Interesse für die öffentliche Gesundheit angesehen wird“.

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Neue Pandemie 2023 – Die WHO warnt bereits

Steht die nächste Pandemie bereits vor der Tür?  Viele Experten weisen darauf hin, dass es nicht die Frage ist, ob eine neue Pandemie kommt, sondern wann diese kommt. Die Forschung an geeigneten Gegenmitteln läuft bereits auf Hochtouren. Tedros Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation sagt in einer Ansprache: „..dass wir uns auf eine nächste Pandemie vorbereiten müssen“. Bill Gates warnte bereits in einem Interview vor der nächsten Pandemie und sagte: „Wir werden uns für den nächsten Virus vorbereiten müssen. Und „DER“ wird wirklich Aufmerksamkeit erregen“.

WHO-Pandemievertrag – internationales Pandemieabkommen

Im Mai 2024 sollen auf der 77. Weltgesundheitsversammlung nicht nur ein neuer supranationaler WHO-Pandemievertrag, sondern auch eine Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert. Die Bundesregierung überlässt es der EU-Kommission, die deutschen Belange zu vertreten.

Gegen den Pandemievertrag regt sich Widerstand. Es existieren auch mehrere Online-Petitionen, die eine deutsche Unterschrift unter den Pandemievertrag verhindern wollen, zum Beispiel direkt beim Bundestag und auf der Seite „Citizengo.org“. Beide haben das nötige Quorum von 50.000 Stimmen schon überschritten. Der Citizengo.org-Petition schlossen sich sogar über eine halbe Million Menschen an. Nun muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befassen.

Gesundheitspartnerschaft – WHO Global Digital Health Certification Network

Gesundheitspartnerschaft – am 5. Juni 2023 wurde zwischen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäische Union der Vertrag über die digitale Gesundheitspartnerschaft – WHO Global Digital Health Certification Network (GDHCN) – geschlossen. „Die WHO will allen ihren Mitgliedstaaten aufbauend auf dem äußerst erfolgreichen Zertifizierungsnetzwerk der EU den Zugang zu einem quelloffenen digitalen Gesundheits-Tool ermöglichen, das auf den Prinzipien von Gerechtigkeit, Innovation, Transparenz sowie Datenschutz und Achtung der Privatsphäre beruht.

Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht, sollen Menschen keine Möglichkeit haben, eine Verwertung ihrer Patientendaten zu verweigern. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Angaben etwa aus elektronischen Patientenakten „für Forschung, Innovation, Gesundheitswesen, Politikgestaltung und Regulierungszwecke“ im großen Stil zur Verfügung stehen. Dabei soll den Betroffenen ein Widerspruchsrecht verwehrt bleiben.

Die elektronische Patientenakte ePA

Die elektronische Patientenakte ePA ist zunächst als freiwilliges Angebot für mehr als 73 Millionen Versicherte gestartet wurden. Gespeichert werden sollen in der ePA Arztbefunde, Röntgenbilder und Blutwerte aus den Laboruntersuchungen, auch der Impfausweis, der Mutterpass und das Zahn-Bonusheft sollen digital abrufbar sein.

(AH)