EHDS-Verordnung – The European Health Data Space – der Europäischen Kommision – Der Zwang zur vernetzten elektronischen Patientenakte. Die Europäische Kommission stellt eine Verordnung zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten vor, um das volle Potenzial dieser Daten in den Dienst der Gesundheit zu stellen. Der Europaabgeordnete Patrick Breyer berichtet: Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments LIBE und ENVI haben heute für die Schaffung eines „Europäischen Raums für Gesundheitsdaten“ (EHDS) gestimmt, mit dem Informationen über sämtliche ärztliche Behandlungen eines Bürgers zusammengeführt werden sollen. Im Vergleich zu den bisherigen Digitalisierungsplänen der Bundesregierung soll das Widerspruchsrecht der Patienten gegen die Patientenakte entfallen.

EHDS-Verordnung - The European Health Data Space - Elektronische Patientenakte ePA
EHDS-Verordnung – The European Health Data Space – Elektronische Patientenakte ePA

EHDS-Verordnung – Ende des Arztgeheimnisses

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Mitverhandlungsführer der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Innenausschuss des EU-Parlaments berichtet über die Abstimmung – des Regulation of the European Parliament and of the Council on the European Health Data Space – EHDS-Verordnung: “ Konkret soll das EU-Gesetz Ärzte verpflichten, eine Zusammenfassung jeder Behandlung eines Patienten in den neuen Gesundheitsdatenraum einzustellen (Artikel 7). Ausnahmen oder ein Widerspruchsrecht sind auch für besonders sensible Krankheiten und Therapien wie psychische Störungen, sexuelle Krankheiten und Störungen wie Potenzschwäche oder Unfruchtbarkeit, HIV oder Suchttherapien nicht vorgesehen. Der Patient soll nur Zugriffen auf seine elektronische Patientenakte durch andere Gesundheitsdienstleister widersprechen können, solange kein Notfall vorliegt (Artikel 3 (9)).

EHDS-Verordnung: „Die von der EU geplante Zwangs-elektronische Patientenakte mit europaweiter Zugriffsmöglichkeit zieht unverantwortliche Risiken des Diebstahls, Hacks oder Verlustes persönlichster Behandlungsdaten nach sich und droht Patienten jeder Kontrolle über die Sammlung ihrer Krankheiten und Störungen zu berauben“.

Elektronische Patientenakte ePA – ab Ende 2024 für alle verbindlich

Die Elektronische Patientenakte ePA – seit mehr als 20 Jahren in der Vorbereitung, soll ab Ende 2024 für alle Bürger verbindlich werden.  Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei“. „Im Rahmen ihrer Patientensouveränität und als Ausdruck ihres Selbstbestimmungsrechts steht es den Versicherten frei, die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte abzulehnen.“ Gespeichert werden sollen in der ePA Arztbefunde, Röntgenbilder und Blutwerte aus den Laboruntersuchungen, auch der Impfausweis, der Mutterpass und das Zahn-Bonusheft sollen digital abrufbar sein. Ärzte haben dann künftig automatisch auf alle Eintragungen Zugriff, und zwar alles was mit der akuten Erkrankung, der beabsichtigten Diagnostik oder Therapie zusammenhängt.

Elektronische Patientenakte ePA – Widerspruch

Widerspruch

Sobald die ePA verbindlich eingeführt wird, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse widersprechen (Opt-out)

EHDS-Verordnung – Was wird in der elektronischen Patientenakte erfasst?

  • Untersuchungsergebnisse
  • medizinische Befunde
  • verordnete Therapien
  • verordnete Medikamente
  • Arztbriefe
  • Laborwerte
  • Mutterpass
  • Impfausweis
  • Zahnbonusheft

EHDS-Verordnung – elektronischen Patientenakte für alle verpflichtend

Bei einer Abstimmung im Europaparlament am Dienstag, 28. November 2023, haben die Mitglieder zweier Fachausschüsse mehrheitlich einen Entwurf verabschiedet. Die Abgeordneten nahmen den Entwurf mit 95 Ja-Stimmen an, heißt es auf der Internetseite der EU. 18 Abgeordnete stimmten dagegen, zehn enthielten sich.

Das Portal Epoch-Times berichtet über die Abstimmung: Dabei ist die Einführung der elektronischen Patientenakte für alle zunächst verpflichtend. Es werden jedoch Unterschiede zwischen sogenannten Primär- und Sekundärdaten gemacht. Grundsätzlich nicht ablehnen können die Bürger die Weitergabe von Patientenübersichten, elektronischen Verschreibungen, medizinischen Bildern und Laborergebnissen. Auf ihre Daten haben sie selbst sowie „Angehörige der Gesundheitsberufe“ Zugriff, wie es in einer Mitteilung der EU heißt.

Auf Grundlage der Plattform MyHealth@EU sollen die Mitgliedstaaten Zugangsstellen für Gesundheitsdaten einrichten, auf die zu beispielsweise zu Forschungszwecken europaweit zugegriffen werden kann. In Deutschland soll diese beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt sein.

Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, wertet die Entscheidung dennoch als „ausgewogenen Kompromiss“. Die Einigung schütze die Gesundheitsdaten von Bürger, ermögliche aber zugleich eine „effektive Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Forschung“, sagte Wölken gegenüber netzpolitik.org. „Richtig umgesetzt kann dieses Gesetz aktiv dabei helfen, Menschenleben zu retten und Europa als Forschungs- und Innovationsstandort zu stärken“. (RA)