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Das Thema im Überblick: Der Europäische Gerichtshof urteilte zum Schufa-Score. In der Pressemitteilung des EUGH Nr. 186/23 berichtet der Gerichtshof über die Entscheidungen zum Schufa-Score in den Urteilen C-634/21| SCHUFA Holding (Scoring) und in den verbundenen Rechtssachen C-26/22 und C-64/22| SCHUFA Holding (Restschuldbefreiung). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schufa-Score als unzulässig eingestuft, wenn Kunden der Auskunftei – beispielsweise Banken – den Schufa-Score als Grundlage nutzen – um über Kredite zu entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung. Der Schufa-Score wird von der Schufa für Personen alle 3 Monate neu berechnet.
Schufa-Score – Urteil C-634/21 des Europäischen Gerichtshof
Auszug Pressemitteilung des EUGH Nr. 186/23: – „Der Gerichtshof entscheidet, dass das „Scoring“ als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen ist, sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist dies der Fall. Es obliegt diesem Gericht zu beurteilen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz im Einklang mit der DSGVO eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält. Trifft dies zu, wird das Gericht außerdem zu prüfen haben, ob die in der DSGVO vorgesehenen allgemeinen Voraussetzungen für die Datenverarbeitung erfüllt sind“.
Endgültig geklärt werden muss die Bewertung des Schufa-Score jetzt vom Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Bis zur abschließenden Klärung bleibt es also erst einmal dabei, dass in Deutschland die SCHUFA die Zahlungsfähigkeit von Kunden bewertet.
Schufa-Score – und die DSGVO
Die Zeitschrift Computerbild stellt eine der Kernfragen zu den beiden verhandelten Rechtssachen C-26/22 (PDF) und C-64/22 (PDF): „Sind automatisierte Verfahren zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit mit der DSGVO vereinbar? Laut Art. 22 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es nicht erlaubt, dass Computer Entscheidungen über Menschen treffen, die beeinträchtigende Wirkungen haben“. Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Auf der Kippe steht nichts Geringeres als das gesamte System der intransparenten Auskunfteien – denn es könnte an der DSGVO scheitern“. Dazu informiert Rechtsanwalt Solmecke zum Thema: „Scheitert das System des Auskunfteien an DSGVO?„
Hinweis: Alle Vollstreckungsbehörden, Steuerfahndung und Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) können auf die Daten der Schufa zugreifen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist §93 der Abgabenordnung (AO), Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen.
Was ist der Schufa-Score
Die Schufa errechnet den Score-Wert, aus der Sammlung von ihr zur Verfügung gestellten Verbraucher-Daten. Daraus wird eine Wahrscheinlichkeit zur Kreditwürdigkeit einer Person errechnet.
Wie funktioniert die Scoreberechnung?
Das Unternehmen Schufa schreibt dazu auf seiner Webseite: “ Generell speichert die SCHUFA Informationen über das bisherige Zahlungsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und erstellt daraus einen Score-Wert. Im Detail berücksichtigt die SCHUFA zum Beispiel, ob in der Vergangenheit bereits Kredite beantragt und vertragsgemäß zurückgezahlt wurden. Oder ob die Rechnung für bestellte Waren beglichen wurde.
Dabei gilt: Je mehr relevante Informationen analysiert werden können, desto genauer ist der Score. Und umso verlässlicher wird die tatsächliche Kreditwürdigkeit abgebildet. Das ist auch der Grund, warum Verbraucherinnen und Verbraucher, die gerade vertragsgemäß einen Kredit abbezahlen, über einen höheren Score verfügen können, als Personen, die gar keine Kreditverpflichtungen haben – und über die auch sonst keine Daten vorliegen.
Steht die Schufa vor dem Aus?
Wenn die Schufa oder andere Auskunfteien als nicht DSGVO-konform erklärt werden, müssen sie ihr Geschäftsmodell grundlegend ändern. Es wäre auch möglich, dass sie in ihrer Funktion eingeschränkt werden, was Auswirkungen auf das Kreditgeschäft und den Zugang zu Krediten für Verbraucher hätte. Es ist auch denkbar, dass Verbraucher Ansprüche auf Schadensersatz oder Unterlassung geltend machen, wenn sie Schäden durch falsche oder unzutreffende Informationen erleiden (Kreditwürdigkeit)“.
Bonitätseinschätzungen der Schufa
Das Redaktions-Netzwerk Deutschland findet klare Worte zum aktuellen Schufa-Score Urteil: Die Versuche der Schufa sind ein Kasperletheater – Die Schufa versucht nun, den deutschen Gerichten und dem Bundestag einzureden, ihre Bonitätseinschätzungen seien für die Unternehmen überhaupt nicht maßgeblich. Sie lässt sich das sogar von Unternehmen schriftlich bestätigen. Sie will so das EuGH-Urteil umgehen. Was für ein Kasperletheater!
Stellungsnahme – Schufa
Auszug der Pressemitteilung der Schufa zum aktuellen Urteil des EUGH: “ Die SCHUFA begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Scoring. Es beantwortet wichtige Fragen, wie Zahlungsprognosen (Scores) in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet werden dürfen. In dem Urteil heißt es, dass die Verwendung von Scores in bestimmten Fällen eine automatisierte Entscheidung darstelle und dann Artikel 22 DSGVO Anwendung finde. Der EuGH folgt damit im Wesentlichen den Ausführungen des Generalanwaltes von März dieses Jahres.
Laut Urteil des Gerichtshofs handele es sich um eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall, wenn ein Score “maßgeblich“ darüber bestimmt, dass ein Kreditvertrag nicht zustande kommt. Mit dem Begriff „Maßgeblichkeit“ wurde ein neuer Rechtsbegriff eingeführt“.
Europäische Datenschutzgrundverordnung
Die FAZ schreibt zum aktuellen Schofa-Score Urteil: „Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet es grundsätzlich, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden. Der Gedanke dahinter ist, dass eine Maschine nicht über einen Menschen entscheiden soll. Die Schufa hält dagegen, sie selbst treffe keine Entscheidungen. Ob der Score maßgeblich sei, könnten letztlich nur die Unternehmen selbst beantworten, so die Schufa“.
Michaela Schröder – Verbraucherzentrale Bundesverband – Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik über das Urteil. „..ist ein erster wichtiger Schritt für einen starken Verbraucherschutz beim Bonitäts-Scoring. Der Gesetzgeber solle den Auskunfteien nun konkrete Vorgaben machen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher „endlich nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt“.
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