Housing First ist eine Initiative, entstanden 1999 in den USA. Bei Housing First wird für Obdachlose ohne wenn und aber sofort eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Der lange Weg durch viele Amtsstuben mit unendlichen Anträgen, Formularen und Verschmähungen bleibt den Obdachlosen somit gänzlich erspart. Sie schnappen einfach ihren Schlafsack und ziehen in ihre eigenen vier Wände. Housing first wird aus Spendengeldern und staatlichen Zuschüssen finanziert. Housing first gibt es in den USA und in verschiedenen EU-Staaten. Deutschland hat mit dem Bundesverband Housing First e.V. eine bundesweit tätige Organisation.

Straßenobdachlosigkeit beenden – der Housing First e.V. hilft

„Straßenobdachlosigkeit beenden – durch Wohnen in Würde“. Das ist das oberste Ziel des Bundesverbandes Housing First e.V.

Der Bundesverband Housing First e. V. ist der einzige deutsche Verband, der eine flächendeckende Umsetzung des Housing First-Konzeptes in Deutschland verfolgt.

Der Verband wurde 2022 als e.V. gegründet. Die Gründungsmitglieder sind Julia von Lindern (Düsseldorf), Anne Blankemeyer (Bremen), Moritz Muras (Bremen), Max Hopperdietzel (Nürnberg), Sebastian Böwe (Berlin), Dr. Kai Hauprich (Köln) und Corinna Müncho (Berlin). Die Mitglieder und der Vorstand sind ehrenamtlich tätig.

Der Bundesverband Housing First e. V. betreute schon verschiedene Pilot-und Modellprojekte in mehreren Regionen Deutschlands. Der Verband setzt sich auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass die Politik sowie die Vertreter der Wirtschaft die Arbeit des Verbandes unterstützten. Diese Unterstützungen sollen zum einen finanzielle Zuwendungen sein, zum anderen die Möglichkeit Strukturen für neue Wohnungen zu schaffen bzw. bereitzustellen. Außerdem unterstützt Housing First e.V. Kommunen, Träger und andere Initiativen, die Idee in ihrem Wirkungskreis zu implementieren und weiterzuentwickeln.

Housing First sorgt für die erste eigene Wohnung nach der Obdachlosigkeit 
Housing First sorgt für die erste eigene Wohnung nach der Obdachlosigkeit

Der Unterschied zwischen Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit

Die Begriffe Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit werden oft verwechselt oder gleichgesetzt. Dabei ist Wohnungslosigkeit der übergeordnete Begriff. Die Obdachlosigkeit bezeichnet nur einen Teil der Wohnungslosigkeit.

Obdachlosigkeit

Als obdachlos gelten Menschen, die auf der Straße, im Park oder irgendwo im Freien übernachten. Obdachlos ist man auch, wenn man in Schlafstätten der Notunterkünfte übernachtet. 

Wohnungslosigkeit

Unter Wohnungslosigkeit versteht man, dass Menschen keinen eigenen Wohnraum haben und obdachlos sind. Sie übernachten vorübergehend bei Freunden oder Bekannten bzw. in sogenannten Obdachlosenheimen oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege.

Wohnen ist ein Menschenrecht
Wohnen ist ein Menschenrecht

Die Grundprinzipien von Housing First

Das Konzept von Housing First e.V. basiert auf Prinzipien, die der Verband international sowie in Deutschland und anderen europäischen Ländern gleichermaßen verfolgt.

Die wichtigsten Prinzipien von Housing First e.V. sind:

Wohnen als Menschenrecht

Housing First e.V. betrachtet eigenen Wohnraum als fundamentales Menschenrecht. Menschen, die am Housing First Programm teilnehmen, erhalten sofort einen unbefristeten Mietvertrag, unabhängig von ihrer Bereitschaft zur Verhaltensänderung oder Bereitschaft für eine Therapie.

 

Wahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit

Die Selbstbestimmung eines Menschen steht im Mittelpunkt des Ansatzes von Housing First e.V.. Die Teilnehmer des Programms entscheiden selbst, ob und welche Hilfen sie in Anspruch nehmen. Den Umfang und die Art der Beratung und Unterstützung bestimmen die Teilnehmenden selbst.

 

Trennung von Wohnen und Betreuung

Das Wohnangebot und die Hilfsangebote sind personell und organisatorisch voneinander getrennt. Das bedeutet, dass auch bei Ablehnung der Hilfe das Wohnrecht erhalten bleibt.

 

Personenzentrierung

Die Unterstützung der ehemals obdachlosen Menschen wird individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Jede Person erhält die Hilfe, die auf ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

 

Aktive Beteiligung ohne Druck und Zwang

Die Teilnehmer des Projekts bestimmen selbst, ob sie an den regelmäßigen, freiwilligen Kooperationsterminen teilnehmen wollen. So haben es die hilfebedürftigen Personen selbst in der Hand, ob sie aktiv an der Erreichung ihrer eigenen Ziele mitwirken wollen.

 

Flexible Hilfen so lange wie nötig

Die Unterstützung wird den Teilnehmenden so lange angeboten, wie sie es wünschen. Den Bedarf und die Regelmäßigkeit der Hilfen vereinbaren die Personen selbst mit den Mitarbeitern von Housing First e.V..

 

Harm Reduction („Schadensreduzierung“)

Abstinenz, Entzug, Entwöhnung oder andere Verhaltensänderungen sind keine Voraussetzungen für die Teilnahme am Projekt. Wünschenswert ist dies in vielen Fällen. Das vorrangige Ziel ist es, den Betroffenen in persönlichen Krisensituationen Hilfe angedeihen zu lassen, um mögliche materielle oder gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

 

Recovery-Orientation („Gesundungsorientierung“)

Das Ziel des Projekts von  Housing First e.V. ist es den Teilnehmenden ein zufriedenstellendes Leben zu ermöglichen. Die Angebote für dieses Ziel sind vielfältig und reichen von Programmen zur Verbesserung der körperlichen Gesundheit über die Förderung des seelischen Wohlbefindens bis zur Verbesserung der sozialen Kontakte.

Das Ziel von Housing First e.V. ist es Menschen in schwierigen Lebenslagen zum einen mit Wohnraum zu versorgen, zum anderen sie in ihrer individuellen Lebenssituation zu unterstützen und zu stärken. Obdachlose haben die Chance wieder ein aktiver Teil unserer Gesellschaft zu werden und so am „Leben“ wieder teilhaben zu können.

Squarevest - Nutzen Sie die vielfältigen Investitionsmöglichkeiten
Squarevest – Nutzen Sie die vielfältigen Investitionsmöglichkeiten

Straßenobdachlosigkeit beenden – durch Wohnen in Würde

Das „Housing First“-Modell ist ein gesellschaftspolitischer Ansatz, um das Problem der Obdachlosigkeit in Europa und global anzugehen. In Berlin und in vielen anderen deutschen Städten ist die Herausforderung der Obdachlosigkeit besonders groß, nicht zuletzt aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum. Die Idee hinter „Housing First“ ist einfach, aber revolutionär in ihrer Herangehensweise: Obdachlose Menschen erhalten direkt eine Wohnung, ohne Vorbedingungen wie Einkommensnachweise oder die vorherige Teilnahme an sozialen Programmen. Ob das Projekt Housing First erfolgreich wird liegt allein an der Bereitstellung finanzieller Mittel. 

Der Schlüssel zum Erfolg von „Housing First“ liegt in mehreren Aspekten:

Wohnraum

Anstatt den üblichen Weg über Notunterkünfte und Übergangswohnungen zu gehen, bietet das Modell Housing First den sofortigen Zugang zu einem festem Wohnraum.

Unterstützung

Nachdem die Wohnung bereitgestellt wurde, erhalten die Betroffenen soziale Unterstützung und Betreuung, um ihre Lebensumstände zu stabilisieren. Dies Hilfe kann bei der Arbeitssuche, Suchtberatung oder die psychologische Unterstützung umfassen.

Zusammenarbeit

Für die Umsetzung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren notwendig, so z.B. Wohnungsbaugesellschaften, private Vermieter, soziale Dienste und die Politik. Housing First e.V. hält hier die Fäden zusammen und koordiniert die Unterstützungsangebote.

In Berlin leben 5000 - 6000 Menschen auf der Straße. Etwa 30.000 Menschen gelten offiziell als wohnungslos. Die Dunkelziffern sind weitaus höher
In Berlin leben 5000 – 6000 Menschen auf der Straße. Etwa 30.000 Menschen gelten offiziell als wohnungslos. Die Dunkelziffern sind weitaus höher

Housing First in Berlin

In Berlin hat das Projekt „Housing First Berlin“ bereits bereits beachtliche Fortschritte gemacht. 140 Wohnungen konnten bis 2023 für langjährige Obdachlose bereitgestellt werden. Trotz allgemeiner, anfänglicher Skepsis hat sich gezeigt, dass viele Teilnehmer des Programms Housing First erfolgreich immer noch in ihren Wohnungen leben.

Der Senat Berlin unterstützte den Verband Housing First e.V. im Jahr 2022 mit 2,8 Millionen Euro, 2023 mit 3,3 Millionen Euro durch Zuschüsse.

Außerdem unterstützt der Senat von Berlin seit 2018 mehrere Projekte von Housing First:

Housing First Berlin

Träger: Neue Chance gGmbH / Verein Berliner Stadtmission*

housingfirst.berlin

 

Housing First für Frauen Berlin

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Berlin

housingfirst-frauen.berlin

 

Nos Domum – Housing First für Unionsbürger-Familien mit Kindern

Träger: Phinove e.V.

phinove.org/nos-domum-housing-first-fuer-unionsbuerger-familien-mit-kindern/

 

Housing First queer

Träger: Schwulenberatung Berlin gGmbH

schwulenberatungberlin.de/housing-first-queer

 

Housing First! ZIK

Träger: ZIK – Zuhause im Kiez gGmbH

housingfirst-zik.de

 

Housing First

Träger: My Way Soziale Dienste gGmbH

mywayberlin.de/housing-first

 

Trotz des Erfolgs stehen weiterhin große Herausforderungen an, besonders in Bezug auf die Verfügbarkeit und Finanzierung von Wohnraum. Die Überzeugungsarbeit gegenüber Wohnungsgesellschaften, privaten Vermietern und der Politik ist ein kontinuierlicher Prozess. Dazu gehört ein ewiges Klinkenputzen bei allen möglichen Unterstützern, um den Beteiligten die Notwendigkeit dieses Projektes zu vermitteln.

„Housing First“ in Berlin ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Umdenken in der Sozialpolitik bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit zu positiven Ergebnissen führen kann. Housing First e.V. ist nicht müde neue Partner für eine Unterstützung zu werben, um weiter neuen Wohnraum für Bedürftige nicht nur in Berlin bereitstellen zu können.

Der Berliner Senat unterstützte Housing First 2023 mit 3,3 Millionen Euro. Das ist nicht viel, aber zumindest ein Anfang
Der Berliner Senat unterstützte Housing First 2023 mit 3,3 Millionen Euro. Das ist nicht viel, aber zumindest ein Anfang

Keine Bevormundung mehr – Housing First e.V. geht neue Wege

Housing First beschreitet neue Wege bei der Bekämpfung der Obdachlosenhilfe, indem sie langjährig Obdachlosen direkt und ohne Vorbedingungen eigenen Wohnraum zur Verfügung stellen. Dieser Ansatz verzichtet beim Abschluss eines Mietvertrages auf die üblichen Voraussetzungen, wie z.B. den Nachweis der Wohnfähigkeit, Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder einer ärztlichen Bescheinigung über einen erfolgreichen Entzug bei Suchtproblemen. Stattdessen erhalten betroffene Menschen den unbürokratischen Zugang zu Wohnraum und können sich auf die Unterstützung und Beratung durch Sozialarbeiter einlassen. Ursprünglich wurde das Modell in den USA entwickelt. Housing First ist nun auch in einigen deutschen Städten, wie Hamburg, Bremen, Stuttgart, Köln, Düsseldorf und Berlin erfolgreich. In Berlin begann die Umsetzung 2018 mit zwei Modellprojekten. Die Finanzierung erfolgt durch jährliche Zuwendungen des Landes Berlin, wobei im Doppelhaushalt 2022/23 6,1 Mio. € für Housing First bereitgestellt wurden.

Die größte Herausforderung für die dauerhafte Etablierung von Housing First ist die Sicherstellung langfristiger Finanzierungen und Unterstützungen. Eine langfristige Planung wird durch die jährlich neu zu genehmigenden Haushalte erschwert. Eine Integration in das System staatlicher Hilfen könnte ein erster wichtiger Schritt zur Überwindung dieser Hürden sein. Auf nationaler und europäischer Ebene gibt es Bestrebungen die Straßenobdachlosigkeit bis 2030 zu beenden Diese Vorhaben wird durch die Ampelkoalition unterstützt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen legte dazu einen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit auf. Dieser Aktionsplan soll durch das Nationale Forum Wohnungslosigkeit unterstützt werden.

Am 27.04.2022 wurde das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ auf Einladung der Bundesbauministerin gegründet. 

Etwa 50.000 Menschen leben in Deutschland auf der Straße
Etwa 50.000 Menschen leben in Deutschland auf der Straße

Zahl der Obdachlosen und Wohnungslosen nimmt zu

Der Anstieg der wohnungslosen und obdachlosen Personen ist seit 2022 zum großen Teil auf die Zunahme wohnungsloser Geflüchteter, besonders aus der Ukraine, zurückzuführen. 2023 sollen allein 130.000 ukrainische Personen zum genannten Personenkreis der Wohnungslosen hinzugekommen sein. Die Gesamtzahl der Wohnungslosen in Deutschland belief sich zum Stichtag 01.01.2024 auf ca. 607.000 Personen. Ca. 50.000 Personen sollen davon ohne jegliche Unterkunft gezählt wurden sein. Diese Zahlen sind nicht 100%ig belastbar, da bei obdachlosen Personen eine Dunkelziffer eine Rolle spielt. Auch Doppelzählungen sind möglich.

Das Problem des zunehmenden Anstiegs der Zahl von Wohnungslosen ist mittlerweile nicht nur ein technisches bzw. organisatorisches Problem, sondern zunehmend auch ein politisches. Die vermehrte Zuwanderung nach Deutschland (aus unterschiedlichen Motiven) führt auch dazu, dass das Wohnungsproblem innerhalb der Gruppe von Obdachlosen und Wohnungslosen zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führt. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine werden gegenüber den Flüchtlingen aus anderen Ländern bevorzugt behandelt, was für viel Unmut bei anderen Geflüchteten sorgt.

Die Bundesregierung ist ab 2022 laut Wohnungslosenberichterstattungsgesetz verpflichtet alle zwei Jahre einen umfassenden Bericht zur Wohnungslosigkeit in Deutschland zu verfassen. Am 08.12.2022 waren es laut Bundesregierung ca. 263.000 Wohnungslose in Deutschland:

  • 178.100 Personen sind in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht
  • 49.300 Personen sollen verdeckt wohnungslos sein (Dunkelziffer wahrscheinlicher höher) 
  • 37.400 Personen sind obdachlos und leben auf der Straße

Das geringe Angebot an bezahlbarem Wohnraum spielt gerade in den urbanen Zentren Deutschlands eine zunehmend größere Rolle. Die Zahl der neugeschaffenen Sozialwohnungen nimmt gerade in den Ballungszentren ab, da Vermieter lieber hochpreisige Luxuswohnungen bauen, als einfache Unterkünfte für sozialschwache Menschen. Außerdem fehlt es an bundesweiten Maßnahmen bei der Integration wohnungsloser Menschen in den Wohnungsmarkt. Vorurteile und Diskriminierung gegenüber diesen Menschen erschweren diesen Prozess.

„Housing First“ hat mit einem weiteren Problem zu kämpfen. Personen ohne Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland (Obdachlose aus dem Ausland) fallen bei der staatlichen Unterstützung völlig durch’s Raster. Haben diese Personen keinen Anspruch auf Transferleistungen können sie nicht in die Programme aufgenommen werden. Voraussetzung ist immer ein zuständiger Kostenträger, der die KdU (Kosten der Unterkunft) übernimmt. Für diese Gruppe bleibt somit nur das Leben auf der Straße.

Ampelregierung scheitert krachend mit den jährlich geplanten 400.000 Wohnungen. Für 2024 rechnen Experten mit ca. 177.000 neuen Wohnungen
Ampelregierung scheitert krachend mit den jährlich geplanten 400.000 Wohnungen. Für 2024 rechnen Experten mit ca. 177.000 neuen Wohnungen

Bündnis Bezahlbarer Wohnraum (BMWSB)

Auf Einladung der Bundesbauministerin Klara Geywitz wurde am 27.04.2022 das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ gegründet.  Am 12.Oktober 2022 verkündete sie gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz ein umfassendes Maßnahmenpaket unter dem Titel: Maßnahmen zur Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive.

Daraus die wichtigsten Inhalte:

Beförderung von Investitionen

Mehr Investitionen für mehr bezahlbaren Wohnungsbau

In den vergangenen Monaten haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Gleichung ‚Mehr Geld = mehr Wohnungen‘ geht nicht mehr auf und ist vor allem nicht mehr finanzierbar. Begrenzte finanzielle Ressourcen und die Herausforderung gestiegener Zinsen erfordern jedoch zielgerichtete Maßnahmen, die es schaffen, Investitionen in Milliardenhöhe zu heben, ohne konjunkturelle Strohfeuer zu initiieren, die nur die Preisspirale anheizen. Das BMWSB setzt daher auf eine Kombination neuer, passgenauer Förderprogramme für mehr bezahlbares und klimafreundliches Bauen und hat im Themenbereich „Befördern“ u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen:

Sozialer Wohnungsbau

Mit Milliardeninvestitionen kurbelt die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau an. Dadurch wird es den Ländern zukünftig ermöglicht, bedarfsdeckend sozialen, zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu fördern. Zur Umsetzung der Bundesmittel haben die Länder attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Für 2022 bis 2027 stellt das BMWSB Bundesmittel in Höhe von rund 18 Milliarden Euro bereit. Bei Fortführung der bisherigen Kofinanzierungsquote der Länder stehen damit über 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Junges Wohnen

Vor allem für Azubis und Studierende müssen die ersten eigenen vier Wände bezahlbar sein. Jedoch ist günstiger Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung knapp oder kaum vorhanden. Um dem zu begegnen, gibt es erstmals ein eigenes Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“. Im Jahr 2023 stehen von den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau erstmalig 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder haben bis zum 3. Quartal bereits die Förderung von knapp 10.000 Wohnheimplätzen (Neubau und Modernisierung) vorgesehen. Auch 2024 und 2025 sollen den Ländern jeweils 500 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung gestellt werden.

Altersgerechter Umbau

Mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt das BMWSB auch in 2023 Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Seit 2021 konnte mit dem Förderprogramm der Umbau von über 90.000 Wohneinheiten gefördert werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Bundesregierung für das Jahr 2024 die Verdoppelung der Mittel vorgesehen.

Genossenschaftliches Wohnen

Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Bis 31. August 2023 wurden fast 380 Förderzusagen erteilt, mit einem Kreditvolumen von 23,75 Millionen Euro, über 80 Prozent für Neubau. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt in 2024 schlägt eine Erhöhung der Programmmittel von 9 Millionen auf 15 Millionen Euro vor.

Neubau-Förderprogramme

Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum ersten Mal den Fokus weg von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Seit dem 1. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit. Bis zum 31. August 2023 wurden 23.260 Wohneinheiten gefördert. Hinzu kommt seit 01.06.2023 das Wohneigentumsförderprogramm für Familien. Nach einer ersten Bilanz werden nun mit der KfW die Kriterien noch einmal attraktiver gestaltet, damit noch mehr Familien das Programm in Anspruch nehmen können.

Investitionsanreize

Mit der Anhebung der linearen Afa von zwei auf drei Prozent, der Sonderabschreibung für den Neubau klimaeffizienter Wohnungen und der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen degressiven Afa unterstützt die Bundesregierung die schnellere Refinanzierung getätigter Investitionen und setzt wichtige Investitionsanreize.

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein bewährtes und erfolgreiches Instrument, um das Wohnumfeld sozial und nachhaltig zu gestalten. Auch im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 sind dafür wieder 790 Millionen Euro verankert.

Beschleunigung von Verfahren

Bremsen lösen für mehr bezahlbaren Wohnungsbau

Das Deutschland-Tempo braucht es auch beim Bau. Insofern ist es wichtig, hier Bremsen zu lösen, den Wohnungsbau digitaler zu planen und einfacher zu genehmigen. Eine Vielzahl der dazu notwenigen Beschleunigungsmaßnahmen liegt in der gemeinsamen Zuständigkeit aller drei föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen). Das BMWSB hat sich im Bündnis bezahlbarer Wohnraum zur Beschleunigung bekannt und u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen:

Digitalisierung der Bauleitplanung

Das im Sommer 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren vereinfacht Beteiligungsverfahren. Es werden Genehmigungszeiten für bestimmte Bauleitpläne von drei auf einen Monat verkürzt.

Digitaler Bauantrag

Durch Digitalisierung können Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Die Einführung des digitalen Bauantrags durch die Länder wird bis Ende des Jahres vom Bund finanziell unterstützt.

Raumordnung

Mit der im September 2023 in Kraft getretenen Novellierung des Raumordnungsgesetzes hat das BMWSB dafür Sorge getragen, dass notwendige Infrastrukturvorhaben schneller auf den Weg gebracht werden können – die Aufstellung von Raumordnungsplänen wird weiter digitalisiert und die Aufstellung von Raumordnungsplänen und Raumverträglichkeitsprüfungen vereinfacht und beschleunigt.

BIM

Digitalisierung ist eine wichtige Stellschraube dafür, dass das Bauen, Planen und Genehmigen schneller werden kann. Die Methode „Building Information Modeling“ (BIM) ist dafür ein zentrales Instrument. Mit dem neuen BIM-Portal des Bundes steht seit Oktober 2022 allen am Bau Beteiligten eine Plattform zur Verfügung, um zukünftig alle Planungs- und Betriebsdaten rund um ein Bauprojekt zentral und kostenfrei digital zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Initiative BIM Deutschland wurde bis 2025 gesichert.

Begrenzung von Baukosten

Kosten begrenzen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Die Bündnis-Mitglieder stimmen darin überein, dass die Baukosten begrenzt werden müssen – ohne dabei auf maßgebliche Standards und die notwendige Sicherheit zu verzichten. Hierfür gibt es zahlreiche Stellschrauben. In den zurückliegenden Monaten wurden vom Bund u.a. folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Baukosten umgesetzt:

Serielles und modulares Bauen

Serielles und modulares Bauen ermöglicht durch die Vorproduktion von Bauteilen Zeitersparnis sowie reduzierte Baukosten bei gleichzeitig hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität. Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren bei der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) und einer Neuauflage des GdW-Rahmenvereinbarung  treibt die Bundesregierung zusammen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsweisende Projekte des seriellen und modularen Wohnungsbaus voran.

Gebäudetyp E

Die Einführung eines Gebäudetyps E („E“ wie einfach) soll die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche ermutigen, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Entsprechende Änderungen sollen in die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen übernommen werden. Der Bund nimmt die zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick, um den am Bau Beteiligten ein vereinfachtes Bauen rechtssicher zu erleichtern.

Normen und Standards

Aktuell gibt es in Deutschland ca. 500 DIN-Normen. Seit Jahren wird über die Folgekosten von Normungsprozessen diskutiert. Mittels der Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle sollen perspektivisch die Kosten ermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Vor der Einrichtung der Prüfstelle wird das Bundeskartellamt konsultiert.

(Inhalte auszugsweise aus dem Programm der Bundesregierung Maßnahmen zur Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive)

Housing first ist nicht nur in Deutschland aktiv
Housing first ist nicht nur in Deutschland aktiv

Was sind die Gründe für Obdachlosigkeit?

Für die meisten Menschen, die heute auf der Straße leben, begann die Spirale mit dem Verlust der Wohnung. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten und der laufenden Preissteigerungen geraten einige Menschen in diesen Sog. Die Ursachen dafür sind vielfältig, meist ist es eine Verkettung mehrerer ungünstiger Umstände:

Das sind die häufigsten Gründe:

  • Überschuldung
  • Krankheit, psychische Probleme, Traumata
  • Flucht vor sexueller Gewalt bzw. Missbrauch
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Verlust der Wohnung (wegen Miet- und Energieschulden, Eigenbedarf des Vermieters)
  • Suchtproblematik (Alkoholsucht, Drogensucht, Spielsucht)
  • Konflikte mit Partner oder Eltern, Trennung
  • korrupte Eigentümer, die ihre Immobilie modernisieren wollen und deshalb die Mieter „vertreiben“

Es sind nicht immer labile und weniger gebildete Menschen, die in die Obdachlosigkeit „rutschen“. Gerade nach dem Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes ist bei vielen Menschen die Scham sehr groß. Wenige vertrauen sich Freunden und Familie an und suchen gemeinsam nach Lösungen. Obwohl es einige Angebote für obdachlose Menschen gibt, machen immer noch zu wenige der Betroffenen davon Gebrauch. 

Obdachlosigkeit ist ein Thema, das alle angeht, denn es ist ein Spiegel unserer Gesellschaft. Allein das Verhalten der Menschen, wenn sie einen Bettler auf der Straße sehen ist bezeichnend. Manche Menschen geben eine Kleinigkeit. Es sind vielleicht 2-3 % der Passanten, die eine Spende in den zerfransten Plastikbecher legen. Ist es in einer so wohlhabenden Gesellschaft wie Deutschland wirklich nötig, dass wir Menschen so derart ausgrenzen und sie auf der Straße leben lassen? Für viele Obdachlose ist die Situation auf der „Platte“ so unerträglich, sodass sie sich von früh bis abends die Birne mit dem billigsten Fusel zuschütten, um der Realität zu entfliehen. Gesellschaftliche Verachtung für Obdachlose macht sich in Deutschland breit.

Grundsätzlich ist die Spendenbereitschaft der Deutschen sehr groß, wenn es um die Linderung von Not geht. Aber bei Obdachlosen ist für die meisten Schluss mit der Barmherzigkeit. „Dem gebe ich nichts, das versäuft der doch sowieso!!“

Muss man sich als Mensch, der in einem Sozialstaat (mit Ecken und Kanten) wie Deutschland lebt nicht die Frage stellen, ob man diesen Menschen helfen muss? Die wenigsten von uns haben Krieg erlebt, kaum einer von uns kennt wirklich das Gefühl Hunger zu haben. Fast jeder hat ein gemütliches, warmes zu Hause, eine Familie und Freunde. Aber halt nur fast jeder! Nehmen Sie sich mal die Zeit über die Situation der obdachlosen Menschen in Deutschland nachzudenken. Vielleicht finden Sie auch einige Ursachen, die diese Menschen auf die Straße getrieben haben.

Vielleicht geben Sie dem Bettler auf der Straße beim nächsten Mal eine Kleinigkeit oder kaufen ihm etwas zu essen oder zu trinken. Schenken Sie ihm zwei Minuten Aufmerksamkeit und geben Sie ihm ein wenig menschlich Wärme. Vielleicht reden Sie auch mal mit ihm. Vielleicht…

Unterstützen Sie die großartige Idee von Housing First
Unterstützen Sie die großartige Idee von Housing First

Werden Sie Teil der Bewegung und bekämpfen Sie die Obdachlosigkeit

Housing First und alle andere gemeinnützigen Vereine werden von der Politik nur wenig unterstützt und sind deshalb auf Spendengelder angewiesen. Tragen aus Sie einen Beitrag dazu bei, daß wohnungslose Menschen wieder eine Perspektive haben.

Unterstützen Sie mit Ihrer Spende die Arbeit von Housing First e.V.:

Spendenkonto:

Bundesverband Housing First e. V.

Berliner Volksbank

IBAN DE93 1009 0000 2930 9650 09

(Spender erhalten auch eine Spendenquittung, um die Spende von der Steuer abzusetzen)

Auch Vermieter können Housing First unterstützen

Der Immobilienanbieter ImmoScout 24 geht mit sehr gutem Beispiel voran, welches unbedingt zum Nachmachen anregen sollte.

Für jede MieterPlus Mitgliedschaft spendete das Unternehmen einen Euro an den Housing First e.V.. So kamen 2023 über 150.000 € an Spenden zusammen.

Außerdem ermutigt ImmoScout 24 mit Ihrer beispiellosen Initiative HOME STREET HOME private Vermieter ihre Wohnungen auch an Obdachlose zu vermieten. Sie müssen bei ihrer Immobilienanzeige nur ein Häkchen setzen. Vermieter tun nicht nur etwas gutes für die von der Gesellschaft ausgeschlossenen Menschen, sondern können darüber hinaus auch einige Vorteile für sich nutzen:

  • stabiles Mietverhältnis
  • Miete wird 1:1 von den Jobcentern bzw. vom Sozialamt übernommen
  • Mieten bis zu 20% über den üblichen Jobcenter-Richtwerten
Barmherzigkeit macht uns zu menschlich. Überlegen Sie beim nächsten Mal, wenn sie einem Bettler begegnen, ob Sie ihm eine Kleinigkeit von Ihrem Wohlstand abgeben wollen.
Barmherzigkeit macht uns zu menschlich. Überlegen Sie beim nächsten Mal, wenn sie einem Bettler begegnen, ob Sie ihm eine Kleinigkeit von Ihrem Wohlstand abgeben wollen.

Deutschland und die EU planen bis 2030 die Obdachlosigkeit besiegt zu haben

Die Bundesregierung will bis 2030 die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland überwinden. Dazu wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Länder und Kommunen angestrebt. Auch Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und wohltätige Organisationen sollen für dieses Ziel enger zusammenarbeiten. Dazu hat die Bundesregierung 2023 einen nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verabschiedet.

Zunehmende Obdachlosigkeit ist in vielen Ländern Europas an der Tagesordnung. Laut EU-Bericht sind 700.000 Menschen in der EU obdachlos und schlafen auf der Straße (70% mehr als 2014). Die EU hat am 23.11.2020 auf einer Parlamentstagung fast einstimmig eine Entschließung verabschiedet, dass die Obdachlosigkeit bis 2030 in den Ländern der Europäischen Union beseitigt werden soll. Dies sind bisher nur Absichtserklärungen, die Umsetzung dieser Entschließung liegt in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten. 

Für die Realisierung gab das EU-Parlament den Mitgliedsstaaten einige Empfehlungen:

  • Mitgliedsstaaten sollen mehr Verantwortung im Kampf gegen Obdachlosigkeit übernehmen.
  • Die Staaten sollen frühzeitig Maßnahmen zur Prävention von Obdachlosigkeit einleiten.
  • Die Verantwortlichen der Regierungen sollen sich über bewährte Verfahren bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit mit anderen Mitgliedstaaten austauschen.
  • Obdachlosigkeit soll in den EU-Mitgliedsstaaten entkriminalisiert werden.
  • Obdachlosen sollen einene gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen bekommen (Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen).
  • Durch Unterstützungsmaßnahmen und gezielte Programme soll die (Re-)Integration der Obdachlosen in den Arbeitsmarkt gefördert und unterstützt werden.
  • Die Erhebung belastbarer Daten zur Obdachlosigkeit soll qualitativ verbessert werden, um das Ausmaß in der EU besser beurteilen zu können.
  • Nichtstaatliche Organisationen und lokale Behörden sollen finanzielle und materielle Hilfen mobilisieren, um Obdachlosen sichere Orte bereitzustellen und Zwangsräumungen zu verhindern.
  • Die Mitgliedsstaaten sollen langfristige nationale Obdachlosenstrategien entwickeln, die der Bereitstellung von Wohnraum dienen.
  • Den Betroffenen soll ein ständiger Zugang zu Notunterkünften gewährt werden. Bis zur vollständigen Beseitigung der Obdachlosigkeit soll dies eine befristete Lösung darstellen.
  • Die Regierungen der Mitgliedsstaaten sollen soziales Unternehmertum bei der Förderung der aktiven Eingliederung von Obdachlosen fördern.

Fazit

Die vom EU-Parlament und von der Bundesregierung geplanten Aktionen erscheinen sehr theoretisch und abstrakt. Vielleicht geeignet für Sonntagsreden, aber nicht als konkreter Plan. Für den Bundeshaushalt 2024 wurden gerade mal 1,5 Millionen Euro für den Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bewilligt. Das zeigt, dass die Bemühungen der Bundesregierung nicht ernst gemeint sein können, betrachtet man den Gesamthaushalt der Bundesregierung für 2024 (476,8 Milliarden!!).

Die Finanzierung des von der Ampelregierung großmäulig verkündeten Aktionsplans bleibt also wieder bei den Städten und Gemeinden, den Hilfsorganisationen sowie bei den unzähligen freiwilligen privaten Unterstützern hängen.

Hut ab, Herr Scholz!! Wer Bundeskanzler allerdings nicht einmal die Spritpreise an der Tankstelle kennt zeigt, dass er sich von der realen Lebenswirklichkeit weit entfernt hat und sich in die Situation eines Obdachlosen nicht im Entferntesten hineindenken kann. Ein besseres Verständnis für die Situation für Menschen, die auf der Straße leben, hat sicher unser Bundespräsident Frank Walter Steinmeier, der 1991 mit dem Thema „Das polizeiliche Regime in den Randzonen sozialer Sicherungen – Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung über Tradition und Perspektiven zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit“ zum Dr.jur. promovierte.

Sollte der Bundespräsident in den kommenden Wochen einmal Zeit für den Bundeskanzler und sein ehrenwertes rot-grün-gelbes Kabinett haben, dann kann er der Regierung sicher etwas Nachhilfeunterricht zum Thema „Sind Obdachlose auch Menschen, denen man Beachtung schenken soll?“ geben. Vielleicht hilft es beim Umdenken und das Kabinett bringt anschließend für den Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit eine akzeptable Summe in den Haushalt ein. Sagen wir, die Summe vom Haushalt 2024 mal hundert, also 150 Millionen Euro. Das wäre schon mal ein Anfang!

(HZ)

Diese interessanten Beiträge sollten Sie lesen:

Prognose für die Bauwirtschaft 2025 & 2030

Wenn der Bauträger pleite geht – Tipps vom Experten