Jung DMS & Cie. informiert in einem Webinar am 9. Oktober 2024 über die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung zur Maklerhaftung. Zu Haftungsfällen von Versicherungsmaklern werden durch Gerichte immer wieder neue Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf die Beratung haben. Für Versicherungsvermittler ist es daher nicht nur wichtig, sich in diesem Bereich immer auf dem Laufenden zu halten, sondern vor allen Dingen durch einen Maklervertrag für den Fall der Fälle abzusichern.  Rechtsanwalt Tobias Strübing LL.M. der renommierten Kanzlei Wirth Rechtsanwälte ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Versicherungsrechts und betreut seit vielen Jahren deutschlandweit zahlreiche Haftungsfälle von Vermittlern. Zudem berät regelmäßig Versicherungsvermittler zur Ausgestaltung ihrer Maklerverträge.

Die wichtigsten Punkte – Haftung von Versicherungsmaklern:

  • Beratungspflicht: Risiken und Bedürfnisse ihrer Kunden sorgfältig analysieren
  • Dokumentationspflicht: Beratungsgespräche und Empfehlungen schriftlich festhalten
  • Schriftlicher Maklervertrag: Rechte und Pflichten beider Parteien klar festlegen
  • Schadensersatzansprüche gegen Makler unterliegen einer Verjährung

 

Erfahren Sie, worauf Versicherungsvermittler unbedingt achten sollten, wenn Sie mit Kunden einen Maklervertrag schließen und vor allen Dingen, aus welchen Gründen es so wichtig ist, immer einen solchen Vertrag zu vereinbaren. Rechtsanwalt Tobias Strübing LL.M. – Kanzlei Wirth Rechtsanwälte – informiert über die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung zur Maklerhaftung.

Termin: Mittwoch, 9. Oktober 2024, 11:30 Uhr – Jetzt hier anmelden

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Wie lange haftet ein Versicherungsmakler?

 
Nach §§ 195, 199 Abs. 1 BGB verjähren Ansprüche 3 Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis von der Person des Schuldners und den anspruchsbegründenden Umständen – mithin der Beratungspflichtverletzung des Maklers und dem Schaden – erlangt hat.
 
Jung DMS & Cie. AG – Datenschutzgrundverordnung – Praxisnahe Informationen – was sich in den vergangenen Jahren, in denen die DSGVO anzuwenden ist, getan hat und worauf Sie zukünftig achten sollten.

Maklerhaftung Versicherungsmakler – Rechtslage und Rechtsprechung

Die Maklerhaftung betrifft vor allem Immobilien- und Versicherungsmakler, die bei der Vermittlung von Verträgen besondere Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Die Haftung kann auftreten, wenn Makler ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verletzen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Haftung Versicherungsmaklern zusammengefasst:

Haftung von Versicherungsmaklern

Versicherungsmakler haben eine besondere Vertrauensstellung und tragen eine umfassende Beratungspflicht. Ihre Haftung kann auftreten, wenn sie ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen:

  • Beratungspflicht: Versicherungsmakler sind verpflichtet, ihre Kunden umfangreich und genau zu den passenden Versicherungen zu beraten. Sie müssen die Risiken und Bedürfnisse ihrer Kunden sorgfältig analysieren und ihnen die geeigneten Produkte empfehlen. Wenn der Makler dies nicht tut, kann er für finanzielle Verluste, die dem Kunden durch eine unzureichende Versicherung entstehen, haftbar gemacht werden.

  • Dokumentationspflicht: Versicherungsmakler müssen alle Beratungsgespräche und die Empfehlungen schriftlich festhalten. Ein Verstoß gegen diese Dokumentationspflicht kann im Haftungsfall dazu führen, dass der Makler Schwierigkeiten hat, seine ordnungsgemäße Beratung nachzuweisen.

  • Fehlende oder falsche Deckung: Wenn ein Versicherungsmakler eine Versicherung nicht rechtzeitig vermittelt oder dem Kunden falsche Informationen über den Deckungsschutz gibt, haftet er für den entstandenen Schaden.

Rechtslage: Die Haftung der Versicherungsmakler ist streng geregelt. Sie basiert auf der Pflicht, im Interesse des Kunden als unabhängiger Berater zu agieren (§ 59 Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Gerichtsurteile zeigen, dass die Sorgfaltspflichten streng ausgelegt werden und Versicherungsmakler oft haften, wenn sie den Kunden falsch beraten oder unzureichende Informationen liefern.

Maklerhaftung Versicherung

Versicherungsmakler: Wenn ein Makler einen Kunden nicht ausreichend über die Bedeutung bestimmter Deckungen (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung) informiert und der Kunde aufgrund eines Schadensereignisses finanzielle Verluste erleidet, haftet der Makler für die entstandenen Schäden.

Maklers Lieblinge – Worauf kommt es Maklern besonders an? Die Umfrage „Maklers Lieblinge 2024“, an der über 1.300 Versicherungsmakler teilgenommen haben, zeigt deutlich, worauf es Maklern bei der Betreuung durch Versicherer ankommt und welche Aspekte an Bedeutung verlieren.

Versicherungsmakler – Dokumentation der Beratungsgespräche

Die Maklerhaftung betrifft sowohl Immobilien- als auch Versicherungsmakler und basiert auf ihrer Pflicht, die Interessen der Kunden ordnungsgemäß zu vertreten. Immobilienmakler müssen für die Richtigkeit ihrer Angaben und die Aufklärung über alle relevanten Umstände einer Immobilie einstehen. Versicherungsmakler haften insbesondere bei unzureichender Beratung und fehlender Dokumentation der Beratungsgespräche. Die rechtliche Grundlage findet sich im BGB sowie im VVG, und die Rechtsprechung zeigt, dass die Sorgfaltspflichten der Makler streng kontrolliert werden.

Ein Versicherungsvermittler muss beim Abschluss eines Maklervertrags mit einem Kunden auf mehrere wesentliche Punkte achten, um sich rechtlich abzusichern und eine klare Beziehung zum Kunden herzustellen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, auf die der Vermittler unbedingt achten sollte:

1. Schriftlicher Maklervertrag

Ein schriftlicher Maklervertrag ist von entscheidender Bedeutung, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festzulegen. Auch wenn ein mündlicher Vertrag rechtlich gültig sein kann, empfiehlt es sich, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dies schafft Klarheit und schützt beide Parteien im Streitfall.

Warum wichtig?

  • Ein schriftlicher Vertrag sorgt für Rechtssicherheit.
  • Im Haftungsfall kann der Makler nachweisen, dass er alle Pflichten erfüllt hat und der Kunde den Vertragsbedingungen zugestimmt hat.

Jung, DMS & Cie. (JDC Group): Gute Nachricht für alle JDC Vertriebspartner: Wir führen unsere neue digitale Signatur namens OSIGN ein. OSIGN E-Signatur – Ihr neuer Partner für E-Signaturen im iCRM

2. Aufklärungspflicht und Beratungsumfang

Im Maklervertrag sollte genau festgehalten werden, dass der Versicherungsvermittler seine Beratungspflichten erfüllt und den Kunden umfassend aufgeklärt hat. Dazu gehören:

  • Risikoanalyse: Der Makler sollte den individuellen Bedarf und die Risiken des Kunden analysieren.
  • Produktempfehlungen: Der Makler sollte passende Versicherungsprodukte vorschlagen und diese Empfehlungen im Vertrag festhalten.
  • Aufklärung über die Folgen: Der Kunde muss über die Konsequenzen fehlender oder unzureichender Versicherungsdeckung informiert werden.

Warum wichtig?

  • Durch die detaillierte Dokumentation der Beratung wird der Vermittler vor späteren Haftungsansprüchen geschützt, falls der Kunde behauptet, nicht ausreichend beraten worden zu sein.
  • Die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Beratung ist gesetzlich im § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert.

Das Maklerverwaltungsprogramm iCRM von Jung, DMS & Cie. / JDC Group wurde bei der Veranstaltung Makler-Champion 2024 – Spitzenleistung in „Maklerverwaltungsprogrammen“ ausgezeichnet.

3. Dokumentationspflicht

Der Versicherungsvermittler ist verpflichtet, jede Beratung und Vermittlung zu dokumentieren. Diese Dokumentation sollte Teil des Maklervertrags sein und alle wesentlichen Punkte festhalten:

  • Welches Versicherungsprodukt wurde empfohlen und warum?
  • Welche Risiken wurden identifiziert und welche Lösungen angeboten?

Warum wichtig?

  • Bei einem späteren Streit kann der Makler durch die Dokumentation nachweisen, dass er seinen Beratungs- und Informationspflichten nachgekommen ist.
  • Die ordnungsgemäße Dokumentation ist gesetzlich verpflichtend und schützt den Makler vor möglichen Schadensersatzansprüchen.

4. Befreiung von der Haftung für bestimmte Risiken

Es ist sinnvoll, im Maklervertrag auch zu erwähnen, welche Risiken der Kunde ausdrücklich nicht versichern möchte, obwohl der Makler sie empfohlen hat. Der Kunde sollte dies schriftlich bestätigen, um den Makler von der Haftung für diese Risiken zu befreien.

Warum wichtig?

  • Wenn der Kunde bestimmte Risiken bewusst nicht abdecken möchte, trägt er die Verantwortung. Ohne schriftliche Bestätigung könnte der Makler bei späteren Schadensfällen zur Verantwortung gezogen werden.

5. Vergütung und Courtage

Im Maklervertrag sollte klar festgelegt sein, wie der Versicherungsvermittler vergütet wird. In der Regel erhält der Makler eine Courtage (Provision) von den Versicherungsgesellschaften, die die vermittelten Verträge betreffen.

Warum wichtig?

  • Klare Vereinbarungen über die Vergütung vermeiden Missverständnisse. Der Kunde muss verstehen, dass die Vermittlung für ihn kostenlos ist, da der Makler von den Versicherungsgesellschaften bezahlt wird.
  • Ohne eine solche Regelung könnte es zu Unklarheiten über die Zahlungsmodalitäten kommen.

Warum ist ein Maklervertrag so wichtig?

Ein Maklervertrag ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:

  • Rechtssicherheit: Der Vertrag schützt den Makler vor unberechtigten Ansprüchen und stellt sicher, dass beide Parteien die gleichen Erwartungen an die Geschäftsbeziehung haben.
  • Haftungsminimierung: Der Vertrag legt die Beratungspflichten fest und stellt sicher, dass der Makler seiner Sorgfaltspflicht nachkommt. So kann der Makler im Falle eines späteren Schadens nachweisen, dass er den Kunden ordnungsgemäß beraten hat.
  • Transparenz: Der Kunde wird über den Umfang der Dienstleistung, die Produktempfehlungen und die damit verbundenen Kosten informiert. Dies schafft Vertrauen und verhindert Missverständnisse.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Durch einen schriftlichen Vertrag wird klar festgelegt, welche Verantwortung der Makler trägt und welche der Kunde übernimmt. Dies kann spätere Streitigkeiten vermeiden.

Die Maklerhaftung bezieht sich auf die Verantwortlichkeit eines Maklers für Schäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen oder falschen Angaben entstehen. Ein Makler kann haftbar gemacht werden, wenn er seiner Beratungs- und Aufklärungspflicht nicht nachkommt, insbesondere bei Immobilienmaklern, die wichtige Informationen wie bestehende Mängel oder rechtliche Besonderheiten verschweigen.

Verjährung der Maklerhaftung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Makler richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre gemäß § 195 BGB. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 199 BGB)

Für Provisionsansprüche des Maklers gilt ebenfalls die dreijährige Verjährungsfrist. Der Anspruch verjährt zum Beispiel drei Jahre nach Abschluss des Maklervertrags, wenn keine Hemmungsmaßnahmen wie ein Mahnbescheid oder eine Klage ergriffen werden

Wichtige Aspekte der Maklerhaftung

Makler haften häufig bei falschen oder unvollständigen Angaben zu einer Immobilie, wie zum Beispiel:

  • Verschweigen von Denkmalschutzauflagen.
  • Unzutreffende Angaben zur Bebaubarkeit oder Nutzung eines Grundstücks.
  • Falsche Informationen über Mieterbonität oder Mängel am Gebäude​

Haftungsausschluss

Der Makler haftet nicht automatisch für jede falsche Angabe. Grundsätzlich darf der Makler Informationen des Verkäufers ungeprüft weitergeben, es sei denn, er hat ausdrücklich eine Prüfung der Angaben vertraglich zugesichert oder erweckt durch seine Werbung den Eindruck, die Angaben überprüft zu haben​

Zusammengefasst gilt: Schadensersatzansprüche gegen Makler unterliegen einer Verjährung von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers. Makler können haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Aufklärungspflichten nicht nachkommen oder falsche Angaben machen. Die Haftung kann jedoch unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein, wenn der Makler nicht zur Prüfung der Angaben verpflichtet war.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein klar strukturierter Maklervertrag sowohl den Kunden als auch den Versicherungsvermittler schützt, die Zusammenarbeit transparent gestaltet und rechtliche Probleme minimiert.