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Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausfällt? – Die Unternehmervollmacht als rettende Lösung – Was passiert, wenn ein Gesellschafter plötzlich ausfällt – etwa durch Krankheit, Unfall oder Tod? Viele Unternehmen sind für diesen Fall schlecht vorbereitet. Die Folgen: Blockierte Geschäftsprozesse, eingefrorene Bankkonten und handlungsunfähige Führungskräfte. Dabei gibt es eine rechtlich klare und einfache Lösung: die Unternehmervollmacht. Sie sorgt dafür, dass das Unternehmen in Notsituationen weiterhin rechts- und handlungsfähig bleibt.
Warum ist die Unternehmervollmacht so wichtig?
◆Keine automatische Vertretung auch nicht für Ehepartner noch Familienangehörige oder Mitgesellschafter
◆ Liegt keine Unternehmervollmacht vor, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer.
◆ Bei GmbHs oder anderen Gesellschaftsformen können ohne Vollmacht keine Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden
Unternehmervollmacht
Matthias May – May Finanz: Eine Unternehmervollmacht ist eine spezielle Vollmacht, mit der ein Unternehmer oder Gesellschafter eine oder mehrere Personen dazu ermächtigt, im Falle seiner eigenen Handlungsunfähigkeit (z. B. durch Unfall, Krankheit oder plötzlichen Ausfall) das Unternehmen weiterzuführen und notwendige Entscheidungen zu treffen. Ohne eine solche Vollmacht droht dem Unternehmen im Ernstfall die Handlungsunfähigkeit, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden bis hin zur Insolvenz führen kann.
1. Der Ausfall eines Gesellschafters: Gefahr für die Unternehmensführung
Der plötzliche Ausfall eines Gesellschafters oder Geschäftsführers kann weitreichende Folgen haben:
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❌ Stillstand bei Geschäftsentscheidungen
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❌ Eingeschränkte Verfügungsgewalt über Bankkonten
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❌ Verzögerte Zahlungen an Lieferanten und Löhne
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❌ Konflikte mit Erben oder anderen Gesellschaftern
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❌ Verlust von Vertrauen bei Banken und Geschäftspartnern
Ohne geregelte Vollmacht fehlt es dem Unternehmen an operativer Steuerung – mit potenziell existenzbedrohenden Konsequenzen.
Unternehmenskrise durch fehlende Vollmacht
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie schnell es kritisch werden kann:
Der Geschäftsführer eines erfolgreichen mittelständischen Bauunternehmens erleidet unerwartet einen Herzinfarkt. Es gibt keine Unternehmervollmacht. Die Bankkonten werden aus Sicherheitsgründen eingefroren, das operative Geschäft steht still. Nach vier Wochen beantragt die Ehefrau eine Notvertretung beim Betreuungsgericht. Die Freigabe dauert weitere sechs Wochen. Das Unternehmen verliert in dieser Zeit mehrere Aufträge – und rutscht in die Insolvenz.
Ohne Unternehmervollmacht ins Chaos
Ein inhabergeführter Maschinenbaubetrieb mit 60 Mitarbeitenden: Der Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer fällt durch einen plötzlichen Schlaganfall aus. Es gibt keine Vollmacht, keine Vertretungsregel. Die Banken frieren die Firmenkonten ein. Mitarbeiter können nicht bezahlt werden. Aufträge bleiben liegen. Nach drei Wochen beantragt ein Miterbe einstweilig die Geschäftsführung – das Gericht entscheidet nach sechs Wochen. Für das Unternehmen ist es zu spät.
Ausfall eines Gesellschafters – Ein unterschätztes Risiko
Ob in der GmbH, der GmbH & Co. KG oder einer anderen Gesellschaftsform: Gesellschafter sind nicht nur Kapitalgeber, sondern meist auch operative Entscheidungsträger. Fällt einer plötzlich aus, kann dies zu weitreichenden Problemen führen:
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Handlungsunfähigkeit: Ohne klare Vertretungsregelung kann das Unternehmen im schlimmsten Fall nicht mehr rechtswirksam handeln – etwa bei Zahlungen, Vertragsabschlüssen oder Banktransaktionen.
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Stillstand bei Beschlüssen: Bei bestimmten Entscheidungen ist die Mitwirkung aller Gesellschafter notwendig. Fällt einer aus, kann dies Abstimmungen blockieren.
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Konflikte mit Miterben oder Ehepartnern: Stirbt ein Gesellschafter, treten meist die Erben in dessen Stellung – oft ohne Kenntnisse oder Interesse am Unternehmen.
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Bankenstopps und Vertrauensverlust: Kreditinstitute reagieren häufig nervös, wenn keine klare Vertretungslinie erkennbar ist. Auch Geschäftspartner zweifeln an der Fortführung.
Die Unternehmervollmacht – Was ist das genau?
Die Unternehmervollmacht ist eine speziell für Unternehmer oder Gesellschafter entwickelte Vorsorgevollmacht, die regelt, wer im Fall des Ausfalls handlungsfähig bleibt und in welchem Umfang. Sie ermöglicht es, dass eine zuvor bestimmte Vertrauensperson – häufig ein Mitgesellschafter, Prokurist oder Familienmitglied – sofort und rechtswirksam handeln darf.
Wichtige Merkmale:
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Individuell und notariell beglaubigt (empfohlen)
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Gültig auch bei Geschäftsunfähigkeit
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Beinhaltet geschäftliche und gesellschaftsrechtliche Vertretung
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Greift im Notfall sofort – ohne Gerichtsbeschluss
Checkliste für Unternehmer – die Unternehmervollmacht
✅ Habe ich eine klare Regelung für meinen Ausfall getroffen?
✅ Ist meine Unternehmervollmacht rechtlich einwandfrei und notariell beglaubigt?
✅ Kennt mein Vertreter seine Aufgaben und Befugnisse?
✅ Sind Gesellschaftsvertrag und Vollmacht aufeinander abgestimmt?
Inhalt einer rechtssicheren Unternehmervollmacht
Ein gut strukturierter Vollmachtstext sollte folgende Bereiche abdecken:
Bereich | Inhalt |
---|---|
Gesellschaftsrecht | Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Ausübung von Stimmrechten |
Operatives Geschäft | Vertragsabschlüsse, Mitarbeiterführung, operative Entscheidungen |
Finanzen & Banken | Kontozugriffe, Zahlungsfreigaben, Verhandlungen mit Finanzinstituten |
Steuern & Recht | Kommunikation mit Steuerberater, Finanzamt, Anwälten |
Nachfolge & Krise | Strategische Entscheidungen zur Fortführung oder Übergabe |
👉 Tipp: Die Unternehmervollmacht sollte notariell beglaubigt werden und im Einklang mit dem Gesellschaftsvertrag stehen.
►Lassen Sie eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Unternehmervollmacht von einem erfahrenen Notar oder Gesellschaftsrechtler entwerfen.
► Stimmen Sie Ihre Vollmacht mit dem Gesellschaftsvertrag ab – insbesondere bei GmbHs oder GmbH & Co. KGs.
► Wählen Sie eine vertrauenswürdige Person – z. B. einen Mitgesellschafter, Prokuristen oder ein Familienmitglied – und schulen Sie diese für den Notfall.
► Notfallmappe anlegen – Speichern Sie alle wichtigen Dokumente (Vollmacht, Passwörter, Kontakte, Handlungsanweisungen) zentral und zugänglich – z. B. beim Notar oder im Unternehmenstresor.
Warum eine Notfallmappe in keinem Unternehmen fehlen darf
Ein Unfall, ein medizinischer Notfall oder plötzlicher Ausfall – und niemand weiß, wie es weitergeht. Wer greift auf das Geschäftskonto zu? Wer informiert Kunden? Wer unterschreibt Verträge? Die Lösung: Eine Notfallmappe für Unternehmer, in der alle wesentlichen Informationen und Vollmachten zentral gesichert sind.
Was gehört in die Notfallmappe für Unternehmer?
Bereich | Inhalte |
---|---|
Vollmachten | Unternehmervollmacht, Bankvollmachten, Prokura-Unterlagen |
Gesellschaftsunterlagen | Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsbeschlüsse |
Kontenzugänge & Zahlungsverkehr | Kontodaten, Onlinebanking-Zugänge, Zahlungsfreigabeverfahren |
Wichtige Ansprechpartner | Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Geschäftsführung, Banken, Hauptkunden |
Verträge | Mietverträge, Lieferantenverträge, Kundenverträge |
Krisenplan | Vertretungsregelungen, Handlungsanweisungen, Kommunikationsplan im Krisenfall |
Digitale Zugänge | Passwörter (z. B. über Passwortmanager), Zugänge zu Tools, Software, E-Mail, Cloud-Diensten |
Testament / Nachfolgeplan | Falls vorhanden: Unternehmerisches Testament, Nachfolgeregelung |
Eine Unternehmervollmacht ist mehr als ein Dokument – sie ist ein strategischer Bestandteil Ihrer Unternehmenssicherheit. Wer in der Chefetage Verantwortung trägt, muss auch für den eigenen Ausfall vorsorgen. Denn nur so bleibt das Unternehmen handlungsfähig – unabhängig von unvorhersehbaren Ereignissen.
10 gute Gründe für eine Geschäftsführervollmacht
✅ 1. Rechtssichere Handlungsfähigkeit bei Ausfall
Im Krankheitsfall kann ein Bevollmächtigter sofort Verträge schließen, Zahlungen freigeben oder Personalentscheidungen treffen.
✅ 2. Schutz vor Stillstand
Vermeidung von Blockaden im operativen Geschäft und in der Geschäftsleitung.
✅ 3. Banken akzeptieren nur formell gültige Vollmachten
Mündliche Absprachen helfen nicht – nur eine beglaubigte Vollmacht schafft Klarheit.
✅ 4. Entlastung der Familie
Keine Überforderung der Angehörigen mit rechtlichen oder geschäftlichen Entscheidungen im Ernstfall.
✅ 5. Absicherung der Mitarbeiter
Löhne, Gehälter, Verträge und interne Kommunikation können auch im Krisenfall zuverlässig weiterlaufen.
✅ 6. Erhalt des Unternehmenswertes
Die sofortige Fortführung verhindert Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.
✅ 7. Gerichtliche Betreuung vermeiden
Ohne Vollmacht entscheidet das Betreuungsgericht – das kostet Zeit und Geld.
✅ 8. Schutz vor Erbstreitigkeiten
Durch klare Regelungen in Kombination mit Unternehmervollmacht und Testament.
✅ 9. Vertrauen bei Investoren und Banken
Eine geregelte Vertretungssituation signalisiert professionelle Nachfolgeplanung.
✅ 10. Unternehmerische Verantwortung
Wer Mitarbeiter beschäftigt und für Arbeitsplätze verantwortlich ist, sollte auch für den Notfall vorsorgen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen einer Unternehmervollmacht und einer normalen Vorsorgevollmacht?
➡️ Die Unternehmervollmacht bezieht sich gezielt auf geschäftliche und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten. Sie ist umfassender und meist komplexer als eine private Vorsorgevollmacht.
Muss eine Unternehmervollmacht notariell beglaubigt werden?
➡️ Ja, für die rechtssichere Anerkennung durch Banken und Behörden ist eine notarielle Beglaubigung dringend zu empfehlen.
Wer sollte die Unternehmervollmacht erhalten?
➡️ Eine vertrauenswürdige, geschäftsnahe Person mit unternehmerischem Verständnis – etwa ein Mitgesellschafter oder langjähriger Prokurist.
Jetzt handeln – statt später retten müssen!
Die meisten Unternehmer wissen, wie wichtig Absicherung ist – handeln aber oft zu spät. Setzen Sie noch heute eine Unternehmervollmacht auf und schützen Sie Ihr Lebenswerk.
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