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Deutschland – Erhebung einer Vermögensabgabe aktuell geplant. Die Frage die sich viele stellen: Darf der Staat eine solche Vermögensabgabe erheben? Überlegungen für eine Vermögensabgabe gab es in den letzten Jahren bereits. So wurde bereits im Jahr 2008 im Auftrag des Deutschen Bundestages, der Wissenschaftlicher Dienst beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Vermögensabgabe zu prüfen.
Deutschland prüft Vermögensabgabe zum Schuldenabbau
Auch während der Corona-Krise wurde in Deutschland erneut die Vermögensabgabe ins Gespräch gebracht. Der unabhängige Wissenschaftliche Beirat hat seine Stellungsnahme „Sollte wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden?“ vorgelegt. Er diskutierte die ökonomischen, die verfassungsrechtlichen und die verteilungspolitischen Argumente und formulierte Empfehlungen für die Finanzpolitik. Eine Vermögensabgabe – Lastenausgleich gab es in Deutschland bereits.
Die Partei der Grünen/Bündnis90 fordert bezüglich der aktuell entstanden Krise im Land, eine Vermögensabgabe. Die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erneut gebeten, zu Prüfen unter welchen Bedingungen eine solche Vermögensabgabe realisiert werden kann. Die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages kam zu der Einschätzung, dass es möglich ist eine solche Abgabe zu erheben, es würde nicht gegen das Grundgesetz verstoßen.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages
Das Gutachten, dass die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) in Auftrag gegeben hat liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Auszug: „Auf der Grundlage dieser Auslegung können auch die Folgelasten der Klimakrise oder des Krieges gegen die Ukraine nach der Einschätzung des Gesetzgebers ein tauglicher Anlass für die einmalige Erhebung einer Vermögensabgabe sein“.
Auszug aus dem Gutachten:
Gegenstand der Untersuchung
Untersucht wird, ob eine Vermögensabgabe zur Finanzierung des Gemeinwohls im Kontext der Bekämpfung der multiplen Krisen und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen verfassungsgemäß ist, insbesondere im Hinblick auf die Klimakrise und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG erwähnt die „einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“. Eine darauf gestützte Vermögensabgabe des Bundes wurde in der Bundesrepublik Deutschland abgesehen vom Lastenausgleich zur Bewältigung der Kriegsfolgen noch nicht erhoben. Daher existiert auch keine Rechtsprechung des BVerfG dazu. Diskutiert wurde die Vermögensabgabe zu verschiedenen Anlässen, so etwa zur Bewältigung der Wiedervereinigung, der Finanzkrise, der Eurokrise, der Klimakrise und der Corona-Pandemie, zumal in den jüngeren Krisen Einigkeit bestand, dass der Bund den weit überwiegenden Teil der Krisenlasten finanziert. Umstritten ist, welche Anforderungen an den Anlass für eine einmalige Vermögensabgabe bzw. den daraus folgenden Finanzbedarf des Bundes zu stellen sind
Notsituation – steigende Inflation – explodierende Energiekosten
Göring-Eckardt im Gespräch mit dem RND: „Wir haben eine Notsituation, nicht wegen einer, sondern gleich mehrerer Krisen. Mit einer Pandemie, die zum steten Begleiter wird, mit dem brutalen russischen Krieg gegen die Ukraine und zunehmenden Angriffen auf unsere kritische Infrastruktur. Mit explodierenden Gaspreisen, steigender Inflation und einer Klimakrise, die mit Waldbränden, Artenaussterben und Überflutungen immer drastischer unseren Alltag bestimmt. Alle Krisen verschärfen die soziale Unwucht.“
Antrag für eine verfassungsfeste Vermögensabgabe
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen – Emilia Fester gegenüber dem RND: „Unsere Zeit ist geprägt von multiplen Krisen. Wir erleben neue und andere Herausforderungen, als wir uns vor einem Jahr noch vorgestellt hatten. So entsteht ein Handlungszwang, der auch im Koalitionsvertrag nicht vorhersehbar war. Deswegen ist jetzt die Zeit für eine einmalige Vermögensabgabe. Unsere Ansätze können nicht bei Sondervermögen enden“.
Vermögensabgabe – Lastenausgleich
Deutschland – Vermögensabgabe – die Hans-Böckler-Stiftung berichtet dazu:
„Zwangsanleihen und einmalige Vermögensabgaben auf höhere Privatvermögen könnten zur Refinanzierung und zum Abbau der Staatsschulden in Europa herangezogen werden, ohne dass eine Dämpfung der Konsumnachfrage zu befürchten wäre.“ Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Und das DIW denkt dabei nicht nur an Krisenländer wie Griechenland oder Spanien: Eine Abgabe von zehn Prozent auf private Vermögen über einer viertel Million Euro pro Person würde dem deutschen Fiskus etwa 230 Milliarden Euro einbringen – und lediglich die reichsten acht Prozent der Bevölkerung treffen. Im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und der Gewerkschaft ver.di hat der Jura-Professor Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer nun untersucht, ob der deutsche Staat eine einmalige Vermögensabgabe überhaupt erheben dürfte. Sein Fazit: Das Grundgesetz steht dem nicht im Weg.
Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe in Krisenlagen
Kann der Staat auf Privatvermögen zugreifen? Allerdings könne der Staat (hier Deutschland) nicht ohne besonderen Grund auf die Vermögen seiner Bürger zugreifen, analysierte ein Rechtswissenschaftler. Nötig sei ein „besonderer Finanzbedarf“, der sich vom „allgemeinen staatlichen Finanzbedarf“ unterscheide.
Deutschland den Rücken kehren – Auswandern? Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten – zB. Auswandern nach Paraguay, oder nach Spanien übersiedeln oder in die Schweiz umziehen.
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