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Eigenbeteiligung Krankenkasse -Die Kosten im Gesundheitswesen laufen aus dem Ruder. Stark gestiegene Kosten für Behandlungen und Medikamente lassen die Beiträge explodieren. Jetzt meldet sich der Gesundheitsexperte Prof. Bernd Raffelhüschen von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit einem neuen Reformplan um die Kostenexplosionen im Gesundheitswesen zu begrenzen. Sein Vorschlag: Jeder Kassenpatient soll jährlich 2.000 Euro für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte selbst zahlen. Prof. Raffelhüschen gegenüber Bild: „Wir können uns das System nicht mehr leisten – Bis 2035 könnte der Beitrag sogar auf 22 Prozent hochschnellen“.
Eigenbeteiligung Krankenkasse – Experten fordern 2.000 Euro Selbstbeteiligung
Für eine Familie mit 2 Kindern, wo beide Eltern arbeiten – bedeutet das 4.000 Euro mehr an Kosten im Jahr. Dazu kommt die immer weitere steigende Inflation und die hohen Energiekosten. Mit einem monatliche Nettoeinkommen in der Familie von 3.600 Euro liegt man heute in Deutschland bereits unter der Armutsgrenze.
Die Solidargemeinschaft muss auch die stark gestiegenen Kosten – durch Zuwanderung und Asylanten – in der Krankenversicherung stemmen, denn auch diese Menschen werden in das Sozialsystem aufgenommen und haben dadurch Anspruch auf ärztliche Behandlungen – auch im Krankenhaus. Der Gesundheitsexperte Prof. Raffelhüschen weist darauf hin, dass die Rentner in Deutschland die großen Verlierer dieser Reform sein werden, denn sie müssten zukünftig mehr aus der eigenen Tasche bezahlen.
Reformplan der Experten – Eigenbeteiligung Krankenkasse – 2000 Euro Selbstbeteiligung jährlich
Ein Grund für weiter gestiegene Kosten im Gesundheitswesen, ist das streben nach „Profit„, Gesundheitseinrichtungen arbeiten heute Gewinnorientiert. Von der Öffentlichkeit im Prinzip unbemerkt haben Finanzinvestoren – die auf hohe Gewinne spekulieren – hunderte Arztpraxen in Deutschland aufgekauft. Internationale Investmentfirmen haben die deutschen Arzt-Praxen als Renditeobjekte entdeckt. Was für Arzneimittelhersteller am Arzt letztlich zählt, ist sein „Verschreibungswert“: Wie emsig stellt er Rezepte aus?
Die Krankenhäuser in Deutschland sind privatisiert – Das Ärzteblatt schreibt dazu: „Eine beispiellose Privatisierungswelle hat in den vergangenen Jahren die deutsche Krankenhauslandschaft erfasst. Selbst Universitätskliniken sind nicht mehr vor einem Verkauf an private Investoren gefeit. Die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte und der politisch gewollte, durch das neue Fallpauschalensystem forcierte Wettbewerb werden diesen Trend weiter verstärken“. Im Jahr 2000 gab es in Deutschland noch 2.242 Krankenhäuser, im Jahr 2021 waren es nur noch 1.887 Krankenhäuser – nach dem vorgelegten Reformplan soll sich die Anzahl um 30 bis 40 Prozent in den nächsten Jahren verringern.
Krankenkassen-Zusatzbeiträge – steigen auch im Jahr 2023
Die Krankenkassen-Zusatzbeiträge steigen auch im Jahr 2023, die Beiträge werden um 0,3 Prozent erhöht. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zusätzlich verfügt, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder darüber nicht informieren müssen. Die Informationspflicht wurde dafür extra ausgesetzt. Zur Informationspflicht zählt auch der Hinweis, dass die Versicherten einen Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse durchführen können, und zwar unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand der Versicherten. Diese Pflicht gilt aber nicht im ersten Halbjahr 2023. Es reicht, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeitragserhöhung z.B. auf ihrer Internetseite bekannt macht. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags ist Bestandteil des sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG).
Der Dritte Weg in der Krankenversicherung – die Solidargemeinschaften
Der dritte Weg – die Solidargemeinschaft bietet etliche Vorteile gegenüber GKV und PKV. Vorerkrankungen oder Alter interessieren nicht, für die Beiträge zählt stets das jeweilige Einkommen und die Anzahl der mitzuversichernden Kinder. Es gibt keinen Katalog an versicherten Leistungen und somit auch keinen Leistungsausschluss. Man tritt gegenüber dem Arzt als Privatpatient (Selbstzahler) auf und bekommt die verauslagte Leistung von der Solidargemeinschaft erstattet.
Die zu zahlenden Beiträge werden dabei nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt – keine Rolle spielen hingegen Alter und Gesundheitszustand der Versicherten. Bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen von 1.000 Euro zahlt ein Erwachsener einen monatlichen Beitrag von 80 Euro, ein Erwachsener bis zu 3 Kindern 150 Euro oder eine Familie mit mehr als 2 Kindern 235 Euro. Bei einem Einkommen zwischen 2.500 und 3.000 Euro zahlt ein Erwachsener ohne Kinder bei der Bremer Solidargemeinschaft „Samarita“ beispielsweise 440 Euro an Beiträgen, mit bis zu 3 Kindern werden 500 Euro im Monat.
Eigenbeteiligung Krankenkasse – Experten fordern mehr Selbstbeteiligung
Der Spiegel berichtet: „..dass Versicherte Verletzungen nach selbst gewählten Risiken – wie Skifahren – komplett selbst bezahlen sollten. Auch Raucher müssen sich an den Folgekosten von Behandlungen stärker selbst beteiligen. Auch Übergewichtige müssen mit höherer Selbstbeteiligung bei Arztkosten rechnen“. Ob es den meisten Versicherten möglich sein wird, auch noch diese Kosten aufzubringen bleibt fraglich. Auf der Strecke bleibt die Gesundheit, denn die Gefahr besteht, dass sich Versicherte in vielen Fällen nicht mehr zum Arzt, oder ins Krankenhaus begeben. Die 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben ca. 73 Millionen Mitglieder.
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