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Erbschaftsteuerlast senken – steuerbefreit vererben – In Deutschland werden jedes Jahr große Vermögen vererbt. Die Erbschaftssteuer ist ein Faktor den es zu beachten gilt. Daher ist es für viele Erben interessant, die Erbschaftsteuerlast senken und bis zu einer Million Euro komplett steuerbefreit vererben.
Erbschaftsteuerlast – die Alternativen
Die Erbschaftssteuer belastet sehr oft die Familienbetriebe, die wegen der hohen Steuerbelastung im Erbschaftsfall liquidiert oder zerschlagen werden mussten. Aber es gibt Alternativen die man nutzen kann, eine Alternative sind gewerbliche Sachwertfonds. Mit Hilfe der Sachwertfonds kann man die Erbschaftsteuerlast erheblich senken. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, den Übergang von Betriebsvermögen an folgende Generationen zu fördern. Dafür wurde das Betriebsvermögen zu Schonungsvermögen erklärt und somit wurden weitreichende Erleichterungen ermöglicht.
Freibeträge und Schonbeträge
Kinder können im Erbfall einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen, so sieht es das Gesetz vor. Erbschaftsteuerlast – Für die Generation der Enkel halbiert er sich der „Schonbetrag“ auf 200.000 Euro. Bei einem größen Volumen fällt Erbschaftsteuer an. Wenn ein Familienunternehmen vererbt wird, an die Kinder oder Enkel, dann reichen auch die vergleichsweise hohen Freibeträge im Erbfall nicht aus. Firmenvermögen ist jedoch in der Regel nur zu einem sehr geringen Teil liquides Vermögen, so dass eine hohe Steuerpflicht die Liquidierung von Anlagevermögen oder gar die Zerschlagung des Betriebs zur Folge haben könnte. Betriebsvermögen oder Anlagevermögen aus Gesellschaftsanteilen stellt einen Unterschied zum Barvermögen dar. Zur Bewertung eines Gesellschaftsanteils wird der Preis herangezogen, der bei einer normalen Veräußerung zu erzielen wäre. Beispiel: Erbschaftsteuerlast – Im Fall eines Solarfonds oder eines Windparks können auf dem Zweitmarkt erzielte Kurse als Orientierung dienen. Fragen sie einen Experten zu diesem Thema.
Erbschaftsteuergesetz
Paragraf 13 des Erbschaftsteuergesetzes sieht vor, dass von diesem Wert 85 Prozent erbschaftsteuerfrei gestellt werden können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Erbe das Betriebsvermögen mindestens fünf Jahre halten muss und ein bestimmtes Lohnniveau der Mitarbeiter nicht unterschritten werden darf.
Erbschaftsteuerlast – Es wird also immer wichtiger, das Erbe rechtssicher, steueroptimiert und bei etwa übernommenen Gegenleistungen durch die Erben gegebenenfalls auch unwiderruflich zu regeln. Es geht bei der Regelung der Erbfolge eines Unternehmers vor allem auch um die Bewahrung der Unternehmenswerte und die Sicherstellung der Fortführung der Firma. Eine Übersicht von Gerichtsentscheidungen zum Thema „Erben“ finden sie unter nachfolgenden Link
Welche dramatischen Auswirkungen eine Ebschaftssteuer haben kann, hatte ich heute in einem Beitrag der tz gelesen. Seit 133 Jahren gehört das Mietshaus an der Weißenburger Straße (Haidhausen*) der Familie von Stefan Rührgartner (49) – jetzt muss er die Immobilie verkaufen. 1888 hat Rührgartners Ururgroßonkel das Haus gebaut, nach dem zweiten Weltkrieg baute sein Großonkel das zerbombte Gebäude wieder auf.
Der Wert des Hauses wurde auf 6,5 Millionen Euro geschätzt. Nach Abzug des Freibetrags muss der Münchner rund 945.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. „Dreimal wurde auf das Haus schon Erbschaftssteuer gezahlt, ich zahle Umsatzsteuer für jede Instandhaltung, Einkommenssteuer auf die Mieteinnahmen.
Erhaltungssatzungsgebiet Haidhausen. Rührgartner darf die Immobilie deshalb nicht aufteilen und einzelne Wohnungen verkaufen, um vom Erlös die Steuer zu bezahlen. Übrigens, die Mieter (14 Parteien) wohnen zum Teil seit 40 Jahren dort.
Privatpersonen werden damit gezwungen geerbte Mehrfamilienhäuser zu verkaufen. Das wiederum treibt die Mieten nach oben.
Auch aus der Perspektive des Erben ist es sinnvoll, sich, idealerweise noch vor Eintreten des Erbfalles, Gedanken darüber zu machen, ob sich auf legalem Wege Erbschaftssteuer sparen lässt, und wenn ja, wie. Rechtsanwalt Florian Kersten erklärt verständlich, wie die Erbschaftssteuer funktioniert, und wie sie sich umgehen, oder jedenfalls deutlich reduzieren lässt. https://www.anwalt.de/rechtstipps/erbschaftssteuer-vermeiden-wie-geht-das-191965.html