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ESG-Standards bei Immobilien – Nachhaltigkeit und die Einhaltung der ESG Kriterien sind auch auf dem Immobiliensektor wichtige Grundlagen geworden. Nicht zuletzt lässt die Orientierung an den ESG-Kriterien auch die Immobilienwerte steigen. Allerdings sind die Standards zur Beurteilung der Nachhaltigkeit noch nicht präzise genug. Daher besteht bei Immobilien im Moment immer auch die Versuchung des Greenwashings.
ESG-Standards – Regulierungsstandards
Investoren von Immobilien orientieren sich immer mehr an ESG-Standards und achten genau auf Nachhaltigkeit. Die Verabschiedung der technischen Regulierungsstandards, die die Offenlegungsverordnung präzisieren, wurden auf den 1. Juli kommenden Jahres verschoben. Viele Immobilieninvestoren und Projektentwickler halten sich bereits jetzt an aufgestellte ESG-Standards. Zukünftig bieten nachhaltig konzipierte Investments die besseren Chancen auf dem Immobilienmarkt.
Einhaltung von ESG-Kriterien
Environment (Umwelt) – Social (Soziales) – Governance (Aufsichtsstrukturen) – und nachhaltiges Investieren stehen ganz oben auf der Agenda der Immobilienbranche. Die Auswirkungen auf die Immobilienakteure sind erheblich und reichen von regulatorischen und rechtlichen Themen bis hin zur strategischen Planung und Unternehmenssteuerung.
Frank Schneider – Chief Executive Officer und Vorstandsvorsitzender der publity AG dazu:
Wir sehen Nachhaltigkeit als eine wichtige Voraussetzung für zukünftigen Erfolg, denn nachhaltiges Handeln bedeutet, sich auf die Bedürfnisse unserer Mieter, Stakeholder und Shareholder auszurichten. Die publity AG hat sich klare Ziele für das neue Jahr gesetzt und ihre Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit sollen noch weiter ausgebaut werden. Das Unternehmen hat seine Ziele auf der Basis der 17 Ziele der Agenda 2050 und des ESG Circle of Real Estate, kurz Ecore, gesetzt. (siehe Nachhaltigkeitsbericht / Seite 28 )
Jörn Reinecke – Vorstand der MAGNA Real Estate Group
Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und der Kampf gegen den Klimawandel sind zentrale gesellschaftliche Herausforderungen. MAGNA Real Estate stellt sich dieser Verantwortung und bezieht ESG-Kriterien, also die Bereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung), in ihre Entscheidungen mit ein. Es ist unsere Überzeugung, dass sich Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht ausschließen.
In unserem gesamten Leistungsspektrum schaffen wir ein Bewusstsein für ökologische Nachhaltigkeit und berücksichtigen dieses in unseren Entscheidungen – angefangen bei der Grundstückssuche und der späteren Projektentwicklung- und realisierung, während des Due Diligence Prozesses von Bestandshäusern bis hin zu unserem Asset- und Property Management. Unser Ziel ist es den ökologischen Fußabdruck von Neubau- und Sanierungsprojekten zu verbessern.
ESG-Standards: Eine aktuelle Umfrage der Ratingagentur Scope kommt zu dem Ergebnis, dass 80 Prozent der Asset Manager in den kommenden zwei Jahren die Auflage nachhaltiger Finanzprodukte in der Anlageklasse Immobilien plane. Etwa ein Drittel der offenen Immobilienfonds für Privatanleger, sagt Scope, stufen sich jetzt schon als sogenannte Artikel-8-Fonds ein.
Dabei sind die Standards, eine entsprechende Zertifizierung vornehmen zu können, noch nicht eindeutig. „Es mangelt an der Messbarkeit vieler Kriterien“, gibt Heid zu bedenken und nennt ein Beispiel: „Selbst CO2-Emissionen können nicht zuverlässig ermittelt werden, weil die Datenlage vieler Unternehmen dies nicht hergibt. Wie nachhaltig ein Unternehmen oder eine von diesem Unternehmen verwaltete Immobilie wirklich ist, lässt sich dann natürlich nur schwer feststellen.
EU-Offenlegungsverordnung
Informations- und Veröffentlichungspflichten über ESG-relevante Produkte. In der regelmäßigen Berichterstattung muss der Anteil ökologisch nachhaltiger Aktivitäten bei Investitionen, Betriebsausgaben und Umsatz offengelegt werden.
„Ein großer Kritikpunkt an der Regulierung war die unvollständige und wenig konkrete Formulierung. Das stellte die Immobilienwirtschaft vor die schwierige Situation, sich auf ESG-Anforderungen einzustellen, ohne zum Teil die Kriterien zu kennen, die an Gebäude künftig angelegt werden sollen“, erklärt Dr. Gunnar Gombert, Head of Sales & Business Development bei JLL Germany. Am 21. April 2021 hat die EU nun technische Evaluierungskriterien zur Taxonomie-Verordnung (TSC) vorgelegt, die zu Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten sollen.
1. Neubauten (errichtet ab 2021): Der Primärenergiebedarf muss zehn Prozent unter den nationalen Anforderungen für ein Niedrigstenergiegebäude liegen. Luftdichtheitsprüfung und in der Regel Thermografie für Gebäude mit einer Nutzfläche über 5.000 m2 je Nutzeinheit. Abweichungen von Planung oder Mängel in diesem Bereich müssen Investoren und Kunden mitgeteilt werden. Das gilt auf Anfrage auch für das Treibhauspotenzial der Gebäude.
2. Sanierung und grundlegende Renovierung: Sanierungen müssen eine Energieersparnis von mindestens 30 Prozent erreichen oder im Einklang stehen mit der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, in Deutschland also dem Gebäudeenergiegesetz.
3. Spezifische Einzelmaßnahmen: Taxonomiekonforme Maßnahmen laut Verordnung, darunter Photovoltaikanlagen, Windräder, Verbesserung der Außendämmung oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
4. Akquisition und Eigentümerschaft: Gebäude, die bis Ende 2020 errichtet wurden, müssen über ein EPC-Rating der Klasse A verfügen. Andernfalls muss eine Immobilie beim Primärenergiebedarf zu den nachweislich besten 15 Prozent eines Landes oder einer Region gehören. Zudem können für große Nichtwohngebäude Prüf- und Dokumentationspflichten von Heizungs-. Luft- und Klimatechnik hinzukommen.
Hier finden sie eine Liste der deutschen Unternehmen, die Nachhaltigkeitsstandards einhalten und diese auch veröffentlichen. (AH)
Die Bafin mit einem neuen Plan für strengere Regeln für Nachhaltigkeitsfonds.
FONDS professionell befragte zu diesem Tehma – Rechtsanwalt Harald Glander:
Herr Glander, die Bafin arbeitet an Sonderregeln für „nachhaltige Investmentvermögen“. Die Branche läuft dagegen Sturm und argumentiert, das würde dem Fondsstandort Deutschland schaden. Können Sie die Kritik nachvollziehen?
Harald Glander: Die Bafin argumentiert, dass die europäische ESG-Regulierung, allen voran die Offenlegungsverordnung, keine inhaltlichen Vorgaben für die Bezeichnung eines Fonds und die Anlagerichtlinien eines Fonds enthält. Diese Lücke möchte sie schließen, um zu vermeiden, dass Fonds als nachhaltig vermarktet werden, ohne wirklich nachhaltig zu investieren. Das Problem ist aber, dass die Regeln nur für deutsche Publikumsfonds gelten können, für Produkte aus anderen Fondsstandorten ist die Bafin schließlich nicht zuständig. Darum ist die Gefahr real, dass die Anbieter ihre ESG-Fonds an anderen Standorten, beispielsweise in Luxemburg oder Irland, auflegen, wo dann weniger strenge Regeln gelten würden. Finanzprodukte aus anderen EU-Ländern können bekanntlich über den EU-Pass problemlos hierzulande vertrieben werden. Den allermeisten Privatanlegern wird es wohl nicht bewusst sein, ob ihr Fonds eine deutsche, luxemburgische oder irische Wertpapierkennnummer trägt.
Die Bafin ist der Branche ein Stück weit entgegengekommen: Ursprünglich wollte sie vorschreiben, dass 90 Prozent der Assets nachhaltig investiert werden müssen, wenn ein Fonds entsprechend vermarktet werden soll. Im Entwurf, der nun konsultiert wurde, ist nur noch von 75 Prozent die Rede.
Das ganze Interview kann man hier nachlesen:
https://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/esg-regulierung-artikel-8-ist-kein-guetesiegel-209602/
ESG-Standards“ auf den Markt. Dazu gehören der Umweltschutz, Sozialstandards und eine gute Unternehmensführung. Doch die Kritik an solchen Produkten wird immer lauter. „Ob ich in einen normalen oder in einen grünen ETF investiere, macht für das Klima kaum einen Unterschied“, sagt Tariq Fancy, ehemaliger Nachhaltigkeitschef von Blackrock in einem Interview mit der „Wirtschaftswoche“.
Dem Klima sind grüne ETFs egal, dem Anbieter nicht
Es sei daher kein Wunder, dass ESG bislang kaum zu messbaren positiven Entwicklungen geführt hat. Fancy fordert unter anderem eine stärkere Regulierung und einheitliche ESG-Standards.
Eine ganz interessante Aufklärung und Einblicke zum Thema ESG hat Rechtsanwalt Christian Waigel in einem Interview mit Fondsprofessionell gegeben.
Bereits ab August 2022 müssen Anlageberater und Vermögensverwalter Kunden zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen.
Hinter all diesen Finanzinstrumenten verbergen sich komplexe Regelwerke. Müssen Finanz-Profis diese ihren Kunden erläutern, bevor sie etwa bestimmte Fonds empfehlen?
Waigel: Ja, das müssen sie, denn ohne Erklärungen werden die meisten Kunden mit Begriffen wie Taxonomie, EU-Offenlegungsverordnung oder Impact-Fonds kaum etwas anfangen können. Entsprechende Erläuterungen würden zeitlich aber wohl jedes Beratungsgespräch sprengen. Ich glaube, man wird daher nicht darum herumkommen, eine kleine Broschüre herauszubringen oder ein Glossar online zu stellen, um den Kunden zu erläutern, welche Regelwerke und Konzepte hinter den verschiedenen Produkten stecken.
Das komplette Interview findet das Leser bei,
https://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb/headline/esg-regulierung-das-ist-schon-eine-bevormundung-des-kunden-209308/