News
Die Europäische Kommission hat den endgültigen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der die Berichtspflichten zu Art. 8 der EU-Taxonomie klärt und Vereinfachungen im Jahr der Erstanwendung vorsieht.
Die europäischen Länder haben sich zuletzt 2019 darauf geeinigt, die EU durch den Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz klimaneutral zu machen, um eine CO2-neutrale Europäische Union bis 2050 zu erreichen (kurz: EU Green Deal). Um dieses ehrgeizige Umweltziel zu erreichen, sollen auch die Finanzmärkte, spezielle Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten eine – ökologisch nachhaltige – Rolle spielen (Sustainable Finance).
EU-Taxonomie: Klassifizierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten
Für die Umsetzung verwendet die Europäische Kommission die Sustainable Finance Taxonomie (auch EU Taxonomie oder Taxonomie genannt). Mit der konkreten Ausgestaltung hat die EU-Kommission die Technical Expert Group (TEG) betraut, die ihrerseits im März 2020 einen ersten Bericht vorgelegt hat. Für die verpflichtende Anwendung in der EU bedarf es allerdings noch eines (delegierten) Rechtsaktes der EU-Kommission.
Mit der Taxonomie werden in der EU erstmals Klassifizierungskriterien für Nachhaltigkeit eingeführt/vorgegeben, nach denen künftig wirtschaftliche/investive Aktivitäten innerhalb der EU anhand ihrer Nachhaltigkeit klassifiziert werden. In einem ersten Schritt basiert die EU-Taxonomie auf den Klimazielen. Eine wirtschaftliche Aktivität gilt als konform mit der Taxonomie, wenn sie einen signifikanten Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
Adressaten und Kriterien der neuen Verordnung
Adressaten sind:
- die EU sowie Mitgliedstaaten der EU
- Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen
- Unternehmen, die zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Erklärungen verpflichtet sind.
Eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie
- einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der definierten Umweltziele leistet,
- dabei nicht eines oder mehrere der Umweltziele erheblich beeinträchtigt (do not harm-Prinzip),
- dabei ein Mindestmaß/-schutz in Bezug auf Menschenrechte ausgeübt wird und
- den in der EU-Verordnung festgelegten technischen Bewertungskriterien entspricht.
Die Unternehmen müssen angeben, wie und in welchem Umfang das Unternehmen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß Definition der EU-Taxonomie involviert ist. Anzuzeigen ist hierbei jeweils der ökologisch nachhaltige Anteil an den drei KPIs
„Umsatzerlöse“,
„Investitionsausgaben (CapEx)“ sowie
„Betriebsausgaben (OpEx)“.
(FW)
Weltklimarat fordert Verdunklung der Sonne – Während sich die Menschen über die wuchernden Energieabgaben empören, geben die Architekten der Klimapolitik offen zu, dass die im Rahmen des Übereinkommens von Paris definierten Klimaziele mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht zu realisieren waren. Daher fordert der Weltklimarat nun noch radikalere Maßnahmen wie – man höre und staune – die Verdunkelung der Sonne durch künstliche Staubwolken.
Tropenholz für deutsche Windräder – die absurden Folgen der Energiewende
Windkraftanlagen, Biosprit, Elektromobilität: Europa versucht, CO2-neutral zu werden – auf Kosten anderer. Denn die Ressourcen für den europäischen „Green Deal“ kommen aus dem südamerikanischen Regenwald. Der gestiegene Bedarf an grüner Energie sorgt für große Umweltprobleme.
Als Ecuador wieder einen neuen Holz-Export-Rekord vermeldete, riefen die Sprecher des Indigenen-Verbandes NAE zu einem Export-Stopp des begehrten Balsaholzes auf. „Stoppen Sie Ihre Investitionen“, hieß es in dem Schreiben an internationale Geldgeber im Juni. Das zum einen sehr biegsame und harte, zum anderen aber sehr leichte und widerstandsfähige Balsaholz wird für den Bau der immer länger werdenden Rotorblätter von Windkraftanlagen verwendet. Für ein Rotorblatt zwischen 80 und 100 Meter Länge werden rund 150 Kubikmeter Holz benötigt. Das Beispiel in Ecuador ist nur eines von vielen, das offenbart, wie die im Westen vorangetriebene Wende hin zu grünen erneuerbaren Energien in anderen Weltregionen zu ökologischen und sozialen Verwerfungen führt.
Klima-Kommunismus: Wird Deutschland ein rückständiges Armenhaus?
Bundeskanzler Scholz hat in seiner Neujahrsansprache der Bevölkerung „den größten Umbau unserer Wirtschaft seit mehr als hundert Jahren“ angekündigt, womit eine radikale Umsetzung der zivilreligiösen Klimaagenda gemeint ist. Konsequent durchgezogen würde sie das Land wirtschaftlich ruinieren und zivilisatorisch zurückstufen. Dabei wurde bis heute kein einziger stichhaltiger Beweis für die abstruse Theorie vom menschengemachten Klimawandel geliefert.