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Förderprogramm 2025 für denkmalgeschützte Gebäude: Ab 2025 stehen für die Sanierung und den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Fördermöglichkeiten und -bedingungen je nach Bundesland und spezifischem Programm variieren können. Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Gebäude ab 2025:
1. Januar 2025 – neue Fördermöglichkeiten für denkmalgeschützte Gebäude:
◆ KfW-Förderprogramme -Energieeffiziente Sanierung
◆ Zuschüsse für die energetische Sanierung denkmalgeschützter
◆ Jung kauft Alt: fördert den Erwerb sanierungsbedürftiger denkmalgeschützter Gebäude
◆ Denkmal-AfA – Sanierungskosten steuerlich geltend machen
◆ Deutsche Stiftung Denkmalschutz: finanzielle Zuschüssen die nicht zurückgezahlt werden müssen
◆ Fördermittel vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen
◆ Kombination von Förderungen – verschiedene Förderprogramme zu kombinieren
Förderprogramm 2025 für denkmalgeschützte Gebäude
- Das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ (308) wird auf denkmalgeschützte Gebäude ausgeweitet.
- Der energetische Zielzustand wird um den Effizienzhausstandard „Effizienzhaus Denkmal EE“ erweitert.
- Denkmalgeschützte Gebäude müssen auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert werden.
- Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 160% des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betragen.
► Für das Effizienzhaus Denkmal gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
- Grundförderung: 20% von maximal 120.000 Euro förderfähigen Kosten, bis zu 24.000 Euro.
- Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: 25% von maximal 150.000 Euro förderfähigen Kosten, bis zu 37.500 Euro.
Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Sanierung und den Erhalt historischer Bausubstanz zu fördern, insbesondere in ländlichen Regionen.
Effizienzhaus Denkmal EE – Vorteile für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude
- Maximaler Kreditbetrag von 150.000 Euro pro Wohneinheit, im Vergleich zu 120.000 Euro beim Standard-Effizienzhaus Denkmal.
- Tilgungszuschuss von 10% der förderfähigen Kosten, was bis zu 15.000 Euro ausmachen kann.
► Flexiblere Energieeffizienz-Anforderungen
- Der Jahres-Primärenergiebedarf darf bis zu 160% des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes betragen.
- Dies ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Energieeffizienz und Denkmalschutzauflagen.
- Möglichkeit eines Extra-Tilgungszuschusses von 5% für die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse).
- Kombinierbar mit dem iSFP-Bonus von zusätzlichen 5%, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan umgesetzt wird.
- Zusätzlicher Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten (bis zu 5.000 Euro) für Fachplanung und Baubegleitung.
Diese Vorteile machen das „Effizienzhaus Denkmal EE“ Programm besonders attraktiv für Eigentümer, die ihre denkmalgeschützten Gebäude energetisch sanieren möchten, ohne dabei die historische Substanz zu beeinträchtigen.
AS Unternehmensgruppe Holding GmbH – hochwertig kernsanierte Denkmalobjekte
Die AS Unternehmensgruppe Holding GmbH ist ein Immobilieninvestor, Bauträger und Investmentmanager mit Hauptsitz in Berlin und Tochtergesellschaften in Hamburg, Leipzig, Magdeburg, Köln und Frankfurt am Main. Das Unternehmen begleitet die gesamte Wertschöpfungskette der Immobilieninvestition, beginnend mit dem Erwerb, über die Projektierung und Entwicklung, die bauliche Umsetzung, individuellen Finanzierungslösungen bis hin zur Vermarktung, Vermietung und späteren Verwaltung.
Eine ihrer Kernkompetenzen ist die Vermarktung von Bestandswohnimmobilien sowie hochwertig kernsanierten Denkmalobjekten an private Kapitalanleger. Das Unternehmen ist aktiv in der Sanierung von Denkmalimmobilien.
Förderprogramm 2025 – Jung kauft Alt
Förderprogramm „Jung kauft Alt“ wird ab dem 1. Januar 2025 auch für denkmalgeschützte Gebäude geöffnet. Die konkrete Umsetzung der Förderung für diese Gebäude sieht wie folgt aus:
- Energetische Sanierung: Denkmalgeschützte Gebäude müssen auf das energetische Niveau „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert werden.
- Energieeffizienz: Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 160% des Wertes eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betragen.
- Kreditbetrag: Es können Kredite von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden.
- Tilgungszuschuss: Bauherren erhalten einen Tilgungszuschuss, der den rückzahlbaren Darlehensbetrag reduziert und die Darlehenslaufzeit verkürzt.
- Familien: Das Programm richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen.
- Selbstnutzung: Die Förderung gilt für den Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden zur Selbstnutzung.
► Besonderheiten für Denkmäler
- Angepasste Anforderungen: Die Fördervoraussetzungen für Denkmalimmobilien wurden erleichtert, um den Besonderheiten dieser Gebäude Rechnung zu tragen.
- Expertenhilfe: Es wird empfohlen, anerkannte Sachverständige für die Erstellung eines maßgeschneiderten energetischen Sanierungskonzepts hinzuzuziehen.
Diese Anpassungen im Programm „Jung kauft Alt“ zielen darauf ab, den Erwerb und die energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden attraktiver zu machen und gleichzeitig den Erhalt historischer Bausubstanz zu fördern.
Zuschüsse von Stiftungen und Behörden für denkmalgeschützte Gebäude
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Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD): Die DSD unterstützt Eigentümer bei der Erhaltung von Kulturdenkmalen mit finanziellen Zuschüssen. Diese Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden und ergänzen andere Finanzierungsmöglichkeiten.
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Regionale Förderungen: Je nach Bundesland und Kommune gibt es weitere Zuschüsse und Förderprogramme. Es empfiehlt sich, bei den örtlichen Denkmalschutzbehörden oder Landesdenkmalämtern nach spezifischen Fördermöglichkeiten zu fragen.
► Wichtige Hinweise:
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Antragstellung: Fördermittel sollten stets vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen den denkmalpflegerischen Anforderungen entsprechen.
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Kombination von Förderungen: Oftmals ist es möglich, verschiedene Förderprogramme zu kombinieren. Allerdings sollten die Bedingungen und eventuelle Anrechnungen genau geprüft werden, um eine optimale Finanzierung zu gewährleisten.
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