Die Grundsteuer 2025 ist eine Reform der bisherigen Grundsteuer in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Reform wurde eingeführt, um die veralteten Bewertungsgrundlagen der Grundstücke zu modernisieren. Mit der neuen Berechnungsmethode soll eine gerechtere und transparente Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden erreicht werden. Die Kritik an der Grundsteuer 2025 konzentriert sich vor allem auf die Komplexität und den bürokratischen Aufwand der neuen Regelung. Auch die soziale Gerechtigkeit wird hinterfragt, da die Grundsteuer unabhängig von der finanziellen Situation der Eigentümer erhoben wird, was für einige Haushalte eine Belastung darstellen könnte.

Die wichtigsten aktuellen Informationen zur neuen Grundsteuer 2025:

Einige Bundesländer haben eigene Berechnungsmodelle eingeführt
Die Grundsteuerreform betrifft auch Geschäftsgrundstücke
Aussetzung der Vollziehung des Wertbescheids beantragen
Wichtig – die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht
Aktuell sind mehrere Gerichtsverfahren zur neuen Grundsteuer anhängig
Hinweis zu Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer

 

Grundsteuer 2025 - Aktueller Stand und welche Einsprüche jetzt möglich sind

Grundsteuer 2025 – Info zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklärt hatte. Ab dem 1. Januar 2025 wird die reformierte Grundsteuer auf Basis der neuen Regeln erhoben. Aktuell verschicken die Finanzämter die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.

Grundsteuer 2025 – Hinweis zur Berechnung

Die Grundsteuer wird weiterhin wertabhängig berechnet, aber mit neuen Komponenten: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Die Grundsteuermesszahl wurde deutlich gesenkt, z.B. auf 0,031% für Wohngrundstücke (vorher oft 0,35%). Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform, d.h. die Gesamteinnahmen sollen gleich bleiben.

Faktor Beschreibung
Grundsteuerwert Der ermittelte Wert der Immobilie oder des Grundstücks
Steuermesszahl Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz (abhängig von der Nutzungsart)
Hebesatz Ein von der jeweiligen Gemeinde festgelegter Prozentsatz
Ergebnis Jährliche Grundsteuer: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Aktuelle Informationen – Änderungen für Gewerbegrundstücke

  • Die Grundsteuerreform betrifft auch Geschäftsgrundstücke.
  • Die Bewertung orientiert sich am vereinfachten Sachwertverfahren, das auf die Herstellungskosten und den Bodenrichtwert abstellt.
  • Die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke (inkl. Geschäftsgrundstücke) wurde auf 0,034% gesenkt.

Grundsteuer Urteil – Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer

Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt.  Auch gegen die neuen gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer gehen immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide bei den Finanzämtern ein.

Ist die Grundsteuer 2025 verfassungswidrig?

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer ab 2025 ist derzeit umstritten und noch nicht abschließend geklärt.Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellungen im Bundesmodell geäußert. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit für Steuerpflichtige, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn das sogenannte Übermaßverbot verletzt wird.

Einige Experten halten das neue Grundsteuergesetz für verfassungswidrig:

  • Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof sieht das Bundesmodell als verfassungswidrig an und rät Eigentümern, sich gegen die Grundsteuer zu wehren.
  • Verbände wie Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklagen mit dem Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Kritik an der Verfassungsmäßigkeit

Eigentümer können erst 2025 die genaue Höhe ihrer neuen Grundsteuer erfahren, wenn die Kommunen die Hebesätze festgelegt haben. Viele Eigentümer und Experten bemängeln, dass das neue Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer kompliziert und für Laien schwer verständlich ist. In städtischen Gebieten und Ballungszentren befürchten viele, dass die Grundsteuer erheblich steigen könnte, da die neuen Bewertungsgrundlagen aktuelle Marktwerte widerspiegeln.

„In Städten wie München oder Hamburg wird die Steuerlast für viele Immobilienbesitzer deutlich steigen, da die Grundstückswerte dort enorm gestiegen sind.“ – So das Fazit der Immobilienexperten bei der IHK

 „Es ist nicht gerecht, dass Eigentümer in strukturschwachen Regionen im Vergleich zu Ballungsgebieten verhältnismäßig weniger Steuern zahlen, obwohl die Belastung für sie prozentual gesehen höher ausfallen kann.“ – Quelle: Deutscher Mieterbund

Hauptkritikpunkte an der neuen Grundsteuer 2025:
  1. Mögliche Verfassungswidrigkeit: Einige Experten, insbesondere der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, halten das neue Grundsteuergesetz für verfassungswidrig.
  2. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Die Verwendung von Bodenrichtwerten könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen, da diese nicht überall vergleichbar sind und Lücken aufweisen.
  3. Komplexität: Statt einfacher zu werden, wird die Grundsteuerberechnung als komplizierter, intransparenter und ungerechter kritisiert.
  4. Bodenrichtwerte: Die Nutzung von Bodenrichtwerten wird als problematisch angesehen, da sie oft auf unzureichenden oder veralteten Daten basieren.
  5. Fehlende Berücksichtigung wichtiger Faktoren: Wertmindernde Faktoren wie Baumängel, Altlasten oder Denkmalschutz werden bei der Grundstücksbewertung nicht ausreichend berücksichtigt.
  6. Datenabfrage: Es wird kritisiert, dass die öffentliche Hand Daten von Steuerpflichtigen anfordert, die ihr bereits zugänglich sind.
  7. Zeitliche Diskrepanz: Die meisten Grundlagen-Bescheide sind bereits verschickt und bestandskräftig, obwohl die tatsächliche Steuerhöhe erst feststeht, wenn die Gemeinden ihre Hebesätze festlegen.

Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide der Finanzämter

 
Erste Erfolge für den Steuerzahler-Bund und „Haus & Grund“: Die obersten Finanzbehörden haben die Beschlüsse des BFH in zwei Verfahren zum Anlass genommen, sogenannte Ländererlasse an die Finanzämter herauszugeben. Eigentümer können die Aussetzung der Vollziehung des Wertbescheids beantragen. Dafür müssen sie aber schlüssig darlegen, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Dazu muss jedoch ein fundiertes Gutachten vorgelegt werden.
  • Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und Haus & Grund kommt zu dem Schluss, dass das Bundesmodell verfassungswidrig sei.

Einspruchsverfahren

  • Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids beim zuständigen Finanzamt eingehen
  • Der erste Einspruch ist kostenfrei.
  • Im Einspruchsschreiben müssen der Bescheid genau bezeichnet und die Gründe für den Einspruch dargelegt werden.
  • Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, entweder per Post, Fax, E-Mail oder elektronisch über ELSTER.
  • Folgende Angaben müssen enthalten sein:
    • Name und Adresse des Einspruchführers
    • Steuernummer und Aktenzeichen
    • Name und Adresse des zuständigen Finanzamts
    • Betreff: „Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid vom (Datum)“
    • Begründung des Einspruchs

Einspruchsgründe

  • Fehlerhafte Daten oder Berechnungen im Bescheid, z.B. falsche Grundstücksgröße oder Bodenrichtwert.
  • Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes, insbesondere in Bundesländern, die das Bundesmodell oder ähnliche Modelle anwenden.
  • Mögliche Gründe:
    • Fehler in den verwendeten Daten (z.B. Bodenrichtwert, Grundstücksgröße)
    • Fehlerhafte Werte in der eigenen Grundsteuererklärung
    • Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes

Einspruchsprüfung

  • Der Bescheid wird vom Finanzamt erneut geprüft.
  • Sollte das Finanzamt den Einspruch ablehnen, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht.
  • Bei laufenden Musterklagen oder Verfassungsbeschwerden könnten Bescheide unter Vorbehalt gestellt werden.
  • Es wird empfohlen, Einspruch einzulegen, um sich rechtlich abzusichern, falls das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt werden sollte.
Wichtig ist, dass Eigentümer die Fristen beachten und sorgfältig prüfen, ob ein Einspruch in ihrem Fall sinnvoll ist. Die endgültige Klärung der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer wird voraussichtlich erst durch höchstrichterliche Entscheidungen erfolgen.
 

Zahlung der Grundsteuer trotz Einspruch

 

  1. Trotz eines eingelegten Einspruchs gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid müssen Sie die Grundsteuer zunächst zahlen.
  2. Die Finanzämter stellen den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, auch wenn Einsprüche eingelegt wurden.
  3. Die Städte und Gemeinden können somit die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und Grundsteuerbescheide versenden.
  4. Sollten Einsprüche zugunsten der Bürger entschieden werden, erlässt das Finanzamt geänderte Bescheide und stellt den Kommunen neue Messbeträge zur Verfügung.
  5. Diese Änderungen werden von den Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.
  6. Bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, gewähren die Finanzämter in der Regel Verfahrensruhe.

Urteile – Grundsteuer 2025

Es gibt bisher noch keine endgültigen Urteile gegen die neue Grundsteuer 2025, aber es wurden bereits einige Musterklagen eingereicht. Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben mehrere Musterklagen unterstützt, die bei verschiedenen Finanzgerichten eingereicht wurden:

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Az. 3 K 3142/23
  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Az. 4 K 1205/23
  • Finanzgericht Köln: Az. 4 K 2189/23
  • Finanzgericht Düsseldorf: Az. 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr

Diese Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell.

Es sind zahlreiche weitere Verfahren anhängig, die sich gegen die neue Grundsteuer richten. Das Ziel vieler Kläger ist es, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Insgesamt zeigt sich, dass die rechtliche Situation noch nicht abschließend geklärt ist. Eigentümer haben derzeit die Möglichkeit, Einspruch gegen ihre Feststellungsbescheide einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um von möglichen positiven Gerichtsentscheidungen profitieren zu können.