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Neben den zahlreichen neuen Verboten und Gesetze in Bezug auf Heizungen durch den Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und die Grünen, gibt es für das Jahr 2022 noch eine Rückerstattung als Heizkostenzuschuss für Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz. Bei mindestens einem Einkauf der Brennstoffe zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 für zu hohe Preise, kann eine Erstattung von bis zu 2.000 € beantragt werden.
Referenzpreise für Öl, Flüssiggas, Kohle und Pellets Heizkostenzuschuss
Die Referenzpreise wurden für das Jahr 2021 vom Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt. Anhand der Referenzpreise aus 2021 wird der Heizkostenzuschuss für 2022 berechnet. Hat man im Jahr 2022 neue Brennstoffe mit einer offiziellen Rechnung für mindestens den doppelten Preis eingekauft, hat man Anspruch auf den Heizkostenzuschuss und kann eine Erstattung von 100 bis 2.000 € bekommen. Der Zuschuss muss mindestens 100 € sein, damit das Geld überhaupt ausgezahlt wird.
Brennstoff | Referenzpreis 2022 | Mindestpreis für Härtefälle |
Flüssiggas (LPG) | 57 ct/l | 114 ct/l |
Heizöl | 71 ct/l | 142 ct/l |
Hackschnitzel | 11 ct/kg | 22 ct/kg |
Holzbriketts | 28 ct/kg | 56 ct/kg |
Holzpellets | 24 ct/kg | 48 ct/kg |
Kohle/Koks | 36 ct/kg | 72 ct/kg |
Scheitholz/Holz | 85 Euro/Raummeter | 170 Euro/Raummeter |
Maximal kann der Heizkostenzuschuss 80 % der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstatten. Dafür stehen insgesamt 1,8 Milliarden Euro von Bund zur Verfügung. Entscheidend dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum des Brennstoffs.
Berechnung der Entlastung durch einfache Formel
Um den Heizkostenzuschuss zu berechnen, muss man die Differenz zwischen dem doppelten Referenzpreis und Einkaufspreis bestimmen. Dazu kommt, dass nur 80 % der Mehrkosten erstattet werden, daher ergibt sich ein Faktor 0,8 für Erstattung der Kosten. Bei der Berechnung die „Punkt vor Strich Rechnung“ nicht vergessen, also zuerst den doppelten Referenzpreis ausrechnen oder einsetzten. Dazu kommt noch eine Besonderheit, dass nur beheizte Wohnfläche einen Zuschuss erhält. Damit sind z.B. Flächen wie Lager oder Büros gemeint, die nicht als Wohnfläche gelten. Ein Flur ohne eigene Heizung zählt zu der beheizten Wohnfläche dazu.
(Einkaufspreis – 2 × Referenzpreis) × Brennstoffmenge × 0,8 = Erstattung
Beispiele für Heizkostenzuschuss:
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Heizöl 71 Cent pro Liter: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl im Jahr 2022 für einen Preis von 1,60 Euro/l. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (0,71 × 2 = 1,42 < 1,60). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe (80 %) von
(1,6- 2 × 0,71) × 3000 × 0,8 = 432 Euro
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Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm: Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und kauft 4.000 kg im Jahr 2022 für 0,70 Euro/kg. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe (80 %) von
(0,7- 2 × 0,24) × 4000 × 0,8 = 704 Euro
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Flüssiggas (LPG) 57 Cent pro Liter: Ein Haushalt heizt mit Flüssiggas (LPG) und kauft 3.000 Liter im Jahr 2022 für 0,88 Euro/Liter. Da der Preis nicht über dem doppelten Preis von 1,14 € pro Liter liegt, besteht kein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Die Länder verweisen auf einen offiziellen Rechner, um zu bestimmen, ob ein Antrag gültig ist. Auch wenn man eine Wärmepumpe oder eine weitere Heizung hat, ist man berechtigt eine Erstattung für die oben genannten Brennstoffe zu erhalten.
Vermieter und Wohngemeinschaften
Wer darf den Antrag für den Heizkostenzuschuss 2022 stellen und wer erhält die Auszahlungen der Erstattung durch den BUND?
Die Entlastung durch den Heizkostenzuschuss betrifft sowohl die Eigentümer von Heizungsanlagen, als auch die Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder einen der anderen Brennstoffen beheizt wird. Berechtigt für den Antrag der Heizkostenerstattung ist im Allgemeinen der Besitzer der Heizungsanlage.
Wenn die Heizung der Privathaushalte zentral durch Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind diese Vermieter bzw. diese WEG antragsberechtigt. Der Heizkostenzuschuss muss durch den Vermieter an die Mieter oder wer auch immer die Heizkosten bezahlt hat, weiterleiten und erklären, dass er die erhaltene Förderung weitergegeben hat. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden, wenn diese keine eigene Heizung mit den genannten Brennstoffen besitzen.
Die Betreiber von alten Heizungen werden also nicht vollständig vergessen. Der Zuschuss könnte einigen Haushalten und Vermietern helfen, eine neue Heizung zu kaufen, die dem Energiestandard D und damit der Ökodesign-Verordnung entspricht.
Antragstellung für Erstattung über Online-Portale
Die Anträge werden bei den Bundesländern eingereicht. Einige Länder haben die nötige IT-Infrastruktur noch nicht vollständig eingerichtet. Lebt man in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, kann man über den offiziellen Rechner seine Daten eintragen und direkt im Anschluss einen Antrag stellen.
Ab 08.05.2023 sind hier auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen verfügbar.
Für Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ministerien/Behörden.
- Bayern soll ab dem 15.05.2023 die Anträge über eine Webseite annehmen.
- Berlin nimmt sich ebenfalls eine Ausnahme und nimmt die Anträge über die Investitionsbank Berlin bereits seit dem 31.01.2023 an und nur noch bis zum 20.10.2023. Die Anträge sind im Moment pausiert, da die IT-Systeme umgestellt werden (Stand: 04.05.2023)
- Nordrhein-Westfalen (NRW) hat für den Start der Anträge nur den Mai genannt, kein genaueres Datum.
Die offizielle Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier. Das Ministerium um Robert Habeck hat in der aktuellen Energiekrise bereits viele Erstattungen und Soforthilfen herausgegeben, um die Haushalte zu unterstützen. Ob das der richtige Weg ist und nicht zu einem Freifahrtschein für überhöhte Energiepreise führt, wird die Zukunft zeigen.
Anträge über Papier, also ohne eine Webseite, sollen nur in Ausnahmefällen angenommen werden. Die neuen Systeme mit BUND.ID und weiteren offiziellen Online-Identitäten sollen vermehrt genutzt werden. Ein Vorstoß der EU und Deutschland im Zuge der Digitalisierung. Die Energiepreispauschale von 200 Euro für Studenten und Fachschüler wurde ebenfalls mit der BUND.ID und weiteren Methoden (Elster ID) ausgezahlt.
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