Business-Leaders
Kaminofen-Verbot ab 2024 – das nächste Verbot im Heizungsgesetz soll die Kaminöfen betreffen. Robert Habeck – Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland plant weitere Verbote für das Heizen. Das Heizen mit mit dem Brennstoff Holz – in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz – soll ebenfalls unter die Heizverbote fallen. Grundlage aller Verbote ist das Gebäudeenergiegesetz. Die Grundlagen für die Vorschriften, wie man noch heizen darf – werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – geleitet durch Robert Habeck – festgelegt. Die Hauseigentümer sind dabei aufgerufen, ihre Heizungsanlagen zu sanieren und müssen dabei verschiedene Vorschriften beachten.
Kaminofen – Das Verbot wegen Feinstaubbelastung
Nach den bereits von Robert Habeck und den Grünen festgeschriebenen Vorschlägen soll es Verbote für Ölheizungen und Gasheizungen geben, diese sollen vorrangig durch Wärmepumpen ersetzt werden. Mit der Begründung der begrenzten Verfügbarkeit von Holz, sollen Pelletheizungen, Heizungen die mit Hackschnitzeln betrieben werden und auch der Kamin der mit Scheitholz betrieben wird – unter das Heizungsverbot fallen.
Bundes-Immissionsschutzverordnung
Kaminöfen fallen unter die Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), diese stellt die Grundlage für einzuhaltende Grenzwerte für Feinstaub. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Die Besitzer von Kaminöfen müssen hier die festgesetzte Frist beachten, und haben bis zum 31.12.2024 Zeit entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Kaminöfen (oder Holzöfen) dürfen danach nicht mehr betrieben werden, wenn diese die neuen Grenzwerte nicht erfüllen. Die Verordnung gilt für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen.
Kaminofen oder Holzofen – die neuen Grenzwerte
Kaminöfen müssen die Vorgaben der festgelegten Grenzwerte erfüllen. Eine entsprechende Bescheinigung kann der Schornsteinfeger oder der Hersteller austellen. Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft abgeben. Kaminöfen die diese Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet werden.
Feinstaub ist ein Teil des Schwebstaubs. Die aktuelle Definition des Feinstaubs geht zurück auf den im Jahr 1987 eingeführten National Air Quality-Standard for Particulate Matter der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA. Als Feinstaub (PM10) wird der Staub bezeichnet, dessen Korngröße kleiner als zehn Mikrometer (das sind zehn Millionstel Meter) ist.
Nicht von dieser Regelung betroffen sind (*Quelle: Droff-Kaminofen):
- Badeöfen
- Grundöfen
- Einzelraumfeuerungsanlagen (Wärmespeicherofen)
- Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten
- historische Öfen und Kamine (vor 1950 errichtet oder hergestellt
- offene Kamine
Austauschfristen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen
- Baujahr bis 1974: Frist endete am 31. Dezember 2014
- Baujahr zwischen 1975 und 1984: Frist endete am 31. Dezember 2017
- Baujahr zwischen 1985 und 1994: Frist endete am 31. Dezember 2020
- Baujahr zwischen 1995 und 21. März 2010: Frist endet am 31. Dezember 2024
Sondergenehmigung zum Betrieb von Feuerungsanlagen – die nicht den Anforderungen der BImSchV entsprechen.
- offene Kamine
- historische Kaminöfen
- Herde
- Badeöfen
- Grundöfen
- handwerklich vor Ort eingesetzte Grundöfen (Kachelöfen)
- mobile Feuerstätten
Kaminöfen – heizen mit Holz
Oliver Scheel von Wetter.de informiert; (*Auszug): „Holz ist ein begrenzter Rohstoff. Wenn die Waldfläche insgesamt nicht zunimmt, ist die Verbrennung nicht kohlenstoffneutral“, sagte Andreas Eisold im Gespräch mit dem Autor. „Würde der globale Energiebedarf nur mit Holz gedeckt, wären die Wälder der Welt nach einem Jahr nahezu ausgelöscht“, heißt es in einer aktuellen Aussendung mehrerer Umweltverbände. Holz dürfe deshalb nur in Ausnahmefällen zum Heizen genutzt werden, wenn es keine Alternative gebe. „Wenn die Nachfrage nach Pellets weiter steigt, reichen die heimischen Sägereste absehbar nicht aus und es muss verstärkt auf Importe zurückgegriffen werden. In vielen Pellet-Exportländern wie Estland oder Rumänien mehren sich bereits jetzt Berichte über Einschläge in artenreichen Naturwäldern.“
Zusatzbelastungen beim Feinstaub
„Eine einzelne Anlage stellt kein Problem dar, es sei denn die direkten Nachbarn haben ein Problem damit. Aber wenn viele Holzheizungen eingesetzt werden, dann ist das eine relevante Zusatzbelastung. Das geht auf Kosten der Gesundheit und das ist aus Sicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar“, sagt Eisold. „Bei der Verbrennung von Holz werden gesundheitsgefährdende Schadstoffe freigesetzt, wie Feinstaub, Dioxine, Furane. Die Feinstaubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen, wie z. B. Kaminen, die in erster Linie in Privathaushalten installiert sind, haben einen erheblichen Anteil an den Gesamt-Feinstaubemissionen in Deutschland. Holzöfen und Heizkessel für feste Brennstoffe stoßen mehr Feinstaub aus als die gesamten Motoren im Straßenverkehr“, so das UBA weiter.
Heizen mit Holz – die schlechteste aller Heiz-Optionen
Prof. Dr.-Ing. Achim Dittler – Institutsleiter am Institut für Mechanische Verfahrenstechnik und Mechanik und Leiter der Arbeitsgruppe Gas-Partikel-Systeme wettert gegen das Heizen mit Holz. Sicher und schadenfrei mit Holz heizen? Das gibt es nicht wirklich, sagt er. In einem Gastbeitrag in der FAZ schreibt der Partikelexperte, dass das Heizen mit Holz „die schlechteste aller Heiz-Optionen“ sei. Es werde nicht nur CO₂ ausgestoßen, sondern die Luft in Wohngebieten werde dadurch schädlich gemacht.
„Nichts verbrennt dreckiger und klimaschädlicher als Holz” Mit diesem markigen Spruch macht der Aerosolforscher Achim Dittler vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in diesen Tagen Stimmung gegen das Heizen mit Holz. Der Grundtenor ist klar: Man sollte jegliche Form von Holzheizungen am besten sofort verbieten. Ein Kommentar von Heinrich Höllerl zur Pseudowissenschaftliche Hetze gegen Holzheizung.
(AH)
Noch kein Kommentar vorhanden.