Das Provisionsverbot für Versicherungsmakler, welches von der EU-Kommission geplant war, ist vorerst gescheitert. Die Entscheidung der Kommission, auf ein solches Verbot zu verzichten, hat heftige Kritik bei Verbraucherschützern hervorgerufen. Sie werfen der EU-Kommission vor, vor der Finanzlobby einzuknicken und die Interessen der Verbraucher zu vernachlässigen. Die Verbraucherschützer betonen, dass weiterhin zu viele teure und ineffiziente Produkte verkauft werden, die die Altersvorsorge der Verbraucher beeinträchtigen. Provisionen und Interessenkonflikte bleiben weiterhin an der Tagesordnung. Die Verbraucherschützer zeigen sich enttäuscht über das Scheitern des Provisionsverbot für Versicherungsmakler und bedauern, dass die Bemühungen der EU-Kommission, die vorhandenen Fehlanreize zu beseitigen, politischem Widerstand zum Opfer gefallen sind. Verbraucherschützer kritisieren die Entscheidung und argumentieren, dass durch Provisionen Interessenkonflikte weiterhin bestehen bleiben. Sie sehen in der Entscheidung eine Einflussnahme der Finanzlobby und befürchten, dass der Verkauf von Produkten im Vordergrund stehen könnte, anstatt eine unabhängige Beratung zu gewährleisten.

Provisionsverbot für Versicherungen zunächst gescheitert

EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness erklärte, dass die Kommission vorerst auf ein Provisionsverbot verzichten werde. Stattdessen sollen andere Maßnahmen, wie mehr Transparenzpflichten in Betracht gezogen werden. Diese Entscheidung erfolgte aufgrund des Drucks aus der Finanzbranche und verschiedenen EU-Regierungen, darunter auch der deutsche Finanzminister Christian Lindner von der FDP. Lindner hatte sich mehrfach in Brüssel für den Erhalt des Status quo eingesetzt. Das Provisionsverbot konnte unter anderem dank des schnellen Eingreifens des deutschen Finanzministeriums und der FDP-Fraktion vorerst gestoppt werden konnte. Ein Verbot von Provisionen hätte vielen Bürgern den Zugang zu professioneller Finanzberatung verschlossen. Bundesfinanzminister Christian Lindner und die meisten EU-Finanzminister unterstützen diese Entscheidung, da sie der Ansicht sind, dass ein Provisionsverbot die Beratungskosten erhöht und die Wahlfreiheit der Kunden einschränkt. Sie betonen die Bedeutung einer privaten Altersvorsorge und die Notwendigkeit, den Kunden verschiedene Optionen zu bieten. Die Entscheidung der EU-Finanzminister, gegen ein Provisionsverbot bei Finanzprodukten zu stimmen, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.

Die EU-Kommission hat betont, dass trotz der Ablehnung eines Provisionsverbots für Versicherungsmakler weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes geprüft werden. Hierbei könnte die Transparenz eine wichtige Rolle spielen, um Kunden klare Informationen über Kosten und Provisionen zur Verfügung zu stellen. 

Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Bezug auf Finanzprodukte ergriffen werden. Die Debatte über Provisionsverbote und alternative Ansätze zur Regulierung des Vertriebs von Finanzprodukten wird voraussichtlich fortgesetzt, um den Interessen der Verbraucher gerecht zu werden und gleichzeitig einen funktionierenden Finanzmarkt zu gewährleisten.

EU sucht neue Wege für ein Provionsverbot für Versicherungsmakler
EU sucht neue Wege für ein Provionsverbot für Versicherungsmakler

EU will sucht neue Wege, um das Provisionsverbot durchzusetzen

Die EU-Kommission hat beschlossen vorerst kein Provisionsverbot für Finanzberater einzuführen. Stattdessen plant sie, Interessenkonflikte auf andere Weise anzugehen. Die Entscheidung der Kommission wurde von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und der Bankenlobby begrüßt, da diese befürchten, dass ein solches Verbot Kleinanleger davon abhalten würde, in den Kapitalmarkt zu investieren.

In Deutschland verdienen Anlageberater ihr Geld durch Provisionen, die sie auf den Verkauf von Fonds und Versicherungspolicen aufschlagen. Verbraucherschützer fordern seit Langem ein Verbot dieser Praxis und die Einführung unabhängiger Honorarberatung. Sie sehen die Provisionen als intransparent und zu hoch an. Die Niederlande haben bereits 2014 ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler eingeführt, das als Vorbild dient.

Der offizielle Entwurf der EU-Kommission für die Kleinanlegerstrategie sieht lediglich ein Vergütungsverbot für beratungsfreie Tätigkeiten vor, während Makler weiterhin Versicherungsanlageprodukte gegen Provision vermitteln dürfen. Es sind auch strengere Regelungen für Interessenkonflikte sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten vorgesehen. Die europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA sollen zudem mehr Aufsichtsbefugnisse erhalten.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Entwicklung und sieht seine Arbeit als Vermittlerverband jedoch nicht als abgeschlossen an. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband und die Bürgerbewegung Finanzwende hatten große Hoffnungen auf ein Provisionsverbot, da EU-Kommissarin McGuinness sich in der Vergangenheit als Verbraucheranwältin positioniert hatte. Obwohl kein Provisionsverbot vorgeschlagen wird, will McGuinness die Vorschriften für Provisionen verschärfen, um die Verbrauchern vor Übervorteilung zu schützen. Sie plant eine bessere Auflistung der Kosten und eine verstärkte Kontrolle durch die Finanzaufsicht.

„Wir begrüßen es sehr, dass darin kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist“, so der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute, Michael H. Heinz. „Das ist nicht zuletzt auf unsere intensive Interessenvertretung bei der EU und auf nationaler Ebene zurückzuführen – zuletzt nach Bekanntwerden des Vorentwurfs mit unseren Forderungen an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und an Bundesfinanzminister Christian Lindner.“ 

Michael H. Heinz : „Denn wir halten es für unangemessen, strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind. Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen. Wie auch immer: Der BVK wird sich in die weitere Diskussion einbringen und das anschließende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.“

Der Kommissionsentwurf wird nun zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt . Dieser Abstimmungsprozess wird erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch nehmen.

Trotz des gescheiterten Provisionsverbotes gibt es weitreichende Änderungen

Experten aus der Finanz- und Versicherungsbranche gehen davon aus, dass bedeutende Veränderungen sowohl auf Anleger als auch auf die Finanz- und Versicherungsbranche zukommen werden. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich des Interpretationsspielraums, der zu Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen führen könnte. Die EU-Kommission wird aufgefordert, ihre Vorschläge detaillierter zu formulieren, um Klarheit und Sicherheit für die Unternehmen zu schaffen.

Die EU-Kommission betonte, dass die im Vorfeld durchgeführten Befragungen Argumente für ein generelles Provisionsverbot für Versicherungsmakler geliefert haben. Sie plant, drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln zu überprüfen, ob die gewünschten Verbesserungen eingetreten sind. Sollten weiterhin Praktiken festgestellt werden, die aus Sicht der Kommission den Verbrauchern schaden, könnte ein generelles Provisionsverbot bei Versicherungen spätestens in drei Jahren eingeführt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion und die Regelungen in den kommenden Jahren entwickeln und inwieweit sie die gewünschten Verbesserungen für Anleger und die Finanz- und Versicherungsbranche bringen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die EU-Kommission in drei Jahren einen neuen Versuch für ein Provisionsverbot unternehmen wird, ist somit recht hoch.

Was ist neu an der Kleinanlegerstrategie?

Die neue Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um den Anlegerschutz zu stärken und mehr Europäer zum Investieren zu ermutigen. Die Strategie zielt darauf ab, irreführendes Marketing, Interessenkonflikte von Anlageberatern und hohe Produktkosten anzugehen. Die Kommission möchte sicherstellen, dass Verbraucher besser informiert sind und von Finanzunternehmen einen „faireren Deal“ erhalten.

Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist die Verschärfung der Transparenzpflichten und Verhaltensregeln für Anlageberater. Ein neuer „Best-Interest“-Test sieht vor, dass Anlageberater eine breitere Produktpalette berücksichtigen und das kostengünstigste Produkt empfehlen müssen. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit von Produkten zu verbessern. Die EU-Finanzaufsicht ESMA und die Versicherungsaufsicht EIOPA sollen Benchmarks entwickeln, um nachzuweisen, dass die Kosten eines Produkts gerechtfertigt und angemessen sind.

Die Strategie wird von der Finanzbranche kritisiert, die Widerstand ankündigt und Teile des teilweisen Provisionsverbots für Versicherungen rückgängig machen will. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion und die Umsetzung der Strategie entwickeln werden und inwieweit sie dazu beitragen wird, mehr Bürger in Europa zum Investieren zu ermutigen und gelichzeitig den Anlegerschutz zu verbessern.

Weitere Aspekte der EU-Kleinanlegerstrategie umfassen:

  1. Verbesserung der Informationen für Anleger: Die EU-Kommission strebt an, die Qualität und Vergleichbarkeit der Informationen zu Finanzprodukten zu erhöhen. Hierzu sollen einheitliche Standards für Produktinformationen eingeführt werden, damit Anleger die verschiedenen Angebote besser verstehen und vergleichen können.

  2. Bekämpfung irreführender Werbung: Die Strategie zielt darauf ab, irreführende oder täuschende Werbung für Finanzprodukte zu unterbinden. Die EU-Kommission will sicherstellen, dass die beworbenen Produkte den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen der Anleger entsprechen.

  3. Förderung des digitalen Finanzwesens: Die EU-Kommission erkennt die Bedeutung digitaler Lösungen im Finanzsektor an und will den Zugang zu digitalen Angeboten erleichtern. Hierbei sollen innovative Technologien, wie Künstliche Intelligenz und Blockchain, genutzt werden, um den Anlegern bessere Dienstleistungen anzubieten.

  4. Stärkung der Finanzbildung: Die Strategie sieht vor, die Finanzbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, um ihre finanzielle Kompetenz zu stärken. Durch bessere Kenntnisse und Fähigkeiten sollen Anleger in der Lage sein, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich vor betrügerischen oder risikoreichen Angeboten zu schützen.

Auch sieht die Kleinanlegerstrategie vor, dass Vermögensverwalter, Versicherer und Banken in der EU nur dann Fonds und andere Anlageprodukte verkaufen dürfen, wenn diese nachweislich ein gutes oder angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Die Entwicklung objektiver Maßstäbe und Benchmarks durch die Aufsichtsbehörden Esma und Eiopa soll sicherstellen, dass Anlageprodukte transparent bewertet werden können.

Falls einem Anleger unangemessene Kosten in Rechnung gestellt werden, sieht die Richtlinie eine Entschädigung für die betroffenen Anleger vor. Dies soll sicherstellen, dass Anleger angemessen geschützt werden und im Falle von unangemessenen Kosten eine angemessene Entschädigung erhalten.

Diese Maßnahmen sollen insgesamt dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger zu stärken, den Schutz der Verbraucher zu verbessern und die Effizienz und Transparenz der Finanzmärkte in der EU zu erhöhen.

Die zentralen Punkte der EU-Kommission

  1. Verbot von Provisionen für reine Ausführungsgeschäfte: Finanzdienstleister dürfen keine Provisionen mehr verlangen, wenn sie lediglich die Order eines Kunden ausführen, ohne eine Beratung anzubieten. Provisionen für Beratungsleistungen bleiben jedoch erlaubt.

  2. Verbesserte Darstellung von Kosten und Risiken: Das Informationsblatt für Anleger beim Kauf eines Finanzprodukts muss sämtliche Kosten und Risiken prominent auf der ersten Seite darstellen, um Transparenz zu gewährleisten.

  3. Neuer Test für Anlageberater: Anlageberater müssen dem Kunden eine breitere Produktpalette anbieten, einschließlich mindestens eines Produkts ohne zusätzliche Leistungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Berater im besten Interesse des Kunden handelt.

  4. Entwicklung objektiver Maßstäbe: Die Aufsichtsbehörden Esma und Eiopa sollen Benchmarks für jedes Anlageprodukt entwickeln, um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu kennzeichnen. Abweichungen von diesen Benchmarks können dazu führen, dass das betreffende Produkt nicht zugelassen wird. Stärkere Kontrolle von Finfluencern: Die Aktivitäten von Finfluencern, (selbstständigen Unternehmern, die in Internetvideos zum Kauf von Finanzprodukten aufrufen) sollen stärker kontrolliert werden. Unternehmen, deren Produkte von Finfluencern beworben werden, haften für irreführende Angaben und die daraus entstandenen Schäden.

  5. Vereinfachter Kaufprozess für erfahrene Anleger: Erfahrene Anleger müssen künftig weniger Formulare ausfüllen, was den Kauf neuer Produkte erleichtert.

Anzumerken wäre, dass der Kommissionsentwurf noch von verschiedenen Institutionen, wie dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedstaaten, beschlossen werden muss. In den folgenden Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen können noch weitreichende Veränderungen erwartet werden.

Wieviel Provision bei Versicherungen verdient der Makler?

Wieviel Provision bei Versicherungen für den Versicherungsmakler drin ist war wohl immer ein Mythos. Die genauen Provisionssätze können in der Tat von verschiedenen Faktoren abhängen. Im Versicherungsbereich werden Provisionen in der Regel in Prozent des Versicherungsbeitrags oder der Bewertungssumme berechnet. Hier sind einige spezifischere Beispiele für Provisionssätze in verschiedenen Versicherungsbereichen:

Sachversicherungen:

    • Haftpflichtversicherung: Ca. 15% – 20% des Jahresbeitrags
    • Hausratversicherung: Ca. 20% – 25% des Jahresbeitrags
    • Rechtsschutzversicherung: Ca. 15% – 20% des Jahresbeitrags
    • Unfallversicherung: Ca. 15% – 20% des Jahresbeitrags
    • Wohngebäudeversicherung: Ca. 20% – 25% des Jahresbeitrags

 Lebensversicherungen:

      • Kapitallebensversicherung: Ca. 2% – 4% der Bewertungssumme
      • Risikolebensversicherung: Ca. 2% – 4% der Bewertungssumme
      • Private Rentenversicherung: Ca. 2% – 5% der Bewertungssumme
      • Berufsunfähigkeitsversicherung: Ca. 2% – 5% der Bewertungssumme

Zu beachten ist, dass dies nur grobe Schätzungen sind und die tatsächlichen Provisionssätze von Unternehmen zu Unternehmen und von Vermittler zu Vermittler unterschiedlich sein können.

Provisionsverbot: Verbände wehren sich gegen die EU-Entscheidung

Die geplante Reform der EU-Kommission, insbesondere das Provisionsverbot für „Execution only“-Geschäfte, stößt bei vielen Verbänden der Finanz- und Versicherungsbranche auf Widerstand. Diese Verbände argumentieren, dass sie bereits mit einer Vielzahl von Vorschriften und Informationspflichten konfrontiert sind und dass die geplante Reform noch weiter geht.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beispielsweise kritisiert, dass die Branche bereits mit einer Vielzahl von Regulativen konfrontiert ist und dass die geplanten Maßnahmen noch mehr Belastungen bedeuten würden. Der Deutsche Derivateverband (DDV) hofft sogar darauf, das geplante Provisionsverbot für „Execution only“-Geschäfte rückgängig zu machen, da Provisionen aus seiner Sicht einen Mehrwert oder zusätzlichen Service für den Anleger bieten können.

Auch der Deutsche Fondsverband (BVI) und die konservative EVP-Fraktion im Europaparlament äußern Kritik an der Reform. Der BVI lehnt das Provisionsverbot im beratungsfreien Vertrieb ab und sieht die zusätzlichen Anforderungen an die Provisionsberatung als überflüssig an. Die EVP-Fraktion bemängelt, dass die Reform nicht zu einer substantiellen Verringerung der Formulare für Anleger führt und dass die Chance zum Bürokratieabbau verpasst wurde.

Diese unterschiedlichen Meinungen und Interessen werden voraussichtlich in den weiteren Beratungen und Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die geplanten Maßnahmen letztendlich durchsetzen oder angepasst werden.

Der Versicherungsmarkt braucht klare Regeln – auch ohne Provisionsverbot

Die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarkts hat laut einer neuen Studie zu einer Vielzahl von Produkten und exzessiven Kosten geführt. Professor Hermann Weinmann vom Institut für Finanzwirtschaft an der Hochschule Ludwigshafen kritisiert, dass die Bemühungen der Aufsichtsbehörden und der Politik nicht ausreichend seien. Er betrachtet die Deregulierung als eine der größten politischen Fehleinschätzungen im Wettbewerbsumfeld des Versicherungsmarkts.

Weinmann untersucht regelmäßig die Bilanzkennzahlen deutscher Lebensversicherer und kritisiert insbesondere die hohen Kosten einiger Anbieter. In seiner aktuellen Analyse, die in der „Zeitschrift für Versicherungswesen“ veröffentlicht wird, plädiert er für eine umfassende Regulierung von Produkten und Kosten, bei der die Regeln im Voraus festgelegt werden. Er ist der Ansicht, dass das Kostenproblem nicht allein durch Information der Verbraucher oder Überprüfungen durch die Aufsichtsbehörden gelöst werden kann.

Laut Weinmann beschränkt sich das Kostenproblem nicht nur auf Provisionen, die an große Vertriebsorganisationen gezahlt werden. Ein Provisionsverbot würde seiner Meinung nach nicht ausreichen. Stattdessen sollte eine Regulierung alle Abschlusskosten umfassen, einschließlich der Kosten für Antrags- und Risikoprüfung, Werbung und Schulungen von Vertriebsmitarbeitern.

Das Ausmaß der Probleme lässt sich anhand der erweiterten Betriebskostenquoten der Versicherer ablesen, die den Anteil der Kundenbeiträge widerspiegeln, der für die genannten Aktivitäten und weitere Betriebskosten verwendet wird. In seiner letzten Analyse der zwölf größten Lebensversicherer in Deutschland identifizierte Weinmann beispielsweise Generali Deutschland Leben und Axa Leben als Anbieter mit vergleichsweise hohen Kosten. Im Jahr 2021 lagen ihre erweiterten Betriebskostenquoten bei 16,7 Prozent bzw. 12,2 Prozent.

Weitere Untersuchungen zeigen jedoch, dass es unter den mittelständischen Lebensversicherern sogar noch gravierendere Fälle gibt. Hier wurden erweiterte Betriebskostenquoten von bis zu 32,1 Prozent festgestellt. Weinmann nennt in der Studie keine konkreten Namen, da die Daten für das Jahr 2022 noch nicht in allen Fällen vorliegen. Er betont jedoch, dass das Kostenproblem kein vorübergehendes Phänomen ist.

Provisionsverbot bei Versicherungen – Die Bafin soll es nun richten

Die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat durch ein kürzlich veröffentlichtes Merkblatt zu den Wohlverhaltenspflichten in der Lebensversicherung versucht, „Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb“ zu verhindern. Experten betrachten dies jedoch als unzureichende Lösung. Ursprünglich hatte die Finanzaufsicht beabsichtigt, die Vertriebskosten zu begrenzen, wurde jedoch von der Politik ausgebremst. Die Bafin soll nun im Nachhinein Anbieter mit überhöhten Kosten identifizieren und sie zum Umdenken bewegen.

Die Versicherungsunternehmen selbst haben gemischte Reaktionen. Des Branchenverband GDV begrüßt es, dass die Bafin sich mit überhöhten Provisionen auseinandersetzt und gegen schwarze Schafe vorgeht. Problematisch findet sie jedoch die Erwartung der Bafin, dass Versicherte bei vorzeitiger Vertragskündigung keine Einbußen erleiden sollten.

Versicherungsexperten halten eine stärkere Regulierung für unumgänglich. Seit der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarkts im Jahr 1994 hat sich eine Vielzahl von Lebensversicherungsprodukten entwickelt. Bei einigen Anbietern sei die Kostendisziplin verloren gegangen, da sie im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen wollen. Ein weiteres Problem sei, dass Verbraucher heute oft nicht erkennen können, welches Produkt für sie am vorteilhaftesten ist. Die qualitativen Merkmale der Produkte seien so unterschiedlich, dass eine Analyse oft Expertenwissen erfordere. Zudem seien bei vielen Produkten, insbesondere Fondspolicen, die Leistungen in der Zukunft noch nicht festgelegt. Die von den Versicherern bereitgestellten Rechenbeispiele würden so große Spannweiten aufweisen, dass eine aussagekräftige Vorsorgeplanung und ein sinnvoller Vergleich mit anderen Angeboten nicht möglich seien.

Die Versicherungs- und Finanzexperten betonen die Notwendigkeit einer umfassenderen Regulierung, die nicht nur die Provisionen betrifft, sondern auch alle Abschlusskosten und anderen betrieblichen Kosten umfasst. Sie argumentieren, dass ein Provisionsverbot für Versicherungsmakler allein nicht ausreicht, um das Kostenproblem zu lösen. Eine solche Regulierung sollte im Voraus festgelegte Regeln für Produkte und Kosten beinhalten, anstatt nur auf Informationen für Verbraucher oder nachträgliche Aufsichtsprüfungen zu setzen.

Die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarkts führt insgesamt zu einer unübersichtlichen Produktlandschaft und hohen Kosten für die Endkunden. Eine stärkere Regulierung und Transparenz werden gefordert, um den Verbraucherschutz zu verbessern und die Auswahl von Versicherungsprodukten zu erleichtern.

 

JDC AG – Ein bedeutender Player der Finanzbranche zum Provisionsverbot 

Die Jung, DMS & Cie. AG (JDC AG) ist ein erfahrener Akteur im Bereich Finanz- und Versicherungsvertrieb und setzt sich für eine leistungsgerechte Vergütung für die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen ein. Das Unternehmen begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der EU-Kommission, das Provisionsverbot für Versicherungsmakler vorerst nicht einzuführen.

Die JDC AG entstand im September 2003 durch den Zusammenschluss der Dr. Jung & Partner GmbH, der DMS Deutsche Maklerservice AG und der Finanzplan Fonds-Marketing GmbH. Die Wurzeln des Unternehmens als Finanzdienstleister reichen jedoch bis ins Jahr 1958 zurück, als die Dr. Jung & Partner GmbH gegründet wurde. Mit über 60 Jahren Poolerfahrung verfügt die JDC AG über eine solide Basis.

Als führende Service- und Technologieplattform für den Finanz- und Versicherungsvertrieb bietet die JDC AG ihren Vertriebspartnern modernste Prozess- und Beratungstechnologie, spezialisierte Kompetenzcenter sowie ein erfahrenes Produktmanagement in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Beteiligungen, Finanzierungen und Haftungsdach. Das Unternehmen unterstützt Makler, Berater und Vertriebe mit seinen Dienstleistungen und Technologien.

„Als JDC (Jung, DMS & Cie. AG) treten wir weiter für die Freiheit in der Wahl der Vergütungsform ein: Makler und Kunden sollen individuell und situativ entscheiden können, ob gegen Provision oder Honorar beraten wird.“

Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie

Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS & Cie. AG / Bildrechte: Jung, DMS & Cie.
Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS & Cie. AG / Bildrechte: Jung, DMS & Cie

 

JDC Group: Plattform für Advisortech & Bancassurance

Die Zukunft des modernen Finanzvertriebs ist persönlich und digital.

Die JDC Group steht für intelligenten Finanzvertrieb, gepaart mit neuen Beratungstechnologien in Zeiten der Digital Natives. Der Claim „BEST ADVICE. BETTER TECHNOLOGY“ unterstreicht diesen Anspruch, gerade als führende Plattform die größten Effizienzen und Vorteile für die Partner zu hebenIm Geschäftsbereich „Advisortech“ bietet die Jung, DMS & Cie.-Plattform moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für Kunden und Berater. Während viele Vertriebe und Vertriebspartner den technologischen Wandel als Problem und die jungen Fintech-Firmen als neue Wettbewerber sehen, sieht JDC den Faktor „Technologie“ als große Chance. Lösungen aus dem Geschäftsbereich „Advisortech“ werden Beratern zukünftig helfen, ihre Kunden noch besser zu betreuen und im Ergebnis mehr Umsatz zu generieren. Im Segment „Advisory“ vermittelt JDC über die FiNUM.-Gruppe Finanzprodukte an private Endkunden über freie Berater, Vermittler und Finanzvertriebe.

 

Unternehmensporträt der JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen.

Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungs- Kunden.

Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können.

Rund 300 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,5 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von 850 Millionen Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum.

JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG-Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

 

Zum Unternehmen…

Gründungsdatum: 26.01.2004
ISIN / WKN / Kürzel: DE000A0B9N37 / A0B9N37 / JDC
Marktsegment: Scale (Open Market)
Ende des Geschäftsjahres: 31.12.
Rechnungslegungsart: Jahresabschluss nach IFRS
Anzahl der Aktien: 13.668.461 Stück
Grundkapital: 13.668.461 Euro

Vorstand
Dr. Sebastian Grabmaier: Vertrieb, Produkte, Investor Relations, Legal & Compliance
Ralph Konrad: Operations, Finanzen, M&A
Stefan Bachmann: Bancassurance, Marketing, Personal

Aufsichtsrat
Jens Harig (Vorsitzender)
Prof. Dr. Markus Petry (stellv. Vorsitzender)
Claudia Haas
Markus Drews
Dr. Igor Radovic
Dr. Peter Boße

Aktionärsstruktur (Stand: 10.02.2023)
Aktionär: Aktien aktuell in %
Great-West Lifeco: 26,9 %
Management: 11,1 %
Versicherungskammer Bayern: 6,0 %
Freefloat: 51,0 %
JDC-eigene Anteile: 5,0 %

Angaben zu Handelsdaten
Spezialist: ICF BANK AG
Antragsteller: Flatex Bank AG
Capital Market Partner: Krammer Jahn Rechtsanwälte PartG mbB
Designated Sponsor: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG

 

Finanzbranche will eine Neuordnung des Lebensversicherungsmarkts

Professor Weinmann vom Institut für Finanzwirtschaft an der Hochschule Ludwigshafen schlägt vor, dass die Bundesregierung aktiv wird und eine Zweiteilung des Lebensversicherungsmarkts in Erwägung zieht. Seiner Meinung nach könnte der Gesetzgeber eine umfassende Produkt- und Kostenregulierung für staatlich geförderte private Altersvorsorgeprodukte einführen, während den Lebensversicherungsunternehmen bei nicht geförderten Produkten weiterhin Freiheit gewährt wird.

Diese Zweiteilung würde es Verbrauchern ermöglichen, selbst zu entscheiden, welche Variante sie wählen möchten. Weinmann hofft, dass die „Fokusgruppe private Altersvorsorge„, die derzeit vom Bundesfinanzministerium eingesetzt wurde und Reformen sowie Alternativen zur kritisierten Riester-Rente prüft, eine rasche Lösung vorantreibt. Ihm liegt daran, dass die Lebensversicherung weiterhin als wichtiges Instrument zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos in der privaten Altersvorsorge erhalten bleibt.

Diese Maßnahme würde eine gezielte Regulierung und Kontrolle der staatlich geförderten Produkte ermöglichen, während den Lebensversicherungsunternehmen mehr Spielraum für Innovationen und verschiedene Angebote auf dem nicht geförderten Markt gegeben wird. Es wird darauf abgezielt, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl den Verbraucherschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherungsbranche berücksichtigt.

Digitalisierung und KI fordern ihren Tribut

Die Digitalisierung hat in der Finanzbranche zu Veränderungen geführt und wird weiterhin einen erheblichen Einfluss haben. Eine der Auswirkungen ist die potenzielle Verdrängung von Finanzberatern und Maklern durch digitale Lösungen. Durch den Zugang zu Online-Banking, mobilen Anwendungen und automatisierten Investitionsplattformen haben Kunden nun die Möglichkeit, viele Finanzdienstleistungen selbstständig und ohne direkte Unterstützung von Beratern durchzuführen.

Diese digitalen Plattformen bieten eine Vielzahl von Funktionen, die es den Nutzern ermöglichen, Konten zu eröffnen, Überweisungen durchzuführen, Investitionen zu tätigen und ihre finanzielle Anlagen zu verwalten. Darüber hinaus bieten sie oft Tools zur Risikobewertung, Anlageberatung und Portfolioverwaltung an.

Die zunehmende Verbreitung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen ermöglicht es diesen Plattformen, personalisierte Empfehlungen und maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die zuvor möglicherweise den Diensten von Finanzberatern vorbehalten waren. Dies kann zu einer Reduzierung der Nachfrage nach persönlicher Finanzberatung führen.

Anzumerken bleibt, dass nicht alle Kunden auf eine vollständig digitale Erfahrung umsteigen möchten. Einige Kunden bevorzugen nach wie vor den persönlichen Kontakt und schätzen die individuelle Beratung und Unterstützung durch Finanzexperten. In solchen Fällen kann die Rolle von Finanzberatern und Maklern weiterhin relevant sein, insbesondere bei komplexen finanziellen Angelegenheiten oder bei der Suche nach spezialisierten Produkten und Dienstleistungen.

Es ist wahrscheinlich, dass sich die Finanzbranche in eine Richtung entwickeln wird, in der digitale Lösungen und persönliche Beratung nebeneinander existieren. Unternehmen, die in der Lage sind, eine Kombination aus Technologie und persönlichem Service anzubieten, werden wahrscheinlich erfolgreich sein und auch in der Zukuft den unterschiedlichen Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Digitalisierung zweifellos die Finanzbranche verändert und die Rolle von Finanzberatern und Maklern herausfordert. Kunden haben nun Zugang zu einer Vielzahl von Online-Tools und Plattformen, die es ihnen ermöglichen, viele Finanzdienstleistungen eigenständig durchzuführen. Die Zukunft wird wahrscheinlich eine Kombination aus digitalen Lösungen und persönlicher Beratung in der Finanzbranche bringen.