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Rundfunkbeitrag – Der bisher geheime Plan der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ist an die Öffentlichkeit gelangt. Der Rundfunkbeitrag – früher GEZ-Beitrag – der oft als Zwangsgebühr für ARD und ZDF bezeichnet wird, soll wieder erhöht werden. Die ARD schlägt eine Erhöhung auf 25 Euro monatlich vor. Jährlich nehmen die Rundfunkanstalten bereits über 10 Milliarden Euro vom Gebührenzahler ein, dazu kommen noch die jährlichen Werbeeinahmen. Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat sich zum letzten Mal am 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro pro Monat geändert. Der Beitrag gilt jeweils für die Wohnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtigkeit des Rundfunkbeitrag – ab 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro – bestätigt.
In einer Umfrage wollte die Morgenpost wissen: „Ist der öffentlich rechtliche Rundfunk zu teuer? Bei der Abstimmung haben aktuell (Erstellung des Beitrages) bisher 1665 User abgestimmt. Für: „Ja, das Angbote sollte gekürzt werden – stimmten ca. 77 Prozent der User, Für: „Nein, die Vielfalt sollte erhalten bleiben – stimmten ca. 16 Prozent der User.
Rundfunkbeitrag – die geplanten Erhöhungen
Unter Berufung auf „geheime ARD-Akten“ berichtet das Magazin „Business Insider„, dass die öffentlich-rechtlichen Sender eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags planen – auf bis zu 25 Euro. Nach Informationen über diese „internen Strategiepapiere“ soll für den Zeitraum ab 2025 bis 2028 ein Monatsbeitrag zwischen 20,48 Euro und 25,19 Eurogeplant sein. Sollte es eine Erhöhung auf bis zu 25,19 Euro monatlich geben, dann würde das bedeuten – monatlich pro Haushalt 6,83 Euro mehr – somit würden die ÖRR monatliche Mehreinnahmen von 283.445.000 Euro erhalten. (Jährlich = 3.401.340.000 Euro).
Die Hessisch/Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichtet über die Begründung zur Erhöhung des Beitrages: „Beim Forum Bildungsperspektiven stellte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke große Pläne vor. Der öffentlich-rechtliche Sender wolle mit Streaming-Giganten wie Netflix, Amazon Prime und Co. mithalten. Für dieses Ziel sollen mehrere hundert Millionen Euro in die Entwicklung von Technologie investiert werden“. Bisher nehmen die Rundfunkanstalten jährlich fast 10 Mrd. Euro ein. Nach der geplanten Erhöhung wären das noch einmal 3,4 Mrd. Euro jährlich mehr.
Rundfunkbeitrag – Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine vom Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), dem Deutschlandradio und den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betriebene und nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Sie zieht seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag ein. Grundlage hierfür ist u. a. der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (bis Ende 2012: Rundfunkgebührenstaatsvertrag).
Was bedeutet es nicht rechtsfähig zu sein?
Nichtrechtsfähigkeit ist gegeben, wenn eine Person kein Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Hierzu gehören u. a.: Nicht rechtsfähige Vereine nach § 54 BGB. GbR-Gesellschaften nach den §§ 705 ff.
Sie ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis zum 31. Dezember 2012 bestand. Die GEZ zog von 1976 bis 2012 die Rundfunkgebühren ein. Diese Abgaben entsprachen dem Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und waren im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegt. (*Quelle: Auszug/Wikipedia)
Rundfunkbeitrag – Rechtmäßig oder nicht Rechtmäßig – die Urteile
Nach Angaben des SWR sollen deutschlandweit mehr als 600 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag anhängig sein. Das Landgericht Tübingen hat mit Beschluss vom 16. September 2016 – 5 T 232/16 – eine durch den Beitragsservice initiierte Zwangsvollstreckung zurückgewiesen, da u. a. die Behördeneigenschaft fehle. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. Juni 2017 – I ZB 87/16 – aufgehoben. Der Tübinger Einzelrichter hat sich folgend zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Mit Urteil vom 13. Dezember 2018 – C-492/17-– wurde final die Rechtmäßigkeit bestätigt.
Rundfunkbeitrag – GEZ Schulden – Festsetzungsbescheid
Dr. V. Ghendler – Fachanwalt für Insolvenzrecht informiert über den GEZ-Beitrag (*Auszug): „GEZ Schulden beschäftigen viele Menschen in Deutschland und immer wieder Gerichte. Bei den GEZ Schulden handelt es sich genau genommen um einen pflichtig zu entrichtenden Beitrag, der an die zuständige Landesrundfunkanstalt abzuführen ist. Diese Beitragspflicht entsteht maßgeblich auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.
Falls Sie die GEZ Schulden nicht bezahlen, werden Sie in der Regel zunächst an die Zahlung erinnert. Zahlen Sie hierauf ebenfalls nicht, wird zunächst eine Mahnung folgen. Lassen Sie auch die Mahnung unbeachtet, werden die offenen GEZ Schulden festgesetzt. Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die Verjährung richtet sich den allgemeinen Vorschriften, die hierfür im BGB gelten (§ 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Es gilt also für GEZ Schulden eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Bitte beachten Sie: Die Verjährungsfrist von drei Jahren greift dann nicht, wenn die GEZ Schulden durch einen Festsetzungsbescheid festgestellt wurden.
In einem Festsetzungsbescheid werden die geschuldeten Rundfunkbeiträge und Säumniszuschläge festgesetzt. Die sogenannte Festsetzung des offenen Betrages in einem Bescheid ist die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.
Rundfunkbeitrag – verfassungswidrig?
Die ehemalige NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren kritisierte in ihrer Dissertation „Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“: „.. dass es sich um eine verdeckte Zwecksteuer handelt und der derzeitige Rundfunkbeitrag daher verfassungswidrig sei„. Hermann Eicher, SWR-Justitiar, kritisierte „Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.“
Es sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig. Argumentiert wird verschiedentlich, beispielsweise bezüglich der Zahlungspflicht aller Wohnungsinhaber (Möglichkeit der Rundfunknutzung) und dem Massen-Datenabgleich mit den Melderegistern. Klagen sind beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1700/12 und Az. 1 BvR 2603/12) sowie bei weiteren sieben Gerichten eingereicht worden. Mit Urteil vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag mit Ausnahme der Regelung für Zweitwohnungen für verfassungsgemäß erklärt.
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Gebühren für den öffentlich rechtlichen Rundfunk – Warum?
Jeden Monat zahlt jeder Haushalt in Deutschland Geld für den Rundfunk. Aber warum eigentlich? Braucht es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk heutzutage überhaupt noch? Und was wird mit dem Geld gemacht? Gegen den Rundfunkbeitrag sind verschiedene Petitionen (sowie hier – hier – und hier)gestartet wurden. Unter anderem hat Rechtsanwalt Ralf Ludwig auf einen Volksentscheid hingewiesen, dieser soll in allen 16 Bundesländern in die Wege geleitet werden, und hat das Ziel – die Abschaffung der GEZ und der damit verbundenen Staatsfunkstruktur und Monopolstellung.
Rundfunkgebühren – die Befreiung von der Zahlung
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen – oder einen Widerspruch gegen die Gebühr einzureichen. Notwendig dazu ist ein Antrag den man beim öffentlich-rechtlichen Rundfunkt stellt. Wer kann sich befreien lassen?
- Sozialhilfeempfänger
- Asylbewerber
- Empfänger von Grundsicherung im Alter
- Pflegebedürftige
- Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
- BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
- Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
- Taubblinde Personen
- Empfänger von Blindenhilfe
- Sonderfürsorgeberechtigte
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Rundfunkgebühren und die Ausgaben der Sender
Von den Rundfunkgebühren – die der Beitragszahler monatlich zahlen muss, entfallen – 12,78 Euro auf die ARD, 4,69 Euro auf das ZDF und 0,54 Euro auf das Deutschlandradio. 0,35 Euro erhalten die Landesmedienanstalten (2021). Wie Beitragszahler fragen sich – wo das Geld genau verwendet wird, und wo investiert wird.
Die Gehälter der Intendaten des ÖRR (jährlich – Angaben aus 2021):
- Tom Buhrow (WDR) = 413.000 Euro
- Kai Gniffke (SWR) = 361.000 Euro
- Joachim Knuth (NDR) = 346.000 Euro
- Katja Wildermuth (BR) = 340.000 Euro
- Manfred Krupp (HR) = 305.000 Euro
- Patricia Schlesinger (RBB) 303.000 Euro
- Katrin Vernau (RBB) = 300.000 Euro (Nachfolgerin für Schlesinger)
- Karola Wille (MDR) = 295.000 Euro
- Yvette Gerner (RB) = 281.000 Euro
- Martin Grasmuck (SR) = 245.000 Euro
Skandale – Vetternwirtschaft und Millionen für Ruheständler
Der RBB wurde bereits als „Prunk und Protz-Sender“ bezeichnet. Das fängt mit den Ausgaben für das Büro der Indentantin an, geht über „als Größenwahnsinnig“ bezeichnete Um- und Neubaupläne. Auch Betriebs-Weihnachtsfeier rückten ins Blickfeld. Dazu kam, dass die Dienstverträge der ehemaligen rbb-Intendantin Patricia Schlesinger sind wohl unwirksam waren. (*Merkur). Ehemalige Führungskräfte – wenn diese nur für kurze Zeit für den Sender tätig waren bekommen Millionen Euro für den Ruhestand.
Wie die Welt berichtet, gibt RBB für ehemalige Intendanten und sonstige Führungskräfte, die den Sender verlassen haben, derzeit pro Jahr rund 2,5 Millionen Euro aus. Laut Welt würden von den lebenslangen Sonderrenten sogar Familienmitglieder profitieren, eine Arbeitsrechtlerin hält die Verträge für sittenwidrig. (notebookcheck). Die Skandale reißen nicht ab, ständig kommen neue Enthüllungen ans Tageslicht. Beim RBB forderte die Nachfolgerin von Schlesinger – die vom WDR entsandte Katrin Vernau zuzüglich zum Jahresgehalt von 295.000 Euro Jahresgehalt auch monatlich 1000 Euro Mietkostenzuschuss für ihre Zweitwohnung. (*Handelsblatt)
Rundfunkstaatsvertrag – Pflicht zur Neutralität der Berichterstattung
Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Ausgewogenheit und Neutralität der Berichterstattung. Eine Inhaltsanalyse der Nachrichtensendungen Tagesschau und Heute zeigt Defizite in der Ausgewogenheit. Bild: Das Forschungsinstituts Media Tenor zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender. Darin wurden 18 805 Beiträge in den TV-Nachrichten (Anfang 2021 bis Ende 2022) in Bezug auf Neutralität analysiert. Die Tageszeitung Welt fragt: „Wenn ARD, RTL und ZDF zu gleichen Urteilen kommen, wozu drei Sender“?
ZDF: Bei der aktuellen Januar 2023-Politbarometer-Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen (FGW) zum Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF äußerten 63 Prozent der Befragten sehr großes oder großes Vertrauen in die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Die Zustimmung von knapp unter zwei Dritteln der Bevölkerung hält sich seit Juli letzten Jahres stabil.
Die Bildzeitung hat aktuell (7. Juni 2023 / Stand 16.25 Uhr) eine Umfrage:
Wieviel sind Sie bereits für die GEZ zu zahlen.
Bisher stimmten 41.352 Telnehmer ab
Gar Nichts = wollen 55 Prozent der Befragten zahlen
4,99 Euro monatlich würden 21 Prozent zahlen
Bis zu 10 Euro monatlich würden 16 Prozent zahlen
Bis zu 15 Euro monatlich würden 5 Prozent zahlen
den aktuellen Beitrag von 18,36 Euro – findet 1 Prozent angemessen
Bis zu 20 Euro monatlich würde 1 Prozent zahlen
Bis zu 25 Euro monatlich würde 1 Prozent zahlen
Bis zu 40 Euro monatlich oder sogar noch mehr – dies zu zahlen ist niemand bereit
Sachsens Staatskanzlei gibt bekannt:
144.390 Haushalte und 7.845 Unternehmen (also insgesamt 152.235) haben 2022 allein im Freistaat die GEZ-Zwangsabgabe nicht gezahlt.