Das StaRUG, oder Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, ist ein deutsches Gesetz, das im Januar 2021 in Kraft trat. Es bietet Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten die Möglichkeit, frühzeitig und außerhalb eines Insolvenzverfahrens ihre Schulden umzustrukturieren und so eine Insolvenz abzuwenden. Das Ziel ist es, Unternehmen durch geordnete Maßnahmen vor dem endgültigen wirtschaftlichen Zusammenbruch zu bewahren. BVSV Gewerbezentrum informiert über die Risiken wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, den Grad der Bestandsgefährdung zu beurteilen, weil die Risiken nicht sachgerecht quantifiziert werden.

StaRUG Zusammenfassung – wesentliche Punkte:

  • ► Frühzeitige Restrukturierung: bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit handeln
  • ► Restrukturierungsplan: Die Zustimmung der Gläubiger ist erforderlich
  • ► Gerichtliche Unterstützung: das Unternehmen unter gerichtlichem Schutz stellen
  • ► Schutz der Geschäftsleitung: Kontrolle über das Unternehmen behalten
  • ► Gläubigerrechte: Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger

 

Für wen gilt das StaRUG?

Das StaRUG gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und drohende finanzielle Schwierigkeiten bewältigen wollen, bevor eine Insolvenz eintritt. Im Detail umfasst das:

  1. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs, AGs): Unternehmen, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

  2. Personengesellschaften (z.B. OHG, KG): Auch diese Unternehmen können das StaRUG nutzen, um ihre Schulden restrukturieren zu lassen.

  3. Einzelunternehmer und Freiberufler: Selbst für Einzelunternehmer und Freiberufler steht das StaRUG offen, sofern sie mit Gläubigern in Verhandlungen treten möchten, um eine Insolvenz zu vermeiden.

  4. Unternehmensgruppen: StaRUG erlaubt es auch, dass Unternehmensgruppen ihre finanzielle Lage restrukturieren können, wobei dies unter der Koordination der Muttergesellschaft erfolgt.

Unternehmen können das StaRUG anwenden, solange sie noch nicht zahlungsunfähig sind, aber eine solche Gefahr unmittelbar bevorsteht.

Zur Risikofrüherkennung lt. StaRUG bietet der BVSV e.V. über seine BVSV-Gewerbezentren verschiedene RiskCheck’s (z.B. Risikofrüherkennung, Versicherungen, Sozialversicherungen, bAV uvm.) zur Enthaftung der Geschäftsleiter für klein- und mittelständische Unternehmen an.

BVSV Gewerbezentrum – Informationen zum StaRUG

Nach den gesetzlichen Regelungen hat die Geschäftsführung geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen, früh erkannt werden (Risikofrüherkennungssystem). Erkennen die Geschäftsführer solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht.

Krisenfrüherkennung und Risikomanagement nach § 1 StaRUG

Die Einführung von § 1 StaRUG unterstreicht die zentrale Rolle der Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Unternehmen bei der Früherkennung und Bewältigung unternehmerischer Krisen. Diese Regelung verpflichtet Geschäftsführer – besonders in GmbHs –, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine Bestandsgefährdung frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Der gesetzliche Rahmen fordert dabei die Anpassung der Systeme an die Größe und Komplexität der Unternehmensstruktur, mit einer Ausstrahlungswirkung auch auf Unternehmen anderer Rechtsformen.

Risikomanagement im Fokus: Im Versicherungsbereich wird empfohlen, eine Definition von Risikoarten vorzunehmen, die eine Bestandsgefährdung auslösen könnten. Unternehmen müssen kontinuierlich überwachen, welche Risiken entweder einzeln oder in Kombination bedrohlich sein können. Hierbei sind Risikofrüherkennungssysteme (IRAS für größere Unternehmen und BVSV-RiskCheck für kleinere) ein wichtiges Instrument, um angemessen auf potenzielle Krisen zu reagieren. Auch die Verlagerung von Risiken auf Dritte durch Versicherungen ist eine zentrale Maßnahme, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Anpassung an Unternehmensgröße und Rechtsform: Der Umfang und die genaue Ausgestaltung dieser Systeme müssen an die Größe des Unternehmens und dessen Rechtsform angepasst werden. Neben den klassischen Versicherungen bieten sich weitere Risikofelder wie Cyber-Sicherheit, IT, und Immobilien als ergänzende Maßnahmen an.

Diese rechtliche Vorgabe macht deutlich, dass ein vorausschauendes und gut strukturiertes Risikomanagement für den langfristigen Erfolg jedes Unternehmens unerlässlich ist. Die Verantwortung liegt dabei klar bei der Geschäftsführung, die für die Implementierung und ständige Anpassung dieser Systeme verantwortlich ist.

Was ist das Restrukturierungsverfahren?

Das Restrukturierungsverfahren ist ein rechtliches Instrument, das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ermöglicht, eine Insolvenz abzuwenden, indem sie ihre Schulden und Verbindlichkeiten frühzeitig und strukturiert restrukturieren. Es ist ein präventives Verfahren, das durch das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) im deutschen Recht verankert wurde.

Die wesentlichen Merkmale des Restrukturierungsverfahren

  1. Frühzeitiges Handeln: Das Verfahren wird eingeleitet, bevor das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Es richtet sich an Unternehmen, die drohende Zahlungsunfähigkeit erkennen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen wollen.

  2. Restrukturierungsplan: Das Unternehmen erstellt einen detaillierten Plan zur Umstrukturierung seiner Schulden und Verbindlichkeiten. Dieser Plan muss von den Gläubigern akzeptiert werden. Das Verfahren ist daher außergerichtlich, kann aber durch das Gericht unterstützt werden, z.B. wenn es um den Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen geht.

  3. Beteiligung der Gläubiger: Die Gläubiger des Unternehmens müssen dem Restrukturierungsplan zustimmen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass der Plan auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger durchgesetzt wird, wenn eine Mehrheit der Gläubiger zustimmt (Mehrheitsentscheidung).

  4. Gerichtliche Begleitung: Obwohl das Verfahren außergerichtlich abläuft, kann das Unternehmen bei Bedarf gerichtliche Unterstützung beantragen, um bestimmte Maßnahmen zu genehmigen, wie zum Beispiel die Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

  5. Schutz des Unternehmens: Während des Verfahrens bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens in ihrer Funktion und behält die Kontrolle. Es gibt also keinen externen Insolvenzverwalter, wie es bei einem Insolvenzverfahren der Fall ist.

  6. Flexibilität: Das Restrukturierungsverfahren ist flexibel und auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens anpassbar. Es kann sowohl finanzielle Umstrukturierungen (wie Schuldenreduzierungen oder Stundungen) als auch operative Maßnahmen umfassen.

BVSV Gewerbezentrum informiert: Insgesamt bietet das Restrukturierungsverfahren eine Möglichkeit für Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen, ohne direkt in ein Insolvenzverfahren gehen zu müssen, und gibt ihnen die Chance, sich zu stabilisieren und langfristig wieder wettbewerbsfähig zu werden.

Warum scheitern Restrukturierungen häufig?

Nicht jedes Unternehmen oder Geschäftsmodell, das in finanzielle Schwierigkeiten gerät, ist langfristig überlebensfähig. Oft liegen die Gründe für das Scheitern einer Restrukturierung jedoch auf einer menschlichen Ebene: Egoismen und Emotionen der beteiligten Personen spielen eine zentrale Rolle. Unternehmer, Manager, Banken und Investoren verfolgen oft unterschiedliche Interessen und Prioritäten während des Restrukturierungsprozesses.

Restrukturierungen scheitern nicht immer daran, dass das Unternehmen oder das Geschäftsmodell keine Zukunft hat. So ist ein Risiko auch – unterschiedliche Interessen der beteiligten Personen – sei es der Unternehmer, das Management, Investoren oder Banken – diese spielen eine entscheidende Rolle. Jeder verfolgt dabei seine eigene Agenda, was zu Konflikten und mangelnder Zusammenarbeit führt. So behindern persönliche Ziele und Machtkämpfe oft den Fortschritt der Restrukturierung.