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Die beliebte Steueroase in Dubai für Selbständige, Influencer, Freiberufler und Gesellschaften verlangt seit dem 01.06.2023 Steuern von den internationalen Gästen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Bereits am 31. Januar kündigten die VAE an, dass sie eine föderale Körperschaftssteuer für Unternehmen einführen werden, um internationale Transparenzstandards zu erfüllen und den Herausforderungen der Digitalisierung der globalen Wirtschaft zu begegnen. Diese Steuer wird auf die Gewinne von Körperschaften und anderen Einrichtungen aus ihrer Geschäftstätigkeit erhoben.
Steuern in Dubai ab 01. Juni 2023
Für eine lange Zeit zählte Dubai zu den weltweiten besten Steueroasen, da keine Einkommenssteuer auf Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte bezahlt werden. Dazu gibt es keine Vermögenssteuer, Immobiliengewinnsteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer. Am 01.01.2018 wurde eine Mehrwertsteuer von 5 % eingeführt und seit dem 01.06.2023 gibt es eine Firmensteuer von 9 %. Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz und/oder Firmensitz in Dubai, um die Vorteile der Steueroase wahrzunehmen.
Die Steueroase in Dubai wird dadurch nicht komplett beendet. Im Gegensatz zu Deutschland ist die neue Körperschaftssteuer in Dubai und VAE immer noch um ca. 20 % geringer. Im Jahr 2023 kommt Deutschland auf 29,94 Prozent für den kombinierten Körperschaftsteuersatz, während die Körperschaftssteuer alleine bei 15 Prozent liegt.
Hat das in den VAE ansässige Unternehmen eine Zweigniederlassung, dessen Gewinne bereits mit 9 % oder mehr besteuert werden, müssen diese nicht noch einmal besteuert werden. Zudem ist es möglich Steuerverluste auf unbestimmte Zeit in der Zukunft um bis zu 75 % zu verrechnen. Dazu können auch Steuergruppen mit mehreren Unternehmen erstellt werden.
9 Prozent Steuern für Firmen ab AED 375.000 (~95.000 €) Jahresgewinn
Die Steuersätze betragen weiterhin 0 % für steuerpflichtige Einkünfte (Gewinne) bis 375.000 AED (ca. 95.000 €), 9 % für steuerpflichtige Einkünfte über 375.000 AED. Die neue Körperschaftssteuer oder Unternehmenssteuer (Corporate Tax Law) bekommt zusätzlich eine Sonderregelung für große multinationale Unternehmen mit Gewinnen von mehr als 750 Mio. EUR (ca. 3,15 Mrd. AED), diese müssen Steuern von 15 % zahlen.
Große Unternehmen mit mindestens 750 Mio. Euro Umsatz in 2 der letzten 4 Jahre müssen ab 2024 erstmals die sogenannte globale Mindeststeuer mit einem Steuersatz von mindestens 15 % abgeben. Voraussetzung für die Besteuerung ist, dass die erfassten Unternehmen mindestens eine Mutter- oder Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedsstaat haben.
Ab wann muss die neue Unternehmenssteuer in Dubai bezahlt werden?
Die neue VAE Körperschaftssteuer wird mit dem am 1. Juni 2023 beginnenden Steuerjahr in Kraft treten, sodass die meisten Unternehmen ab diesem Zeitpunkt damit beginnen müssen, Geld für die Zahlung ihrer Steuern zurückzustellen. Unternehmen, deren Steuerjahr im Januar beginnt, müssen erst ab dem 1. Januar 2024 Steuern auf ihre Einnahmen zahlen.
Welche Unternehmen müssen Steuern in Dubai ab Juni 2023 zahlen?
Im Prinzip alle möglichen Rechtsformen von Unternehmen. Die VAE haben seit der Ankündigung im Dezember 2022 sogar nachgebessert, um Unternehmen aus den Freizonen mit der neuen Regelung zu erfassen. Juristische Personen mit nennenswerten Rechtspersönlichkeiten wie LLCs, PSCs, PJSCs, LLPs und andere werden mit der Steuer belastet. Darüber hinaus wird jede ausländische juristische Person, die in den VAE Einkünfte erzielt und steuerlich ansässig ist, besteuert. In Freizonen wird zwar eine Körperschaftssteuer von 0 % erhoben, sofern sie alle behördlichen Anforderungen erfüllen, doch gilt dies auch für Unternehmen in Freizonen, die Handel mit dem Festland treiben. Gebietsfremde und Gebietsansässige in den VAE können ebenfalls der Pflicht zur Abgabe der Körperschaftssteuer unterliegen.
Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen in Freizonen
Für bestimmte Unternehmen und Personen in Freizonen gibt es Ausnahmen für die neue Steuer unter bestimmten Bedingungen. Jedoch erfüllt so gut wei kein ausländisches Unternehmen die Bedingungen dafür und es wird dabei sichergestellt, dass die Steuervorteile nur für lokale Unternehmen in der Freizone gelten. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Die FZE (Free Zone Company) muss 95 % Ihrer Umsätze aus den folgenden Tätigkeiten erwirtschaften:
- Herstellung von Waren oder Materialien
- Verarbeitung von Waren oder Material
- Rückversicherung
- Halten von Aktien und anderen Wertpapieren
- Besitz, Management und Betrieb von Schiffen
- Fonds-Tätigkeiten
- Vermögens- und Anlagenverwaltung
- Head Office Tätigkeiten
- Gruppeninterne Treasury- und Finanzierungsdienstleistungen
- Finanzierung und Leasing von Flugzeugen, einschließlich Motoren und Retables
- Transport von Waren oder Materialien in oder aus einer bestimmten Free Zone
- Logistik-Dienste
- Alle Nebentätigkeiten zu den oben aufgeführten Tätigkeiten
2. Folgende Dinge sind für steuerfreie FZEs verboten:
- Geschäfte mit natürlichen Personen
- Einkünfte aus bestimmten regulierten Finanzdienstleistungen
- Einkünfte aus immateriellen Vermögenswerten
- Einkünfte aus Immobilien, mit Ausnahme von Transaktionen mit anderen FZEs in Bezug auf gewerbliche Immobilien in einer Freizone
3. Wertschöpfung muss zu 100 % in der Freizone stattfinden. Durch Mitarbeiter vor Ort in der Freizone oder als Dienstleister in der Freizone.
Alternative Steueroasen für Unternehmen zu Dubai und VAE
Um ein anderes Land als Steueroase für sein Unternehmen zu nutzen, muss man seinen Wohnsitz und/oder Firmensitz verlegen. Neben Dubai gibt es aber immer noch einige Länder, die den roten Teppich für Unternehmen aus dem Ausland ausrollen und den Steuerflüchtigen erhebliche Ersparnisse einbringen. Die Liste mit möglichen Ländern für 0 Prozent Einkommenssteuer ist lang und betrifft häufig nur Einkünfte aus dem Ausland. Während große Unternehmen ihren Sitz häufig in Dublin, Irland oder Luxemburg haben und so gut wie keine Steuern zahlen, gibt es auch für Einzelpersonen und kleine Unternehmen ähnliche Alternativen.
Der Wohnsitz Status lässt sich in einigen Ländern umgehen, in dem man dort ein Unternehmen gründet. Das zuständige Finanzamt in dem jeweiligen Steuerparadies überprüft den Wohnstatus nicht, da es nicht zu den Aufgaben gehört. Dazu kommt es teilweise darauf an, welche Aktivitäten das Unternehmen ausübt, ob man von den niedrigen Steuersätzen profitieren kann. Unter dem Stichwort Non-Dom-Status finden sich viele Länder, die keine Steuern auf Einkünfte aus dem Ausland erheben. Dazu kommt für Einzelpersonen und Gründer die 183-Tage-Regelung, um den Status als Wohnsitz zu erlangen.
Deutschland – Gründung einer Holding GmbH
Ab einem Vermögen von 100.000 bis 200.000 € lohnt sich die Gründung einer Holding in Deutschland, um die Steuerlast auf ca. ein Sechzehntel zu reduzieren. Zusätzlich gibt es einige Gemeinden, die eine erheblich geringeren Steuersatz für Unternehmen haben und daher als Steueroase innerhalb Deutschlands gelten.
Steuern in Europa
- 5 % Steuern: Wohnsitz in Spanien oder Portugal, mit einer Gesellschaft in Malta
- 1-10 % Steuern: Unternehmenssitz in Rumänien (Umsatz weniger als 1,5 Mio. €) – 1 % Steuern, mit rumänischen Mitarbeiter – mehrere Unternehmen möglich
- 1 % Steuern: Wohnsitz in Georgien bis zu einem Umsatz von 180.000 €
- 12,5 %: Nur 2 (statt 6) Monate Aufenthalt in Zypern + viele Ausgaben als Steuererleichterungen möglich
- 12,5 % Steuern: Unternehmenssitz in Irland
Steuern in Karibik/Amerika
- 0 % Steuern: Wohnsitz auf den Bahamas mit Unternehmen als US LLC
- 0 % Steuern: Unternehmenssitz in Anguilla LLC und IBC
Steuern in Asien
- 0 % Steuern: Vanuatu Staatsangehörigkeit für ca. 200.000 US-Dollar
- ~4 % Steuern: Wohnsitz in Südafrika mit Firma in Singapur
- 4-12 % Steuern: Unternehmenssitz in Palau
Schwarze Liste von Steueroasen
Schwarze Listen, Negativliste, Sperrliste, Blacklist oder auch Index werden Listen genannt, die bestimmte Länder bei Finanzgeschäften benachteiligen oder komplett sperren soll. Dazu kommen stärkere Kontrollen, wenn ein Unternehmen in Ländern auf der schwarzen Liste tätig ist. Die VAE waren ebenfalls auf der schwarzen Liste der EU und wurden im Januar 2018 aufgrund von Zugeständnissen von der Liste gestrichen. Die Liste der EU prüft keine eigenen Mitglieder innerhalb der EU und 48 gering entwickelte Staaten. Während einige die Liste als Gefahr sehen, finden andere eine gut recherchierte Liste von Steueroasen.
Schwarze Liste der EU
- Amerikanisch-Samoa (seit dem 24. Dezember 2021)
- Anguilla (seit dem 21. Dezember 2022)
- Bahamas (seit dem 21. Dezember 2022)
- Britische Jungferninseln
- Costa Rica
- Fidschi (seit dem 24. Dezember 2021)
- Guam (seit dem 24. Dezember 2021)
- Marshallinseln
- Palau (seit dem 24. Dezember 2021)
- Panama (seit dem 24. Dezember 2021)
- Russland
- Samoa (seit dem 24. Dezember 2021)
- Trinidad und Tobago (seit dem 24. Dezember 2021)
- Turks- und Caicosinseln (seit dem 21. Dezember 2022)
- Amerikanische Jungferninseln (seit dem 24. Dezember 2021)
- Vanuatu (seit dem 24. Dezember 2021)
Schwarze Liste von Oxfam
- Albanien
- Amerikanische Jungferninseln
- Anguilla
- Antigua und Barbuda
- Aruba
- Bahamas
- Bahrain
- Bermuda
- Bosnien und Herzegowina
- Britische Jungferninseln
- Cookinseln
- Curaçao
- Nordmazedonien
- Färöer
- Gibraltar
- Grönland
- Guam
- Hongkong
- Irland (EU)
- Jersey
- Cayman Islands
- Luxemburg (EU)
- Malta (EU)
- Marshallinseln
- Mauritius
- Montenegro
- Nauru
- Kanada (Neuschottland)
- Niederlande (EU)
- Niue
- Oman
- Palau
- Schweiz
- Serbien
- Singapur
- Taiwan
- Trinidad und Tobago
- Vanuatu
- Vereinigte Arabische Emirate
Schwarze Liste von Tax Justice Network (Schattenfinanzindex Top 10 – 2021)
- Britische Jungferninseln
- Cayman Islands
- Bermuda
- Niederlande
- Schweiz
- Luxemburg
- Hongkong
- Jersey
- Singapur
- Vereinigte Arabische Emirate
(TB)
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