Wärmeplanung in Deutschland. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck plant ein neues Gesetz – wie die Bildzeitung berichtet – mit dem Titel: „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze„. Damit verlangt Habeck, dass die Bürger ihren jährlichen Heiz- und Stromverbrauch melden müssen. Und das nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend. Robert Habeck fordert das Ende der fossilen Heizungen in Deutschland. Die Kommunen und Versorger sollen bis 2028 verpflichtet werden, diese Daten drei Jahre rückwirkend zu erheben. Nach den Plänen des Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz soll so ein Heiz-Kataster erstellt werden.

Wärmeplanung – Bürger sollen Heiz- und Stromverbrauch melden

Robert Habeck, der einstige Hoffungsträger der Grünen und früher Lieblingsminster der Deutschen, will jetzt mit einem weiteren Gesetz den Heiz- und Stromverbrauch in einem Register erfassen lassen.

Robert Habeck: „Es ist unsere Verantwortung, den Menschen Klarheit & Sicherheit zu geben, wie der Umstieg pragmatisch, einfach und sozial flankiert für alle funktioniert. Dafür will ich das Gesetz noch besser machen“. Die Bildzeitung berichtet: Konkret fordern Habeck und Bauministerin Klara Geywitz in dem Gesetz Bundesländer und Kommunen auf: Sie sollen „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche (…) der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“ ermitteln.

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Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. „Die Zivilgesellschaft kann aber auch als Treiber der Wärmewende wirken, indem sie sich in den gesellschaftlichen Diskurs einschaltet und eine ambitioniertere Klimaschutzpolitik einfordert (Stichwort: Fridays for Future)“.

Dezember 2022 – Projektnummer 153601 (FB000764) – Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung von Robert Riechel, Jan Walter. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Durchführung der Studie: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH – Difu) hat im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Studie erstellt.

Kommunale Wärmeplanung – Forschungsprojekte

Für die Studie wurden laufende oder kürzlich abgeschlossene Forschungsprojekte zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ ausgewertet* Auszug aus der Studie: Auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Reduzierung des Endenergiebedarfs der Gebäude und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sind in Einklang zu bringen. Dafür ist eine räumliche Abstimmung für die Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen, der damit verbundenen Infrastrukturen und Wärmesenken erforderlich. Darüber hinaus muss in diesen Prozess die strategische Entwicklung von dezentralen und netzgebundenen Versorgungssystemen sowie von Strom-, Wärme- und Gasnetzen eingeschlossen werden.

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Wärmeplanung – das Netzwerk im Ministerium

Die Projekte „Soziale Wärmewende 2030“ und „Agenda Wärmewende 2021“ wurden von der Projektleitung Agora Energiewende (Auftraggeber) durchgeführt. Von 2014 bis 2021 war Dr. Patrick Graichen (aus dem Habeck-Netzwerk) Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende.

Wärmewendestrategie – Die Kommune als federführende Akteurin

Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Verwaltungsebene wahrgenommen werden. Das Grundgesetz gibt den Kommunen mit der dort verankerten Selbstverwaltung die nötige Legitimation. Dezentrales Wissen über Siedlungs- und Gebäudestrukturen, Wärmebedarfe, vorhandene Potenziale an erneuerbaren Energien liegt auf kommunaler Ebene (häufig verstreut) vor bzw. kann prinzipiell erschlossen werden. Als Vorreiter und Beispiel der Wärmewendestrategie wird auf das vom Grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann regierte Baden-Württemberg verwiesen.

Wärmeplanung – Erstellung eines Wärmekataster

Erstellen von Wärmekatastern auf der Basis von Bestands- und Potenzialanalyse, um eine belastbare Datenbasis zu schaffen und Wärmebedarfe und -potenziale in ihrer räumlichen Verortung miteinander zu verknüpfen.

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Gasheizung – Austauschpflicht durch die Hintertür bereits ab 2035?

Im Gesetzentwurf vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland – Robert Habeck wurde eine Klausel eingefügt. Die kann dazu führen, dass die Gasheizungen bereits viel früher ausgetauscht werden müssen. Aus für ALLE Gas-Heizungen bereits 10 Jahre früher?

 

Fallen Biomasseheizungen auch unter das Heizungs-Verbot?

Die Grundlagen für die Vorschriften, wie man noch heizen darf – werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – geleitet durch Robert Habeck – festgelegt. Robert Habeck – Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland plant weitere Verbote für das Heizen – hier mit dem Brennstoff Holz – in Form von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz. Grundlage der Verbote ist das Gebäudeenergiegesetz.

Ökodesign-Verordnung – EU plant umfangreiches Heizungsverbot

EU-Richtlinie 2019/2023 – das Europäische Parlament plant ein sehr umfangreiches Heizungsverbot, das über die Vorgaben aus Deutschland zum Heizungsverbot hinausgeht. Womit dürfen wir in Zukunft noch heizen? Ziel der Richtlinie ist, Produkte wie zum Beispiel Heizkessel energieeffizienter zu machen. Der neue Gesetzesentwurf der Europäischen Union soll den Bürgern noch weniger Zeit zur Umstellung auf energieeffiziente Heizsysteme geben.