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Witwenrente abschaffen – Die Inhaberin des Lehrstuhls für Komparative Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München – und Wirtschaftsweise Monika Schnitzer startet den Frontalangriff auf Familien in Deutschland und fordert die Abschaffung der Witwenrente in ihrer jetzigen Form. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer: „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen. Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen.“ Damit hat sie sich politisch einen „schweren Schnitzer“ geleistet – die Empörung ist groß, der Vorschlag „Witwenrente abschaffen“ kommt in der Politik gar nicht gut an.
Witwenrente abschaffen – Weg mit der Witwenrente!
Der Spiegelredakteur im Ressort Wirtschaft – Florian Diekmann – schreibt in seinem Kommentar: „Monika Schnitzer hat recht: Die Witwenrente ist zutiefst ungerecht. Noch immer subventionieren wir Nichtarbeit, bestrafen gelebte Gleichstellung – und schaden damit sogar unserem Wohlstand“.
(*Auszug Wikipedia) Monika Schnitzer ist eine deutsche Wirtschaftswissenschaftlerin und Hochschullehrerin. Seit 1996 ist sie Inhaberin des Lehrstuhls für Komparative Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der Schwerpunkt ihrer Forschung und Lehre liegt im Bereich der Wettbewerbspolitik, der Innovationsökonomik und der multinationalen Unternehmen. Von Januar 2015 bis Dezember 2016 war sie Vorsitzende des Vereins für Socialpolitik. 2020 wurde sie in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung berufen und hat seit Oktober 2022 dessen Vorsitz inne.
Witwenrente abschaffen – Herzloser Vorschlag
Wolfgang Kubicki – Mitglied des Deutschen Bundestages – im Gespräch mit der Bildzeitung: „Die Idee, die Witwenrente zu streichen, verunsichert Millionen von älteren Ehepaaren, deren Lebensplanung auf die Zusage dieser Altersabsicherung aufgebaut war“.
Die Bildzeitung hat dazu eine Online-Umfrage durchgeführt, an der bisher 138.181 Stimmen (Stand 9,7,2023 / 9.01 Uhr) abgegeben wurden. Als „Herzlos“ bezeichneten 90 Prozent der User diesen Vorschlag. Als „Rettung unserer Rentenkassen“ sehen es 10 Prozent der User.
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Rentensplitting als Alternativvorschlag
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. erläutert das Rentensplitting. Beim Rentensplitting werden die Rentenansprüche eines Ehepaares fair aufgeteilt. Seit 2002 können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner/innen die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche partnerschaftlich teilen. Wer die Rentenansprüche fair zwischen beiden Eheleuten oder Partner/innen aufteilen möchte, kann sich für das sogenannte Rentensplitting entscheiden.
Rentensplitting: Wie geht das? eim Rentensplitting gibt der/die Partner/in mit den höheren Rentenansprüchen einen Teil der Ansprüche an den/die andere/n Partner/in ab – und zwar genau die Hälfte des Wertunterschiedes. Doch das lohnt sich nicht immer.
Witwenrente abschaffen – Frauen besonders betroffen
Der Focus schreibt zur Vorschlag die Witwenrente abzuschaffen: „2021 erhielten laut der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) 4,5 Millionen Frauen Witwenrenten und 722.000 Männer Witwerrenten. Insgesamt zahlt der Staat knapp 3,5 Milliarden Euro jährlich für Hinterbliebenrenten. Laut Statista betrug die durchschnittliche Witwenrente im Jahr 2021 696 Euro, die durchschnittliche Witwerrente 375 Euro. Die Durchschnitte verzerren das Bild aufgrund großer Unterschiede bei der Witwenrente allerdings.
Die Witwenrente allein reicht selten zum Überleben. Knapp drei Viertel aller Empfänger erhielten unter 900 Euro monatlich, rund 40 Prozent weniger als 600 Euro“.
(Auszug Wikipedia) Rente wegen Todes – Witwenrente – Witwerrente
Renten wegen Todes sind in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung die Witwen- und Witwerrente (im Folgenden Witwenrente) und die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente. Sie heißen Renten wegen Todes, weil Voraussetzung für ihre Gewährung der Tod des versicherten Ehegatten bzw. Elternteils oder der Tod des geschiedenen Ehegatten eines Versicherten ist. Der Tod ist hierbei der Versicherungsfall. Die Renten wegen Todes sollen den Unterhalt ersetzen, den bislang der Verstorbene erbracht hat (Unterhaltsersatzfunktion). Während Witwen- und Waisenrenten Renten aus der Versicherung des Verstorbenen sind, ist die Erziehungsrente eine Rente aus der Versicherung der überlebenden Person.
Nach § 115 Abs. 3 Satz 2 SGB VI ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Große Witwen-/Witwerrente zu leisten, sobald die maßgebende Altersgrenze (45–47) vom Rentenberechtigten erreicht wird.
In der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2005 auch die gleichgeschlechtlichen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen.
Hat die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer Recht?
Zum aktuellen Thema – Die Witwenenrente abzuschaffen, ein Vorschlag der Wirtschaftsweisen Monika Schnitzer – hat die Wirtschaftswoche ein Interview mit Rentenberater Andreas Irion geführt. Warum Wirtschaftsweise Schnitzer irrt – und doch Recht hat. Sie irrt in einem Punkt. So zeigt sich in der Rentenberatung ganz deutlich, dass die Witwenrente Witwen nicht von der Arbeitsaufnahme abhält. Allerdings hält sie davon ab .. hier gehts zum Interview.
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Rentensplitting oder Witwenrente
Das Portal t-online.de schreibt: „Das Rentensplitting kann sich vor allem für eine überlebende Partnerin oder einen überlebenden Partner lohnen, die oder der während der Zeit der Ehe oder der Partnerschaft weniger Rentenanwartschaften ansammeln konnte“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Sie erhöhen dann Ihren Rentenanspruch, der auch bei einer Wiederheirat bestehen bleibt und nicht gekürzt wird, wenn Sie selbst viel verdienen.
Rentensplitting lohnt sich, wenn Sie wieder heiraten wollen. Dann können Sie sich entweder für ein Rentensplitting und eine entsprechend höhere eigene Rente entscheiden. Das würde auch eine mögliche spätere Hinterbliebenenrente für den neuen Partner und eigene Kinder erhöhen“.
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Aktienrente – Generationenkapital in Aktien
Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Rente mit einem Generationenkapital am Aktienmarkt retten und bezeichnet es selbst als die „vielleicht größte Rentenreform seit Bismarck“. Bundesfinanzminister Christian Lindner will das Kapital für die sogenannte Aktienrente, mit der der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung in Schach gehalten werden soll, deutlich erhöhen. Die Bestandsrente ist kein Angebot für eine zusätzliche Altersvorsorge, sondern ein Instrument, das starke Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verhindern soll.
Meinungen und Kommentare zum aktuellen Thema
Userkommentare zum Vorschlag die Witwenrente abschaffen zu wollen (*Original übernommen):
In diesem Land beziehen sehr viele Menschen Geld, obwohl sie nichts in die Sozialkassen eingezahlt haben. Dazu gehören unter Anderem auch unsere Politiker, die von unseren Steuergeldern leben…auch, wenn sie nicht mehr im Amt sind.
Zur Erinnerung: Dieser Kanzler trat mit dem Slogan „Respekt für Dich“ im Wahlkampf an. Diese SPD erledigt sich selbst.
Was bekommen dann Mütter/Väter im Alter dafür ,dass sie ihre Kinder versorgt haben und nebenher nur Minijob machen konnten? Nicht das mich das beträfe aber ich mache mir da wirklich Sorgen, ob diese Frau weiß wovon sie redet. Die nächste Kategorie bürgergeldempfänger ???? Im übrigen sind die Rentenhöhen eh schon ein Witz. Vielleicht sollte die Dame von einer Durchschnittsrente mal versuchen, über die Runden zu kommen. Kann ja nicht jeder Politiker oder WIRTSCHAFTSWEISER werden oder kinderlos bleiben.
Wer kümmert sich um die Kinder? Alleine die Diskussion ist eine außerordentliche Frechheit! Die aktuelle Regierung sollte womöglich abgeschafft werden, aber sicher nicht die Witwenrente. Strengt euch endlich an und erstellt ein neues Rentenkonzept!
Was ist los ? Ich glaube jetzt ist es so weit , die jetzigen Witwen die rente von ihren Männer beziehen sind die Trümmerfrauern ,die Frauen die vom Gesetzgeber nicht oder nur mit der Erlaubnis ihres Ehemann arbeiten duftendes in 1970 er , die Frauen die der Politik die Geburten starken Steuerzahler jahrgänge beschert haben , aber mal wieder ein Beispiel von der Politik an Geld ranzukommen..
schafft man dann auch die pension von beamten ab, wenn sie versterben? denn die geht auch an den/ der ehepartner / in über und zwar ohne abzüge? oder bekommen politiker wieder ne ausnahme ?! und wie sollen wittwen es hinbekommen wenn noch kinder da sind, die noch nicht mal im kindergarten sind? soviele kitapätze gibt es nicht. so ne aussage seitens der politik, sind nicht fertig gedacht. was machen frauen/männer, die im alter ihren patner/in verlieren, dessen rente zum miete bezahlen alleine nicht reicht.? werden die auch gezwungen zu arbeiten, selbst wenn sie 80 jahre alt.
(AH)
Was für eine unsägliche und unnötige Panikmache! Die Frau macht einen Vorschlag, den man diskutieren könnte, aber nein: da wird eine Tatsachenbehauptung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Pfui! Journalismus der übelsten Sorte.