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Die Grundsteuer 2025 ist eine Reform der bisherigen Grundsteuer in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Reform wurde eingeführt, um die veralteten Bewertungsgrundlagen der Grundstücke zu modernisieren. Mit der neuen Berechnungsmethode soll eine gerechtere und transparente Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden erreicht werden. Die Kritik an der Grundsteuer 2025 konzentriert sich vor allem auf die Komplexität und den bürokratischen Aufwand der neuen Regelung. Auch die soziale Gerechtigkeit wird hinterfragt, da die Grundsteuer unabhängig von der finanziellen Situation der Eigentümer erhoben wird, was für einige Haushalte eine Belastung darstellen könnte.
Die wichtigsten aktuellen Informationen zur neuen Grundsteuer 2025:
◆ Einige Bundesländer haben eigene Berechnungsmodelle eingeführt
◆ Die Grundsteuerreform betrifft auch Geschäftsgrundstücke
◆ Aussetzung der Vollziehung des Wertbescheids beantragen
◆ Wichtig – die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht
◆ Aktuell sind mehrere Gerichtsverfahren zur neuen Grundsteuer anhängig
◆ Hinweis zu Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer
Grundsteuer 2025 – Info zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklärt hatte. Ab dem 1. Januar 2025 wird die reformierte Grundsteuer auf Basis der neuen Regeln erhoben. Aktuell verschicken die Finanzämter die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.
Grundsteuer 2025 – Hinweis zur Berechnung
Die Grundsteuer wird weiterhin wertabhängig berechnet, aber mit neuen Komponenten: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Die Grundsteuermesszahl wurde deutlich gesenkt, z.B. auf 0,031% für Wohngrundstücke (vorher oft 0,35%). Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform, d.h. die Gesamteinnahmen sollen gleich bleiben.
Faktor | Beschreibung |
---|---|
Grundsteuerwert | Der ermittelte Wert der Immobilie oder des Grundstücks |
Steuermesszahl | Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz (abhängig von der Nutzungsart) |
Hebesatz | Ein von der jeweiligen Gemeinde festgelegter Prozentsatz |
Ergebnis | Jährliche Grundsteuer: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz |
Aktuelle Informationen – Änderungen für Gewerbegrundstücke
- Die Grundsteuerreform betrifft auch Geschäftsgrundstücke.
- Die Bewertung orientiert sich am vereinfachten Sachwertverfahren, das auf die Herstellungskosten und den Bodenrichtwert abstellt.
- Die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke (inkl. Geschäftsgrundstücke) wurde auf 0,034% gesenkt.
Grundsteuer Urteil – Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer
Rückblick: Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Auch gegen die neuen gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer gehen immer mehr Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide bei den Finanzämtern ein.
Ist die Grundsteuer 2025 verfassungswidrig?
Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer ab 2025 ist derzeit umstritten und noch nicht abschließend geklärt.Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellungen im Bundesmodell geäußert. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit für Steuerpflichtige, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn das sogenannte Übermaßverbot verletzt wird.
Einige Experten halten das neue Grundsteuergesetz für verfassungswidrig:
- Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof sieht das Bundesmodell als verfassungswidrig an und rät Eigentümern, sich gegen die Grundsteuer zu wehren.
- Verbände wie Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklagen mit dem Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Kritik an der Verfassungsmäßigkeit
Eigentümer können erst 2025 die genaue Höhe ihrer neuen Grundsteuer erfahren, wenn die Kommunen die Hebesätze festgelegt haben. Viele Eigentümer und Experten bemängeln, dass das neue Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer kompliziert und für Laien schwer verständlich ist. In städtischen Gebieten und Ballungszentren befürchten viele, dass die Grundsteuer erheblich steigen könnte, da die neuen Bewertungsgrundlagen aktuelle Marktwerte widerspiegeln.
„In Städten wie München oder Hamburg wird die Steuerlast für viele Immobilienbesitzer deutlich steigen, da die Grundstückswerte dort enorm gestiegen sind.“ – So das Fazit der Immobilienexperten bei der IHK
„Es ist nicht gerecht, dass Eigentümer in strukturschwachen Regionen im Vergleich zu Ballungsgebieten verhältnismäßig weniger Steuern zahlen, obwohl die Belastung für sie prozentual gesehen höher ausfallen kann.“ – Quelle: Deutscher Mieterbund
- Mögliche Verfassungswidrigkeit: Einige Experten, insbesondere der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof, halten das neue Grundsteuergesetz für verfassungswidrig.
- Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Die Verwendung von Bodenrichtwerten könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen, da diese nicht überall vergleichbar sind und Lücken aufweisen.
- Komplexität: Statt einfacher zu werden, wird die Grundsteuerberechnung als komplizierter, intransparenter und ungerechter kritisiert.
- Bodenrichtwerte: Die Nutzung von Bodenrichtwerten wird als problematisch angesehen, da sie oft auf unzureichenden oder veralteten Daten basieren.
- Fehlende Berücksichtigung wichtiger Faktoren: Wertmindernde Faktoren wie Baumängel, Altlasten oder Denkmalschutz werden bei der Grundstücksbewertung nicht ausreichend berücksichtigt.
- Datenabfrage: Es wird kritisiert, dass die öffentliche Hand Daten von Steuerpflichtigen anfordert, die ihr bereits zugänglich sind.
- Zeitliche Diskrepanz: Die meisten Grundlagen-Bescheide sind bereits verschickt und bestandskräftig, obwohl die tatsächliche Steuerhöhe erst feststeht, wenn die Gemeinden ihre Hebesätze festlegen.
Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide der Finanzämter
- Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und Haus & Grund kommt zu dem Schluss, dass das Bundesmodell verfassungswidrig sei.
Einspruchsverfahren
- Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids beim zuständigen Finanzamt eingehen
- Der erste Einspruch ist kostenfrei.
- Im Einspruchsschreiben müssen der Bescheid genau bezeichnet und die Gründe für den Einspruch dargelegt werden.
- Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, entweder per Post, Fax, E-Mail oder elektronisch über ELSTER.
- Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name und Adresse des Einspruchführers
- Steuernummer und Aktenzeichen
- Name und Adresse des zuständigen Finanzamts
- Betreff: „Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid vom (Datum)“
- Begründung des Einspruchs
Einspruchsgründe
- Fehlerhafte Daten oder Berechnungen im Bescheid, z.B. falsche Grundstücksgröße oder Bodenrichtwert.
- Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes, insbesondere in Bundesländern, die das Bundesmodell oder ähnliche Modelle anwenden.
- Mögliche Gründe:
- Fehler in den verwendeten Daten (z.B. Bodenrichtwert, Grundstücksgröße)
- Fehlerhafte Werte in der eigenen Grundsteuererklärung
- Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes
Einspruchsprüfung
- Der Bescheid wird vom Finanzamt erneut geprüft.
- Sollte das Finanzamt den Einspruch ablehnen, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht.
- Bei laufenden Musterklagen oder Verfassungsbeschwerden könnten Bescheide unter Vorbehalt gestellt werden.
- Es wird empfohlen, Einspruch einzulegen, um sich rechtlich abzusichern, falls das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt werden sollte.
Zahlung der Grundsteuer trotz Einspruch
- Trotz eines eingelegten Einspruchs gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbescheid müssen Sie die Grundsteuer zunächst zahlen.
- Die Finanzämter stellen den Kommunen die Daten der Grundsteuermessbeträge zur Verfügung, auch wenn Einsprüche eingelegt wurden.
- Die Städte und Gemeinden können somit die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer berechnen und Grundsteuerbescheide versenden.
- Sollten Einsprüche zugunsten der Bürger entschieden werden, erlässt das Finanzamt geänderte Bescheide und stellt den Kommunen neue Messbeträge zur Verfügung.
- Diese Änderungen werden von den Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.
- Bei Einsprüchen, die sich ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsrechts beziehen, gewähren die Finanzämter in der Regel Verfahrensruhe.
Urteile – Grundsteuer 2025
Es gibt bisher noch keine endgültigen Urteile gegen die neue Grundsteuer 2025, aber es wurden bereits einige Musterklagen eingereicht. Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) haben mehrere Musterklagen unterstützt, die bei verschiedenen Finanzgerichten eingereicht wurden:
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Az. 3 K 3142/23
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Az. 4 K 1205/23
- Finanzgericht Köln: Az. 4 K 2189/23
- Finanzgericht Düsseldorf: Az. 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr
Diese Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell.
Es sind zahlreiche weitere Verfahren anhängig, die sich gegen die neue Grundsteuer richten. Das Ziel vieler Kläger ist es, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Insgesamt zeigt sich, dass die rechtliche Situation noch nicht abschließend geklärt ist. Eigentümer haben derzeit die Möglichkeit, Einspruch gegen ihre Feststellungsbescheide einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen, um von möglichen positiven Gerichtsentscheidungen profitieren zu können.
Betreff: Grundsteuerreform 2025, in NRW einheitliche und differenzierte Hebesätze
Guten Tag, noch einmal,
im Nachgang zu meiner mail vom 13. und 17.10. noch folgende Ergänzung, dass auch die Landwirte einen Aufstand planen, da ab 2025 ihre Wohnhäuser von der günstigeren Grundsteuer A in die teurere Grundsteuer B verschoben werden, was ihnen überhaupt nicht gefällt und alles teurer macht. Vor allem, wenn die eine angrenzende Kommune mit einem einheitlichen Hebesatz von 842% operiert, nebenan das Bauernhaus in einer anderen Gemeinde desselben Landes (NRW) direkt angrenzend 300 m entfernt, mit einem differenzierten Hebesatz von nur 655% für Wohngebäude und 1533% für Gewerbeobjekte berechnet wird. Differenz fast ein Viertel, oder 25%. Der eine Bauer bezahlt 1000 €uro Grundsteuer B für sein Wohnhaus, der andere nur 750 €uro. Wer versteht das Ganze?
Und das i-Tüpfelchen ist auch folgendes, dass (nur) in NRW einige Kommunen in ihrem Grundsteuerhebesatz auch die Straßenreinigungsgebühr verpackt haben, was auch nicht unerheblich mit plus und minus zu Buche schlägt. Wie sind die Hebesätze dann eigentlich untereinander vergleichbar?
Wurde die ganze Reform 2025 bundesweit eigentlich überhaupt „zu Ende gedacht“? Jeder wie er will und was nicht passt, wird einfach „passend gemacht“…Rauf, runter, 90% der Hebesätze in NRW rauf, 90% der Hebesätze in Hessen deutlich runter… In Schleswig-Holstein die reiche Gemeinde Kampen auf Sylt wird den Hebesatz wohl von 355 v.H. auf 62 v.H. senken. Noch Fragen?
Wie kriegt man die „Kuh vom Eis“? Das BVerfG wird auch noch angerufen, wegen Gleichheit und Gerechtigkeit gem. GG. Hallo!
Die Ungleicheit und Ungerechtigkeit sollte ja ausgeMERZt werden. Okay. Meister Scholz wird wohl argumentieren, wer jetzt mehr Grundsteuer bezahlen muß, hat jahrzehntelang deutlich zu wenig bezahlt, und wer jetzt weniger bezahlen muß, hat jahrzehntelang zu viel bezahlt…Da ist was dran! So argumentiert auch die Gewerbe-Lobby, die eigentlichen „Gewinner“ der Reform: „Was weniger wert ist, muß auch geringer besteuert werden!“ (…Und was mehr wert ist, muß auch höher besteuert werden).
Naja, da wurde „ein Fass aufgemacht“, was Deutschland noch jahrelang in Atem halten wird!
Guten Tag, BusinessLeaders international, Herr Ackermann,
zu Ihrem heutigen umfangreichen Artikel sende ich Ihnen kopien meiner mails an das FM NRW, aus denen Sie weitere Verwerfungen der völlig mißglückten Reform ersehen können .
Antworten habe ich leider noch keine erhalten.
Guten Tag, Finanzministerium des Landes NRW,
kann das evtl. zutreffen, dass in NRW Kommunen, wenn sie differenzierte Hebesätze für Wohnen und Gewerbe beschließen, dort die Gewerbesteuereinnahmen überdeutlich einbrechen? Ausgelöst durch den Gesetzesänderungsantrag des FM Hessen, ab 2025 bei Gewerbeimmobilien, die im Betriebsvermögen verbucht sind, die gesamte gezahlte Grundsteuer ganz einfach (!) von der Gewerbesteuer abzuziehen? War bisher wohl anders. Antrag von Hessen: „Milliardenschwere Unterstützung der Wirtschaft rechtssicher erhalten.“ § 9 Gewerbesteuergesetz. Es geht wohl um insges. 2,3 MRD €uro. Bundesdrucksache 20/13157 S. 48 ff. Ein kompletter Paradigmenwechsel?!
Hat Hessen evtl. nicht bedacht, dass es in NRW unterschiedliche Grundsteuerhebesätze demnächst gibt?
Zum Beispiel eine Gemeinde in NRW: Grundsteuermeßbetrag Gewerbeobjekt 1.800 €, bei einheitlichem Hebesatz von 842% gleich € 15.156 zu zahlende Grundsteuer. Bei diff. Hebesatz von 701% (Wohnimmobilien) und 1301% (Gewerbeimmobilien) ergäbe die zu zahlende Grundsteuer für die Gewerbeimmobilie € 23.418, mithin € 8.262 mehr. Der Firma, wenn sie die Grundsteuer komplett absetzen kann, wäre das völlig egal, ein klassisches „Nullsummenspiel“. Jedoch der Kommune fehlen bei einheitlichem Hebesatz „nur“ € 15.156 im Stadtsäckel, bei diff. Hebesatz jedoch sogar € 23.418. Hallo, oder klassischer Denkfehler? Ja bei diff. Hebesatz mehr Gerechtigkeit (Vorteile) zugunsten der Eigentümer und Mieter. Der berühmte „Gordische Knoten“?
Die „Verluste“ belaufen sich unterschiedlich zwischen 35% bis fast 50% mehr… Sogar bis zu 100%, das Doppelte.
Kann das im Interesse der klammen Kommunen in NRW sein? Wie man hörte, werden voraussichtlich die Hälfte der 400 Gemeinden in NRW den diff. Hebesatz anwenden.
Flickenteppich in ganz Deutschland hoch3. Eingerührt vom damaligen Finanzminister Olaf Scholz…Meisterleistung!!!
Was meinen Sie? Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen